Preisgünstige Wohnungen in Zug

Nur Vereinzelte werden rausgeworfen

In Zug werden die Richtlinien für preisgünstigen Wohnraum verschärft. Trotzdem: Die Stadt bleibt ein teures Pflaster. (Bild: zentral+)

Die Stadt Zug verschärft ihre Richtlinien: Man wolle keine Verhältnisse wie in Bern oder Zürich, wo auch gut Verdienende preisgünstige Wohnungen belegen. Zuger mit zu hohen Einkommen fliegen deshalb in Zukunft raus aus städtischen Bleiben. Allerdings braucht es einiges, bis man in Zug als gut verdienend gilt. Wird sich überhaupt etwas ändern?

«Günstiger Wohnraum ist in Zug ein Dauerbrenner», sagt Karl Kobelt, Finanzchef von Zug. Es sei ein aktuelles Thema, nicht erst seit der Volksinitiative «Wohnen für alle», die 2012 knapp angenommen wurde. Man könne keine günstigen Wohnungen aus dem Hut zaubern. Aber: «Mit den verschärften Kriterien für die Vermietung von preisgünstigen Wohnungen in der Stadt Zug machen wir nun einen weiteren Schritt, um den Volkswillen umzusetzen.»

Das einzige bisherige Kriterium, wenn jemand eine solche Wohnung mieten wollte, war die Belegungsdichte. Die Regel «Anzahl Zimmer minus 1» bleibt auch weiterhin bestehen, wird aber um zwei Kriterien erweitert. Neu kommen Obergrenzen für Einkommen und Vermögen hinzu. Zudem werde mittels Selbstdeklaration überprüft, ob die Richtlinien eingehalten werden.

Hoch angesetzte Grenzen

Kobelt erklärt: «Das steuerbare Einkommen aller Bewohner einer preisgünstigen Wohnung darf künftig höchstens sechsmal so hoch sein wie der jährliche Nettomietzins der entsprechenden Behausung.» Er betont mehrfach, dass dies keine Richt-, sondern klar eine Obergrenze darstelle. Wenn also zum Beispiel eine Familie jährlich 24’000 Franken Miete bezahlt, dann darf ihr steuerbares Einkommen nicht höher als 144’000 Franken betragen.

«Die Zahl haben wir bewusst hoch angesetzt.»

Karl Kobelt, Finanzchef Zug

So weit, so gut. Wie aber kommt der Faktor sechs zustande? Grundlegend geht man doch davon aus, dass die Miete nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen sollte. «Die Zahl haben wir bewusst hoch angesetzt», sagt Kobelt. Dies aus drei Gründen: Erstens sollen die Wohnungen auch dem Mittelstand zur Verfügung stehen. Zweitens wurden die Preis- und Lohnverhältnisse in der Stadt Zug mitberücksichtigt. Und drittens wolle die Stadt eine gewisse finanzielle Entwicklung nicht bestrafen.

Auch die Vermögensobergrenze wurde mit 500’000 Franken bewusst hoch angesetzt. «Es war nicht ganz einfach, diese Zahl festzulegen», sagt Kobelt. Sie müsse aber deutlich über 250’000 Franken liegen – dies wiederum mit Blick auf die zukünftige finanzielle Entwicklung der Mieter. «Wenn jemand zum Beispiel erbt, soll er nicht gleich aus der Wohnung geworfen werden», führt er aus.

«Auf rechtlicher Ebene sind wir auf der sicheren Seite.»

Karl Kobelt

Was heisst in Zug preisgünstig?

Preisgünstige Wohnungen werden unterhalb des entsprechenden Marktwerts vermietet. Zurzeit besitze die Stadt Zug 288 solcher Wohnungen. «Der Stadtrat will, dass in diesen Wohnungen Menschen leben können, die sonst Mühe hätten, in der Stadt Zug eine bezahlbare Wohnung zu finden», sagt Finanzchef Karl Kobelt. Folgende Richtwerte werden in Zug als preisgünstig definiert:

2,5-Zimmer-Wohnung: 900 bis 1'500 Franken Miete/Monat
3,5-Zimmer-Wohnung: 1'100 bis 1'900 Franken Miete/Monat
4,5-Zimmer-Wohnung: 1'400 bis 2'400 Franken Miete/Monat

Hohes Vertrauen in die Mieterschaft

Apropos rausfliegen: Die Kündigungsgründe sind klar definiert. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, muss raus. Der Zuger Finanzchef geht allerdings davon aus, dass dies nur «vereinzelt» der Fall sein wird. Wer eine der drei Bedingungen nicht erfüllt, also wenn jemand plötzlich mehr verdient, erhält eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Zeit genug also, um sich eine neue Bleibe zu suchen.

Bestehende Mieter seien informiert worden und hätten entsprechend neue Mietverträge erhalten. Ob die Kriterien erfüllt werden, werde mit Stichproben alle drei bis vier Jahre überprüft. Grundsätzlich setze man auf Vertrauen und Selbstdeklaration, heisst es vonseiten des Finanzdepartements.

Die neuen Richtlinien treten per sofort in Kraft. Die ersten Überprüfungen sind für 2016 geplant. Dabei sei keine explizite Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden geplant, erklärt Kobelt. «Auf rechtlicher Ebene sind wir auf der sicheren Seite», sagt er, betont aber, dass sie vorderhand auf Vertraulichkeit setzen würden. «Der Überprüfung wird klar die Selbstdeklaration sowie das Gespräch mit der Mieterschaft zugrunde gelegt. Auskünfte von den Steuerbehörden sind zweitrangig.»

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