Kantonsratspräsident im Clinch mit Schwyz

Höchster Zuger zögert die Sache hinaus

Das Wochenendhäuschen der Familie Schmid am Goldauerberg unterhalb der Rigi. (Bild: mbe.)

Moritz Schmid streitet mit dem Kanton Schwyz. Grund: unbewilligte Bauarbeiten am Haus des höchsten Zugers am Goldauerberg. Seit Herbst 2015 gab es verschiedene Fristerstreckungen. Nun will die kantonale Baubehörde vorwärtsmachen.

Vor einem Jahr machte zentralplus publik, dass der Zuger Kantonsratspräsident Moritz Schmid verschiedene Bauarbeiten an seinem Ferienhäuschen vorgenommen hat, ohne eine Bewilligung einzuholen. Eine Drittperson hatte dies den Gemeindebehörden von Arth gemeldet (zentralplus berichtete).

Verfahren läuft immer noch

Die Sache ist immer noch nicht erledigt, wie eine Nachfrage von zentralplus ergibt. Das von den Behörden eingeleitete Baubewilligungsverfahren läuft noch. Passiert ist in diesem Jahr nicht sehr viel. «In dieser Angelegenheit ist zwischenzeitlich lediglich ein Augenschein vor Ort durch die verfahrensleitende Amtsstelle beim Kanton Schwyz erfolgt», teilt Erich Vokinger von der Abteilung Bau-Planung der Gemeinde Arth auf Anfrage mit. Es entziehe sich seiner Kenntnis, bis wann ein schriftlicher Entscheid des Kantons vorliege, fügt der Abteilungsleiter hinzu. Weil das Haus ausserhalb der Bauzone im Landwirtschaftsgebiet liegt, sind verschiedene kantonale Ämter ins Baubewilligungsverfahren involviert.

Moritz Schmid hat sich mit der Gemeinde Arth geeinigt, dass er eine ordentliche Baueingabe macht.

Moritz Schmid hat sich mit der Gemeinde Arth geeinigt, dass er eine ordentliche Baueingabe macht.

(Bild: PD)

Das Verfahren leitet das Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Schwyz. Laut Amtsleiter Thomas Huwyler prüft der Kanton zusammen mit der Gemeinde, was ohne Bewilligung erstellt wurde ­– und was davon bewilligungsfähig ist und was nicht.

Zum Stand des Verfahrens sagt Huwyler: «Im Baubewilligungsverfahren wurde der Bauherrschaft unter Fristansetzung das rechtliche Gehör gewährt, die Frist für das rechtliche Gehör wurde bis am 1. April 2016 erstreckt.»

Wird Schmid zum Rückbau gezwungen?

Gemäss Huwyler geht der Kanton derzeit davon aus, dass er nicht alles bewilligen kann. Dagegen wehrt sich Schmid mit seinem Anwalt. Seit Herbst 2015 gab es verschiedene Fristerstreckungen. Worum es konkret geht, wollen beide Seiten nicht kommunizieren.

Sicher ist aber: Nach Ablauf der letzten Frist vom 1. April wird der Bauherrschaft über die Gemeinde Arth ein anfechtbarer Entscheid eröffnet. «Es besteht die Möglichkeit, den Entscheid des Amts für Raumentwicklung und der Gemeinde an den Regierungsrat weiterzuziehen», so Thomas Huwyler.

Das Baugesuch des Ehepaars Schmid vom 24. April 2015 im Amtsblatt des Kantons Schwyz.

Das Baugesuch des Ehepaars Schmid vom 24. April 2015 im Amtsblatt des Kantons Schwyz.

(Bild: Screenshot zentralplus)

 

Am Kanton läge es auch, allenfalls Rückbauten zu verfügen oder eine Busse zu verhängen. Das Gesetz sieht Strafen bis zu 50’000 Franken vor.

Zwei ähnliche Fälle

Bereits im Oktober 2013 hatte im Kanton Zug ein unbewilligtes Bauvorhaben für Gesprächsstoff gesorgt. Damals ging es um das Haus des damaligen Zuger Stadtschreibers. Dieser hatte einen Anbau an sein Haus in Risch ohne Bewilligung erstellt. Den Anbau mit einer Grundfläche von knapp acht Quadratmetern hatte der Jurist nach einem Hagelgewitter ersetzt. Auch er ging – wie Moritz Schmid bei seinem Ferienhäuschen in Goldau – davon aus, dass es sich um einen Ersatzbau handelte und es keine Baubewilligung brauchte. Auf die kritischen Medienberichte reagierte der Zuger Stadtschreiber aber mit der Kündigung − kaum zwei Monate, nachdem er sein Amt angetreten hatte. Im Gegensatz dazu hat Moritz Schmid die Sache bisher unbeschadet überstanden; das Ganze spielt sich ja nicht im Kanton Zug ab. Nicht einmal die Zuger Linke hat das Thema aufgenommen.

Moritz Schmid hat sich einen Anwalt genommen: Roman Weber, Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Brunnen. Weber ist auch Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands des Kantons Schwyz. Weber verweist aufs Anwaltsgeheimnis, als wir ihn um eine Stellungnahme bitten.

Wir probieren es also so: Herr Weber, ich frage Sie als Geschäftsführer des HEV, hat der Kanton Schwyz zu viele unnötige und bürokratische Baugesetze? Dazu sagt Weber: «Jeder liberal denkende Mensch weiss, dass es viel zu viele Gesetze gibt.» In der Politik ist Weber nicht, er sei aber FDP-nahe, verrät er uns.

Schmid: «Gesagt, was zu sagen war.»

Moritz Schmid selbst will sich nicht zum Verfahren wegen seines Häuschens äussern, als wir ihn direkt kontaktieren. Schmid am Telefon: «Was ich zu sagen hatte, habe ich gesagt.» Er habe die nötigen Pläne und Unterlagen eingegeben, nun müsse der Kanton Schwyz entscheiden. Zur Fristerstreckung sagt Schmid, sein Anwalt habe diese wegen Krankheit beantragt.

Inoffiziell ist jedoch zu erfahren, dass es bereits die vierte Fristerstreckung ist.

Schmid betont im Übrigen gegenüber zentralplus, dass der Bach mit der Beton-Verbauung nicht zu seinem Grundstück gehört. Sondern zum Grundbesitz der 80-jährigen Besitzerin des Nachbargrundstücks, die man jetzt damit «plage».

Was bisher geschah

Moritz Schmid weigerte sich 2015 zuerst, ein Baugesuch einzureichen. Nach einem Gespräch mit den Gemeindebehörden lenkte der Walchwiler – wohl auch wegen des entstandenen öffentlichen Drucks – schliesslich ein. Politische Konsequenzen hatte sein juristischer Fauxpas bisher keine (siehe Box).

Schmid ersetzte im Lauf der Jahre eine marode Stützmauer unter dem Haus am Goldauerberg, was er nicht bestreitet. Gegenüber zentralplus erklärte der SVP-Kantonsrat vor einem Jahr, dass er nicht einsehe, warum es dafür eine Bewilligung brauche. Angezeigt wurde auch der Bau eines Gartensitzplatzes.
Die Rede ist ferner von einer Waldrodung, der Erneuerung des Hauses und einer Scheune und einer Beton-Mauer beim Bach, der entlang des Grundstückes fliesst. Davon steht jedoch nichts im Baugesuch.

Der Eigentümer reichte ein Baugesuch für bereits ausgeführte Arbeiten ein, das am 24. April des letzten Jahres im Amtsblatt des Kantons Schwyz publiziert war (siehe Screenshot oben). Der Grundeigentümer beantragte eine Bewilligung für die Erneuerung des Gartensitzplatzes vor dem Häuschen, wo Betonplatten eingesetzt wurden, und für die vor acht bis zehn Jahren erneuerte Stützmauer unter dem Haus. Andere Bauten, wie sie ein Goldauer Ortskenner den Behörden meldete, werden nicht erwähnt.

Was meinen Sie dazu? Gelten die Gesetze nicht für alle? Oder bauschen die Medien da eine Lappalie auf?

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