Jo Lang bekommt Gegenwind aus dem eigenen Kanton

Zuger Regierungsrat ist für Journalisten-«Maulkorb»

Wie finden wir das? Der «Maulkorb» für Journalisten soll trotzdem nicht gestrichen werden. Hier eine Szene aus dem Film «Maulkorb» von Wolfgang Staudte von 1958.

(Bild: Deutsche Kinematek via taz.de)

Der Artikel 293 verbietet es Journalisten, von einer Behörde als «geheim» klassifizierte Informationen zu publizieren. Er gehört abgeschafft, fand Ex-Nationalrat Jo Lang und hatte mit seiner Forderung Erfolg: Der Artikel sollte gestrichen werden. Nun allerdings bekommt der «Maulkorb» wieder Rückenwind – ausgerechnet aus Langs Heimatkanton. «Dass die Zuger Regierung die Medienfreiheit noch mehr beeinträchtigen will, ist eine Schande», konstatiert der Exil-Zuger.

Sollen Journalisten über geheime amtliche Dokumente berichten dürfen, wenn sie Zugang zu ihnen haben, oder nicht? Darüber berät momentan die Rechtskommission des Nationalrats. Eine Parlamentarische Initiative des ehemaligen Zuger Nationalrats Jo Lang hatte die Abschaffung des sogenannten «Maulkorb»-Artikels 293 im Strafgesetzbuch gefordert.

Seine Forderung war von beiden Kammern des Parlaments schon 2012 gutgeheissen worden und soll jetzt von der Rechtskommission des Nationalrats in einen Gesetzesvorschlag umgemünzt werden. Nun ist die Kommission aber offenbar zurückgekrebst, wie der Tages-Anzeiger am Dienstag schreibt: Sie will den Paragrafen nun doch nicht abschaffen, sondern nur eine neue Ermessensklausel einführen. Die Gerichte sollen in Zukunft das öffentliche Interesse und das Interesse der Regierung an der Geheimhaltung gegeneinander abwägen können. So sollen Journalisten immer noch dafür verurteilt werden können, amtliche geheime Daten veröffentlicht zu haben.

Journalisten fernhalten?

Die Kommission hat dazu ausgerechnet aus dem Kanton Zug Schützenhilfe bekommen, aus dem der Initiant Lang stammt. Der Zuger Regierungsrat hatte in der Vernehmlassung zur Abschaffung des Paragrafen 293 gefordert, dass der Paragraf beibehalten wird – und dass das Strafmass für Journalisten sogar noch heraufgesetzt werden soll.  

Heinz Tännler

Heinz Tännler

(Bild: zentralplus)

«Dabei ging es uns nicht darum, Journalisten fernzuhalten», sagt Landammann Heinz Tännler. «Wir pflegen einen sehr offenen Umgang mit der Presse, und haben damit nur positive Erfahrungen gemacht. Es ging um grundsätzliche Überlegungen darüber, wie die Meinungsbildung in einer Behörde wie der Regierung funktioniert.»

Es könne den Prozess der Meinungsbildung stören oder verunmöglichen, wenn Journalisten während eines Meinungsbildungsprozesses geheime Informationen veröffentlichten, sagt Tännler. «Wir müssen diesen Meinungsbildungsprozess schützen können. Zudem trägt die Abschaffung von Artikel 293 nichts zur Transparenz der Behörden bei. Was wir aber befürworten, ist die Haltung, dass in Zukunft zwischen privatem und öffentlichem Interesse einerseits und Geheimhaltung der Behörde andererseits abgewägt werden muss.»

«Das passt zu Erdogan, nicht zu einer Demokratie.»

Jo Lang, Ex-Nationalrat

Der Kanton Zug hat das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt – amtliche Dokumente können deshalb öffentlich zugänglich gemacht werden. Bis auf jene, die als geheim klassiert werden. Darunter fallen auch alle Dokumente, die sich auf laufende Verfahren beziehen. Zug ist damit in der Schweiz eher vorne mit dabei, was die Transparenz der Behörden angeht.

Wie passt nun diese Haltung zum Maulkorbartikel ins Bild? «Die Regierung hat mit dem Öffentlichkeitsprinzip keine schlechten Erfahrungen gemacht», sagt Tännler, «und wir werden das auch in Zukunft so halten. Aber wir wurden wie alle anderen Kantone auch in dieser Vernehmlassung um unsere Stellungnahme gebeten. Das war eine sehr sachliche Debatte, in der man verschiedene Standpunkte einnehmen kann. Unser Standpunkt war, dass eine Behörde geschützten Raum braucht, um sich eine Meinung bilden zu können, bis der definitive Entscheid gefällt ist.»

«Eine Schande»

Wie kommt das bei Jo Lang an, dem ehemaligen Zuger Nationalrat und Urheber der Initiative? Naturgemäss: nicht gut. «Der Paragraph 293 StGB, den selbst Bundesrat Arnold Koller einen ‹alten Zopf› gefunden hat, passt zu einem Erdogan, aber nicht zu einer Demokratie», sagt Lang. Er bedeute eine Beeinträchtigung der Medienfreiheit. «Dass die Zuger Regierung sie noch mehr beeinträchtigen will, ist eine Schande.»

Jo Lang

Jo Lang

Der Einwand mit der Meinungsbildung sei Augenwischerei, so Lang. «Wer Rückgrat hat, lässt sich von keinem Medium unter Druck setzen. Mit dem gleichen Argument könnte man die Öffentlichkeit des Parlaments aufheben», sagt der Exil-Zuger. «Übrigens dürfen im Kanton Solothurn Bürger den Regierungssitzungen beiwohnen. Allerdings machen sie selten Gebrauch davon.»

Bekenntnis sei «nicht überzeugend»

Es seien die gleichen Politiker, die bei der Totalrevision des Zuger Steuergesetzes im Jahre 2000 «gleich noch die Öffentlichkeit der Steuerregister abgeschafft haben», sagt Lang. «Tännlers Bekenntnis zum Öffentlichkeitsprinzip ist auch deshalb nicht überzeugend.»

Und dann packt Lang doch noch die etymologische Keule aus, fürs vernichtende Fazit: «Nie vergessen: Republik kommt von res publica und heisst öffentliche Sache. Öffentlichkeit ist der Sauerstoff der Demokratie. Heimlichtuerei fördert Privilegien-Politik.»

 

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Mark
    Mark, 26.07.2016, 19:31 Uhr

    Erschreckend dieser Rückschritt und alles unter dem Deckmantel eines schützungsbedürftigen Meinungsbildungsprozesses. Da wird einmal mehr am Volk vorbeipolitisiert – der Stadttunnel lässt grüssen…

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