NFA: Zug muss 15 Millionen mehr bezahlen

«Der Peak ist damit erreicht»

Landammann Heinz Tännler informierte über die Auswirkungen der USR III auf den Wirtschaftsstandort Zug.

(Bild: Archiv/fam)

Im nächsten Jahr muss der Kanton Zug rund 0,6 Prozent mehr in den Kantonalen Finanzausgleich (NFA) zahlen. Der grosse Aufschrei seitens der Zuger Finanzdirektion bleibt diesmal allerdings aus. Denn nun soll es besser werden – auch dank der Glencore.

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat die Ausgleichszahlungen der einzelnen Kantone für das Jahr 2017 ermittelt und am Donnerstag an alle Kantone verschickt. Die Veränderungen gegenüber 2016 sind im Grossen und Ganzen relativ gering. Der Bericht zeigt aber auch, dass der Kanton Zug nächstes Jahr knapp 341 Millionen Franken (2016: 326 Millionen) in den NFA-Topf einzahlen muss. Das sind rund 15 Millionen mehr als im Vorjahr. Oder 73 Franken mehr pro Einwohner.

Eine Zunahme auf hohem Niveau. Gross überrascht zeigt sich Finanzdirektor Heinz Tänner ob diesen Zahlen nicht. Erschüttert schon gar nicht: «Wir mussten und durften damit rechnen», sagt er auf Anfrage. Das sei vergleichbar mit ihren bereits abgegebenen Schätzungen. «Die nun publizierten Zahlen sind in etwa identisch mit unserer Finanzplanung», sagt Tännler. «Wir haben das so erwartet.»

«Die Situation insgesamt ist erschütternd.»

Heinz Tännler, Finanzdirektor Kanton Zug

NFA bleibt Sorgenkind

Die Zahlen der Eidgenössischen Finanzverwaltung würden so zur Kenntnis genommen und in die kantonale Finanzplanung einfliessen. Freude kommt beim Zuger Finanzdirektor allerdings keine auf – wie immer, wenn es um den Nationalen Finanzausgleich geht. «Die Situation insgesamt ist erschütternd», betont Tännler. «Der NFA ist und bleibt natürlich eine enorme Belastung für den Kanton Zug.» Einzig der Kanton Zürich bezahlt mit 444 Millionen Franken noch mehr in den NFA-Topf ein.

Mehr Geld im Umlauf

Die Anpassungen der Beträge für das Jahr 2017 erfolgen für den Ressourcenausgleich gemäss den Entwicklungen des Ressourcenpotenzials und für den Lastenausgleich gemäss der Teuerung. Der Bund und die ressourcenstarken Kantone stellen mit dem Ressourcenausgleich 2017 insgesamt 3,949 Milliarden Franken zugunsten der ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung, 2,0 Prozent mehr als 2016.

Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone finanziert.

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl bleibt der Kanton Zug indessen Spitzenreiter. Die Nettoausgleichszahlungen von Zug betragen im 2017 ganze 2913 Franken pro Einwohner. Zum Vergleich: Im Kanton Schwyz (Platz 2) sind es 1212 Franken/Einwohner, in Nidwalden (Platz 3) 893 Franken/Einwohner und der Kanton Zürich (Platz 6 in dieser Rangfolge) bezahlt jeder Einwohner 314 Franken.

Zug ist und bleibt innerhalb der ressourcenstarken Geberkantone damit ein Hot Spot, was die Grafik unten unmissverständlich zum Ausdruck bringt.

Verhaltener Optimismus

Finanzdirektor Tännler spricht dennoch von einem Lichtblick. 2018 sei für «seinen» Kanton nämlich eine Entlastung von gut 25 Millionen Franken zu erwarten. Denn dann falle die einmalige Zahlung durch den Börsengang des Rohstoffmultis Glencore 2011 nicht mehr ins Gewicht. Das war immerhin der bis dato drittgrösste Börsengang eines europäischen Unternehmens. Dieser spülte dem Unternehmen rund 7,9 Milliarden Dollar in die Kassen – und hatte auch für das Management einen klingenden Geldsegen zur Folge.

«Der bis anhin laufende Prozess lässt hoffen.»

Heinz Tännler, Zuger Finanzdirektor

«Wir gehen davon aus, dass der höchste Peak 2017 erreicht ist», ist der Finanzdirektor zuversichtlich. Ausserdem sei man dran, innerhalb der Finanzdirektorenkonferenz Empfehlungen abzugeben, damit die Geberkantone künftig «relativ substanziell» entlastet werden. Ein Kampf, den allen voran der Kanton Zug schon länger führt. Welche Erfolge dieser einst zeitigen wird, ist offen. «Aber der diesbezüglich bis anhin laufende Prozess lässt hoffen», so der Zuger Finanzdirektor.

Die Nettoausgleichszahlungen pro Kopf in Schweizer Franken; Finanzausgleich 2017. (Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD)

Die Nettoausgleichszahlungen pro Kopf in Schweizer Franken; Finanzausgleich 2017. (Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD)

Der Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) wird den einzelnen Kantonen nun zur Stellungnahme unterbreitet. Aufgrund der Anhörung sind Änderungen an den vorliegenden Zahlen möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) den neuen Werten entsprechend anpassen und auf den 1. Januar 2017 in Kraft setzen.

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