Endlich Beweise aus dem Regierungsrat

Wer war schuld am Wahlzetteldebakel?

Wahlaufsicht Manuela Weichelt (links) verfügte, Landschreiber Tobias Moser (rechts) weigerte sich, Beat Villiger (Mitte) goss Öl ins Feuer. (Bild: zvg, Montage fam)

Es war das Wahldebakel schlechthin: Zehn Prozent ungültige Stimmen gab es bei den Zuger Regierungsratswahlen 2014. Fast musste das Ganze wiederholt werden. Damit kam Zug in die Schlagzeilen der nationalen Medien. Eine Schuldige war für gewisse Kreise schnell gefunden. Recherchen zeigen nun: Alles war ganz anders, ein Beteiligter hatte schlicht einen Befehl verweigert.

Die Schlagzeilen in der ganzen Schweiz damals waren gross: Wahldebakel! Zehn Prozent der Stimmen ungültig! Fast hätte die Zuger Regierungsratswahl von 2014 wiederholt werden müssen. Weil das vorgedruckte Beipackblatt eingeworfen wurde statt der leeren Wahlzettel. Schuld daran? Manuela Weichelt, die Direktorin des Innern – ihre Direktion ist gleichzeitig die Wahlaufsicht. Und hat offenbar ihre Aufgabe nicht wahrgenommen. Zu diesem Schluss kamen jedenfalls Teile der Öffentlichkeit – der Zuger Anwalt Raphael Weidmann äusserte sogar öffentlich den Verdacht, Weichelt habe die Zettel absichtlich so gestaltet, um sich ein besseres Ergebnis zu sichern (zentral+ berichtete).

Ein Jahr ist das nun her. Aufgeklärt wurde nie. Landammann Beat Villiger stellte sich damals schützend vor Weichelt und sagte gegenüber zentral+: «Die Direktorin des Inneren hatte mit der Gestaltung der Wahlzettel nichts zu tun.»

So die Geschichte. Dummerweise hat sie einen Haken. Denn sie stimmt nicht. Weichelt hatte damit sehr wohl etwas zu tun. Aber schuld am Debakel war nicht sie.

Was ist tatsächlich passiert?

Die Verantwortung für den Entscheid liegt zwischen dem damaligen Landammann Beat Villiger und Landschreiber Tobias Moser: Moser hat Tatsachen geschaffen, Villiger hat ihn gestützt. Das zeigen die Regierungsratsprotokolle, die zentral+ nun endlich vorliegen – der Regierungsrat hat die Dokumente ein Jahr lang wegen laufender Verfahren nicht herausgeben wollen.

«Kommissionspräsident Heini Schmid bezeichnete offenbar die Gestaltung als Super-Gau»

Sagt Manuela Weichelt in einem Protokoll

Was ist tatsächlich passiert? Weichelt wollte in ihrer Rolle als Wahlaufsicht die missratenen Stimmzettel stoppen, die Moser in Druck gegeben hatte. Der hat sich offenbar schlicht widersetzt und sie trotzdem verschickt – mit inoffizieller Rückendeckung des Landammanns. Das Resultat ist bekannt.

Weichelt hatte der Staatskanzlei befohlen, neue Zettel zu drucken

Aber von vorne. Es ist vier Wochen vor den Wahlen. Weichelt hat bis jetzt den finalen Wahlzettel nicht gesehen – Moser hat ihr das Gut zum Druck, anders als bis anhin üblich, nicht vorgelegt. Sie hat es dann offenbar selber eingefordert: Am 5. September wies Weichelt die Staatskanzlei mündlich an, sofort alles daran zu setzen, neue Wahlzettel zu drucken. Zwei Tage später wird es ernst: In einer Verfügung vom 7. September 2014 forderte Weichelt in ihrer Funktion als Wahlaufsicht die Staatskanzlei nun schriftlich und verbindlich auf, sofort neue Wahlzettel produzieren zu lassen. Dazu sollte die Staatskanzlei alle Schweizer Druckunternehmen anfragen, um eine Verschiebung der Wahlen möglichst zu vermeiden. Weichelt schreibt in ihrer Verfügung: «Die Gestaltung der Wahlzettel gibt der Wahlaufsicht Anlass zur Befürchtung, dass unnötig viele ungültige Wahlzettel eingeworfen werden.»

Die Staatskanzlei habe die Zettel nicht nach den Anforderungen gestaltet, die die Vorbereitungskommission des Kantonsrats gestellt habe. Der damalige Kommissionspräsident Heini Schmid bezeichnete offenbar die Gestaltung als «Super-Gau», so wird Weichelt in einem Protokoll zitiert. Denn das Beiblatt würde dazu führen, dass es viele ungültige Stimmen geben könnte. Dies deshalb, weil die Wählenden das Beiblatt anstelle des Stimmzettels einwerfen würden. Und genauso ist es gekommen.

Staatskanzlei verweigert sich

Diese Gefahr wollte die Staatskanzlei damals, einen Monat vor den Wahlen, offenbar schlicht nicht wahrhaben. Sie unternahm keine Schritte in die geforderte Richtung, sondern beschwerte sich beim Gesamtregierungsrat über die Verfügung. Am 8. September stellt der Landschreiber Tobias Moser die Machtfrage. Er schreibt in einer Stellungnahme, seine Staatskanzlei stehe unter der direkten Leitung des Landammanns und nicht der Wahlaufsicht. Und fordert deshalb von Landammann Villiger, dass er die Verfügung der Direktion des Innern aufhebe. Seine Argumente: Die Wahlen müssten bei einer Neugestaltung der Wahlzettel verschoben werden, die Neugestaltung würde Kosten von 100’000 Franken verursachen, und Zitat: «Der Reputationsschaden für den Kanton Zug wäre enorm.»

Bis zum 11. September sollte die Staatskanzlei den Neudruck in Angriff nehmen. Das tat sie aber nicht, im Gegenteil.

Am 9. September kommt es an der Regierungsratssitzung zu einem Showdown: Weichelt stellt klar, weshalb sie in ihrer Funktion als Wahlaufsicht ihre Verfügung ausgesprochen hat, Moser legt seinerseits Argumente vor, weshalb er ihr nicht entsprechen will. Jetzt muss entschieden werden. Moser führt aus, dass Weichelt damit viel zu spät komme – ihre Direktion sei bei der Gestaltung der Wahlzettel involviert gewesen und habe monatelang Zeit gehabt, um einzugreifen. Weichelt kontert, dass ihr noch bis zum 6. September im elektronischen Arbeitsraum ein ganz anderer Wahlzettel vorgelegen habe als derjenige, der in Druck ging. Die Staatskanzlei habe die Anforderungen der vorberatenden Kommission nicht erfüllt. Moser gibt zu, dass er nicht mehr genau wisse, welchen Wahlzettel er dem Regierungsrat im April zur Prüfung vorgelegt habe. Zudem geht zu Protokoll, dass er als Landschreiber die Praxis ohne Rücksprache geändert habe, wonach die Wahlzettel der Wahlaufsicht als Gut zum Druck vorgelegt werden müssen.

Befehl: Alle möglichen Druckereien anfragen

Jetzt wäre die Zeit für eine Entscheidung gekommen. Allerdings drückt sich der Regierungsrat an dieser Sitzung vor einer klaren Aussage. Ein Ratsmitglied erachtet das Vorgehen der Wahlaufsicht als «unverhältnismässig». Gemeint ist: Der Versand neuer Wahlzettel stehe in keinem Verhältnis zur Gefahr, dass die Wahlzettel den Wählerwillen verfälschen würden. Ein weiteres Mitglied findet, die Verfügung werde wohl bei den Gemeinden unnötig viele Fragen auslösen. Mehrere Mitglieder wollen sich gar nicht dazu äussern und halten sich für nicht zuständig. Fazit: Der Regierungsrat beschliesst, dass er nicht zuständig ist – die Wahlaufsicht liegt bei der Direktion des Inneren. Ihre Verfügung bleibt damit in Kraft – die Staatskanzlei müsste sie ausführen.

Bis zum 11. September sollte diese den Neudruck in Angriff nehmen. Oder, sollte der Neudruck tatsächlich unmöglich sein, Belege aller angefragten Druckereien abliefern.

Das tut sie aber nicht, im Gegenteil: Am 11. September sind die ersten Exemplare der bemängelten Wahlunterlagen schon verschickt.

Die Staatskanzlei hat also einfach Tatsachen geschaffen, auf die jetzt der Landammann reagiert: In einem Antragsentwurf an den Regierungsrat erklärt er die Verfügung der Direktion des Innern als nichtig und rügt ihr Vorgehen: Sie habe lange genug Zeit gehabt, sich in den Prozess einzubringen.

Villiger giesst Öl ins Feuer

Damit folgt Villiger exakt der Argumentation der Staatskanzlei – dass diese es offenbar versäumt hat, das aktuelle Dokument vorzulegen oder den Weisungen der Direktion des Inneren und der vorberatenden Kommission zu folgen, ist für den Landammann kein Thema.

Stattdessen hält er das Hin und Her zwischen Wahlaufsicht und Staatskanzlei offenbar für kindisch. So «erwartet der Regierungsrat von der Staatskanzlei und der Direktion des Innern künftig eine konstruktive, ziel- und lösungsorientierte Zusammenarbeit».

Heute relativiert Villiger: Der Antragsentwurf sei nichtig, er habe ihn nie unterschrieben. «Der Regierungsrat hat das Schreiben also nicht behandelt. Mit dem besagten Brief, der Ihnen vorliegt, versuchte ich als Landammann eine vermittelnde, lösungsorientierte Rolle einzunehmen.» Weichelt reagiert jetzt auf die Befehlsverweigerung Mosers und lädt ihn zusammen mit dem Landammann zu einer Aussprache ein. Das bestätigt Villiger. «Am 11. September fand eine konstruktive Besprechung zwischen der Wahlaufsicht und der Staatskanzlei statt, zu der ich als Landammann eingeladen wurde. Daraufhin habe ich den besagten Antrag, den Briefentwurf, wieder zurückgezogen», sagt Villiger.

Noch mal Glück gehabt

Fazit: Die Staatskanzlei bekommt informelle Rückendeckung durch den Landammann – die Wahlaufsicht steht vor vollendeten Tatsachen. Resultat: Der Wahlzettel wird gedruckt, 9,4 Prozent der Stimmenden benutzen ihn, eine kurze Zeit lang steht zur Debatte, dass die gesamte Wahl wiederholt werden muss. Die Erleichterung in der Regierung ist eminent, als am 23. Oktober das Zuger Verwaltungsgericht den Trick erlaubt, dass die vorgedruckten Wahlzettel auch als gültig zu werten sind. Noch mal Glück gehabt.

«Dass nach der Wahl zirka zehn Prozent der Wahlzettel ungültig taxiert werden mussten, habe ich tatsächlich etwas unterschätzt.»

Sagt Regierungsrat Beat Villiger

Nach den Wahlen fragten wir den damaligen Landammann Beat Villiger im Interview, ob die Wahlaufsicht ihre Funktion nicht genug wahrgenommen habe. Villiger sagte: «Klar hätte die Direktion des Innern verlangen können, dass die Staatskanzlei vor dem Druck mit dem Wahlzettel noch zu ihr gelangt. Aber das ist nicht üblich – man ist wie bei bisherigen Wahlen davon ausgegangen, dass die Staatskanzlei ihre Aufgabe professionell wahrnimmt. Das sind ja gute und geschulte Leute da.» Der Fehler sei in der Staatskanzlei passiert: «Man hat das wohl nicht bis zum Ende durchdacht. Die Staatskanzlei hat die Verantwortung aber übernommen, man hat aus der Sache gelernt.»

«Ich stehe zu meiner Aussage»

Das ist im Nachhinein betrachtet etwas vereinfacht. Die Wahlaufsicht hat eingegriffen. Die Staatskanzlei hat sich gegen die Verfügung von Manuela Weichelt gewehrt – gestützt wurde sie von Villiger. Was sagt er heute dazu? «Ich stehe zu meiner Aussage», sagt Villiger. «Ich habe die Verantwortung, soweit sie mir in dieser Sache zustand, wahrgenommen und an der Sitzung vom 11. September 2014 auf Einladung der Wahlaufsicht teilgenommen.» Als der Wahlaufsicht die Unterlagen übergeben worden seien, wären die Wahlzettel bereits gedruckt und die Hälfte der Couverts verpackt gewesen. «Die internen Abläufe für das Erstellen der Wahlunterlagen wurden aufgrund dieser Erfahrung angepasst; das Gut zum Druck muss der Wahlaufsicht künftig frühzeitig vorgelegt werden.»

Villiger gibt sich aber auch selbstkritisch: «Dass nach der Wahl zirka zehn Prozent der Wahlzettel ungültig taxiert werden mussten, habe ich tatsächlich etwas unterschätzt. Ich ging aufgrund der vorliegenden Wahlunterlagen eigentlich davon aus, dass richtig gewählt wird», so Villiger. «Wichtig war und ist, dass daraus für die späteren und nun problemlos verlaufenen Wahlen die Lehren gezogen werden konnten.»

Was sagt der Landschreiber dazu? Lesen Sie im ausführlicheren Interview mit Tobias Moser: «Wie viel Macht hat ein Landschreiber?»

Unten angefügt sehen Sie einen Auszug aus der Verfügung der Wahlaufsicht.

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7 Kommentare
  • Profilfoto von Martin Stuber
    Martin Stuber, 23.11.2015, 22:56 Uhr

    Jetzt ist es genau eine Woche her, dass Zentralplus die brisanten Erkenntnisse publiziert hat.
    Die LeserInnenschaft des Zuger Monopolblattes hat davon immer noch nichts erfahren.
    Das Verschweigekartell funktioniert.

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  • Profilfoto von Markus Mathis
    Markus Mathis, 23.11.2015, 10:44 Uhr

    Lieber Olireol,

    Natürlich wird von der einzigen regionalen Tageszeitung in Zug parteiisch berichtet. Das Monopolblatt hat publizistisch einzig die Funktion, die herrschenden Eliten zu stützen und hofieren, und dazu gehören aus Sicht der NZZ-Tochter mit Garantie die paar Linken nicht, die noch politische Mandate inne haben.

    Wer von den Schreibenden nicht stramm rechtsbürgerlich ist, setzt sie Schere bereits im Kopf an. Wie man weiss, werden Kommentare vor ihrer Veröffentlichung auch mal dem allerobersten Schriftleiter in Luzern vorgelegt, der dann seine inhaltlichen und formalen Empfehlungen ausspricht. Es gilt das Prinzip des unausgesprochenen, aber vorauseilenden Gehorsams. Alles andere wäre bei der Maihof-Zeitung und ihren Kopfblättern ein Karriererisiko.

    Deshalb braucht uns auch nicht zu wundern, warum in Zug die Vorwürfe gegen RR Weichelt «gekocht» wurden, aber die Fortsetzung, die einen äusserst mittelmässigen CVP-Regenten schlecht aussehen liesse, dem Publikum vorenthalten wird. Quod erat demonstrandum.

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  • Profilfoto von Stefan Gisler
    Stefan Gisler, 19.11.2015, 15:03 Uhr

    @olireol: Die verantwortliche Staatskanzlei ist gemäss Wahlgesetz §9 alleinig zuständig für die Wahlorganisation; das hat der Landschreiber auch damals in einer Medienmitteilung bestätigt. Die DI hat «nur» die Aufsicht. Der Landschreiber hat darum die missverständlichen Wahlzettel, die nicht dem Willen der Wahlgesetzkommission entsprachen, zu verantworten; er hat dann aber eine Wahlaufsichtsverfügung bei der Regierung angefochten und sein Parteikollege und Vorgesetzter Villiger (beide CVP) liess ihn gewähren. Keine Abklärung wegen Neudruck, kaum öffentliche Informationen zum missverständlichen Zettel -> fast 10% ungültige Stimme. Dabei ist das Debakel ist in allen Gemeinden aufgetreten, in unterschiedlicher Ausprägung. Der Gipfel waren dann die Beschuldigen an die DI, obwohl diese nicht zuständig war (NICHT !). Es ist wohl eher umgekehrt – die Parteizugehörigkeit rettete (bis jetzt) den Landschreiber – aber eben rechter Filz ist in Zug normal.

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  • Profilfoto von Olivier Röllin
    Olivier Röllin, 19.11.2015, 12:05 Uhr

    Schön, wie man sich schützend vor die eigene Regierungsrätin und Chefin stellt. Fast schon wie die Schweizergarde für den Papst wirft sich eine Art «Zugergarde» für die Direktionsvorsteherin ins Getümmel. Bei soviel Parteilichkeit bin ich jedoch skeptisch und frage mich:
    Sind die Argumente der Direktion des Innern und der Wahlaufsicht so wenig stichhaltig und einleuchtend, dass man auf schriftliche Anweisungen zurückgreifen muss, um ans Ziel zu kommen?
    Oder hat sich die DI selber gegenüber Argumenten verschlossen gezeigt?
    Warum ist dieses «Wahldebakel» nicht flächendeckend sondern nur in vereinzelten Gemeinden aufgetreten?
    Ist die Direktionsvorsteherin der DI derart mit politischem Abwehrkampf beschäftigt, dass sie das Augenmass für pragmatische und machbare Lösungen verloren hat?
    Und wenn ja mittlerweile alles offenbar intern zwischen DI und Staatskanzlei ausdiskutiert und bereinigt worden ist und die Zusammenarbeit hervorragend funktioniert, wieso muss jetzt von links nachgetreten werden? Will da jemand mit aller Kraft und Macht seine Hände in Unschuld waschen?

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  • Profilfoto von Martin Stuber
    Martin Stuber, 18.11.2015, 21:06 Uhr

    Was sich leider viele nicht bewusst sind: die Protokolle der Kantonsratssitzungen sind öffentlich.
    Hier der Link:
    https://www.zg.ch/behoerden/kr/protokolle
    Das von Kantonsrat Gisler erwähnte Traktandum ist im Protokoll der 11. Sitzung (Vormmittagssitzung 25.6.2015) ab Seite 20 nachzulesen.

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  • Profilfoto von Stefan Gisler
    Stefan Gisler, 18.11.2015, 12:07 Uhr

    An der Kantonsratssitzung vom 25.6.2015 wurde die unter anderem von mir schon vor den Wahlen eingereichte Interpellation zu den Wahlzetteln behandelt. Dort rügte ich die «Befehlsverweigerung» des Landschreibers und sagte u.a.: «Die Frage bleibt, ob damals die Abklärungen, ob ein Neudruck rund einen Monat vor der Wahl noch möglich gewesen wäre, rechtzeitig und breit genug gemacht wurden. Dem Votanten bleiben Zweifel. Er hätte gedacht, dass ein Neudruck noch möglich gewesen wäre, …» Die Interpellanten hatten damals keine Einsicht ins regierungsrätliche Protokoll und kannten auch die Aufsichtsverfügung nicht – wäre die Gesamtregierung damals schon rausgerückt damit, hätte es wohl ein grösseres Echo im Saal gegeben statt nur «vorwärts zu schauen». Die «Neue ZZ», welche im 2014 die Vorwürfe an die Wahlaufsicht und somit an die DI (mit Freuden) ungefiltert wiedergab, berichtete dann nicht mehr über die Kritik an der wirklich zuständigen Stelle. Mich erstaunt mit wie viel Energie offenbar versucht wurde, den Neudruck zu verhindern oder als übertrieben darzustellen, statt das Problem zu lösen.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 17.11.2015, 17:26 Uhr

    Man muss mir nicht erzählen, das diese Fakten der Neuen Zuger Zeitung nicht längst bekannt waren, aber mich deucht, das in Zug je länger je mehr über Medien Parteipolitik gemacht wird. Hier wurde Manuela desavouiert und das Establishment deckte den Staatsschreiber, der sonst vielleicht nicht mehr tragbar wäre. Wie bei Sexskandal scheint mir, das die Zuger Medien mehr agieren statt berichten. Das wirklich erschreckende ist, wie wenig Kollegialität in diesem Gremium herrscht. Wenn ein Mitglied so behandelt wird, müssen die anderen einschreiten statt feige still zu bleiben.

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