SP ergreift Referendum

Zuger Migranten kämpfen für Deutschpflicht

Im Kanton Zug gibt es keine Sonderregelungen für die Niederlassung. (Bild: Fotolia)

Reiche Ausländer sollen in Zug nicht Deutsch lernen müssen, um sich hier niederlassen zu können. Das geht gar nicht, findet die SP und ergreift nun das Referendum. Alles falsch verstanden, erwidert der Regierungsrat – und spricht stattdessen von Anreizen für gute ausländische Steuerzahler.

«Das war ein Schock für mich», sagt SP-Kantonsrat Rupan Sivaganesan rückblickend – und bezieht sich dabei auf die Kantonsratsdebatte vom 25. Februar 2016. Wäre es nach dem Vorschlag der Zuger Regierung gegangen, hätte für die im Kanton Zug wohnhaften Superreichen eine Sonderregelung eingführt werden sollen. Eine Sonderregelung, welche gut betuchte Ausländer davon befreit hätte, für ihre Niederlassung die deutsche Sprache erlernen zu müssen. Ein brisantes Thema, das schweizweit für Furore sorgte. Das Zuger Parlament lehnte den Vorschlag dann jedoch ab (zentralplus berichtete) – und wählte dafür die radikale Variante. Denn gleichentags wurde mit 42 zu 27 Stimmen dem Antrag der CVP-Fraktion Folge geleistet, welche die Sprachverpflichtung ganz – also für alle und jeden – aus dem Gesetz kippte.

Damit glückte der Regierung – vermeintlich – ein Manöver, um abseits grosser Aufschreie dahin zu gelangen, wo man schon länger hin will. Nämlich zu einer Sonderprivilegierung für vermögende Ausländer, für so genannte Personen von öffentlichem Interesse oder kurz: für gute Steuerzahler. So ganz ohne Aufschrei geht es nun allerdings doch nicht.

Denn im Klartext heisst die Streichung des Gesetzesparagrafen, dass niemand mehr im Kanton Zug Deutsch lernen muss, egal, ob es Personen aus der oberen, mittleren oder unteren Bevölkerungsschicht sind. «Damit steht klar ein Paradigmenwechsel an, den wir nicht begrüssen können», konstatiert Sivaganesan. Die SP Zug lehnt den Entscheid des Regierungsrats deshalb entschieden ab und empfiehlt stattdessen, das bestehende Gesetz in der heutigen Form zu belassen. «Die Partei ergreift zur Rückkehr zum Status Quo und gegen die Streichung der verbindlichen Sprachverpflichtung das Referendum.»

«Der verbindliche Spracherwerb in unserem bisherigen Gesetz wirkt präventiv.»

Rupan Sivaganesan, SP-Kantonsrat

Sprachkenntnisse braucht es – früher oder später

Kantonsrat Rupan Sivaganesan.

Kantonsrat Rupan Sivaganesan.

(Bild: zvg)

«Ich denke, den Parlamentsentscheid kann auch die Zuger Bevölkerung nicht nachvollziehen», führt Sivaganesan aus. Denn fehlende Sprachkenntnisse erhöhten die Abhängigkeit und hätten auch wirtschaftliche Konsequenzen. Es sei eine weit verbreitete Haltung, dass Sprache eines der wichtigsten Mittel und letztlich Schlüssel zur Integration darstelle. Der SP-Kantonsrat spricht dabei aus Erfahrung. Selbst einst als Migrant in die Schweiz gekommen, ist er überzeugt davon, dass das Beherrschen der Landessprache in vielerlei Situationen unabdingbar ist. «Sprache braucht es, damit man sich im Quartier mit den Nachbarn unterhalten, die Behördengänge alleine erledigen kann oder versteht, was am Elternabend über die Zukunft der eigenen Kinder diskutiert wird.»

Werden Personen mit Migrationshintergrund arbeitslos, welche bis dahin nicht der deutschen Sprache mächtig sind, so seien sie spätestens ab diesem Zeitpunkt diversen Zwängen ausgesetzt und müssten auf Anweisung des RAV Sprach- und Integrationskurse besuchen, so der SP-Kantonsrat weiter. «Die verbindliche Sprachkompetenz und der Spracherwerb in unserem bisherigen Gesetz wirken deshalb präventiv. Im Vordergrund soll aber nicht der Zwang stehen, sondern ein Anreizsystem soll geschaffen werden.» Damit werde der Spracherwerb frühzeitig gefördert, bevor andere strukturelle Zwänge die Entfaltungschancen in beruflichen wie in privaten Lebensbereichen beeinträchtigen würden.

«Es ist nicht so, dass derjenige, der viel Geld hat, automatisch kein Deutsch lernen muss.»

Beat Villiger, CVP-Regierungsrat

Ein Goodie für gute Steuerzahler

Regierungsrat Beat Villiger

Regierungsrat Beat Villiger

(Bild: claudia fagagnini)

Die Bedenken seitens der SP seien unbegründet, findet CVP-Regierungsrat Beat Villiger. «Wir wollen ja die Deutschpflicht nicht abschaffen, sondern diese wie in anderen Kantonen handhaben.» Der entsprechende Passus würde zwar aus dem Gesetz verschwinden, aber dafür bekäme die Verwaltung mehr Spielraum. «So kann von Fall zu Fall entschieden werden. Man muss in diesem Fall von Ausnahmebewilligungen sprechen, die lediglich ungefähr zehn Prozent aller Fälle betrifft. Es ist nicht so, dass derjenige, der viel Geld hat, automatisch kein Deutsch lernen muss», betont der Regierungsrat.

Der grösste Teil müsste also auch künftig die deutsche Sprache beherrschen, um sich hier niederlassen zu können. Für Villiger sei ebenfalls klar, dass das Beherrschen der Landesprache einen wichtigen Stellenwert innerhalb der Integrationsbemühungen einnimmt. Er fügt allerdings an, dass sich gerade «Personen im öffentlichen Interesse» nicht primär über die Sprache, sondern über die Wirtschaft integrieren würden. Die Ausnahmebewilligungen, von denen Villiger spricht, sollten denn auch als Entgegenkommen für gute Steuerzahler verstanden werden.

Abschreckung versus Anreize

Das Zauberwort lautet Anreiz. Denn einen solchen machen beiden Seiten geltend. Der Regierungsrat will Superreiche nicht mit der Pflicht, Deutsch lernen zu müssen, abschrecken. Und Sivaganesan sieht im bisherigen Modell einen Anreiz für sämtliche Personen ohne Schweizer Pass, die Sprache zu erlernen, ohne dabei einen negativen Zwang für die multikulturelle Bevölkerung darzustellen. «Das heutige Zuger Modell ermöglicht es auch Zuzügern aus Nicht-EU und -EFTA Staaten, nach fünf Jahren vorzeitig eine Niederlassungsbewilligung C zu beantragen, sofern sie die deutsche Sprache auf einem bestimmten Niveau beherrschen», sagt er.

Das letzte Wort ist in dieser Sache noch nicht gesprochen. Im Mai folgt die zweite Lesung zum Geschäft. Und Rupan Sivaganesan steht in den Startlöchern, um auch andere Parteien für sein Anliegen zu gewinnen. Unterstützung dürfte ihm sicher sein, zumindest von Andreas Lustenberger von den ALG. Unmittelbar nach der Kantonsratsdebatte vom 25. Februar 2016 sprach dieser von einem «Buebetrickli» und verurteilte das Verhalten des Regierungsrates scharf: «Kaum kommt etwas Druck, knickt er bereits ein und gibt sich mit der Streichung des ganzen Paragrafen zufrieden. Das finde ich höchst fragwürdig. Da hat man ein Jahr an einem Gesetz gearbeitet und so schnell wieder verworfen», so sein Verdikt damals.

 

zentralplus war an besagter Kantonsratssitzung dabei. Lesen Sie hier im Detail, wie die Debatte damals verlief.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von R.Freiermuth
    R.Freiermuth, 29.04.2016, 12:41 Uhr

    Die Deutschpflicht gesetzlich zu verankern ist genauso ungeschickt, wie wenn ein Intelligenztest vorgeschrieben würde. Wer die Landessprache nicht beherrscht wird kaum Arbeit bekommen und wer von der ALV leben muss oder vom Sozialamt, bekommt kaum eine Aufenthaltsbewilligung.
    Das reguliert sich eigenständig, da braucht es kein Gesetz. Das ist schlicht überflüssig.

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