Zug: Heikle Debatte um Kulturlastenausgleich

Ist dem Kantonsrat das KKL wichtiger als die Galvanik?

Bleibt da noch Geld übrig für die hiesige Kultur? Oder geht alles für den Kulturlastenausgleich – sprich Tonhalle, Opernhaus und KKL – drauf? (Bild: Montage zentralplus)

An seiner letzten Sitzung hat der Zuger Kantonsrat den zweiten Teil des Entlastungspakets zu beraten begonnen. Einer der umstrittensten Punkte war, dass der Kulturlastenausgleich neu über den Lotteriefonds finanziert werden soll. Wird hier bei der Zuger Kultur gespart? Und: Ist dieser Beschluss rechtlich überhaupt zulässig?

Ein kleiner Paragraf gab in der letzten Sitzung des Kantonsrats zu reden und könnte den Kantons- respektive Regierungsrat noch einige Zeit beschäftigen. Der interkantonale Kulturlastenausgleich soll künftig über den Lotteriefonds finanziert werden (zentralplus berichtete).

Dieser Entscheid bewog Vertreter mehrerer Parteien, sich zu äussern. Silvia Thalmann-Gut (CVP) kritisierte ebenso wie Thomas Werner (SVP), dass dieses Gesetz keine Sparmassnahme, sondern ein blosses Verschieben von Ausgaben sei. Schliesslich wurde eine modifizierte Version von der CVP-Fraktion angenommen, wonach zukünftig immer mindestens zehn Millionen im Topf des Lotteriefonds bleiben sollen.

Heikler Entscheid

Heikel ist der Beschluss des Kantonsrates aus zwei Gründen. Einerseits sind Beiträge aus dem Lotteriefonds gemäss Paragraf 27 des Lotteriegesetzes an «wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke» mit einem «direkten Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung» gebunden.

Anderseits trat der Kanton Zug durch eine Volksabstimmung im November 2008 dem interkantonalen Kulturlastenausgleich mit Zürich, Luzern und Schwyz bei, dem mittlerweile auch die Kantone Uri sowie Ob- und Nidwalden angehören. Werden Bestimmungen von Volksentscheiden als zwingend angesehen, so dürfen die betroffenen Geschäfte nicht über Mittel aus dem Lotteriefonds finanziert werden, wie Dora Andres, Geschäftsführerin der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz, bestätigt: «Gelder aus dem Lotteriefonds dürfen nicht für gesetzliche Pflichten eingesetzt, sondern müssen freiwillig gesprochen werden.»

Entfremdung zweckgebundener Gelder?

Ob der Kantonsrat mit dem Gesetz die Bestimmungen des Lotteriefonds verletzt, ist allerdings nicht so eindeutig. Entscheidend sind vor allem zwei Fragen. Wird der Volksentscheid als verpflichtend angesehen oder wird der Regierungsrat von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, aus dem Konkordat auszutreten? Gemäss Finanzdirektor Heinz Tännler stellte sich für den Regierungsrat die Frage, ob der interkantonale Kulturlastenausgleich aufgekündigt oder wie die Finanzierung sichergestellt werden sollte. «Wir respektieren den Entscheid der Stimmbevölkerung. Deshalb haben wir nach Möglichkeiten zur Finanzierung gesucht.»

Der Fraktionschef der Alternative – die Grünen, Anastas Odermatt, befürchtet, dass durch das Gesetz an Zuger Kultur- und Sporteinrichtungen gebundene Gelder gekürzt werden. «Wenn wir den interkantonalen Kulturlastenausgleich über den Lotteriefonds finanzieren, wird dieser durch Vergaben nach Zürich und Luzern an erwerbsorientierte Unternehmen aufgefressen. Dieses Geld ist aber für kantonale, gemeinnützige Projekte in den Bereichen Sport und Kultur vorgesehen.»

«Mit der Festsetzung einer Untergrenze von zehn Millionen haben wir sichergestellt, dass die Beiträge für gemeinnützige Projekte nicht zu kurz kommen werden.»

Silvia Thalmann-Gut, Zuger CVP-Kantonsrätin

Thalmann-Gut, die den Antrag eingereicht hat, widerspricht: «Der Topf des Lotteriefonds ist gut gefüllt. Mit der Festsetzung einer Untergrenze von zehn Millionen haben wir sichergestellt, dass die Beiträge für gemeinnützige Projekte nicht zu kurz kommen werden.»

Welche Beiträge werden priorisiert?

Werden also die Bestimmungen des Lotteriefonds verletzt? Zentral ist, welche Beiträge priorisiert werden. Tännler sieht diesbezüglich keine Gefahren, sondern betrachtet das neue Gesetz als Win-Win-Situation: «Mit dem Antrag der CVP-Fraktion haben wir den Fünfer und das Weggli. Wir können den interkantonalen Kulturlastenausgleich weiterhin finanzieren und daneben kantonale, gemeinnützige Projekte fördern.» Nun ist es allerdings so, dass im Lotteriefonds nicht unbegrenzt viel Geld vorhanden ist – Ende 2014 waren es 11,9 Millionen.

«Ich befürchte, dass dieses Geld später für die Unterstützung von lokalen Vereinen fehlt.»

Thomas Werner, Zuger SVP-Kantonsrat

2014 gab der Kanton Zug die 5,1 Millionen, die dem Lotteriefonds von Swisslos ausgeschüttet wurden, aus. Der Kanton investiert also das ganze Geld, das der Lotteriefonds jährlich erhält. Deshalb gibt es keine grossen Reserven und es ist fraglich, ob künftig Gelder sowohl für gemeinnützige, kantonale Projekte als auch für den interkantonalen Kulturlastenausgleich bezahlt werden können. Werner befürchtet deshalb wie Odermatt, «dass dieses Geld später für die Unterstützung von lokalen Vereinen fehlt». In der zweiten Lesung des Gesetzes wird sich wohl alles um die Frage drehen, welche Beiträge priorisiert werden.

Beschwerde vor dem Gericht?

Odermatt hofft, dass in der zweiten Lesung Klarheit geschaffen wird, ansonsten könnte man allenfalls mit einer Motion in ein paar Jahren nachfragen, wohin die Gelder fliessen würden. Eine juristische Anfechtung ist kein Thema? «Falls wir feststellen, dass aufgrund der Priorisierung des interkantonalen Kulturlastenausgleichs offensichtlich weniger Mittel für kantonale, gemeinnützige Projekte gesprochen werden, würden wir eine Beschwerde sicher überprüfen.»

 

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