Zuger Gemeinden sparen mit

«Solidaritätszuschlag» für Kanton Zug

Neuheim muss, neben Menzingen, ein Drittel weniger an den Solidaritätsbeitrag leisten. (Bild: Gemeinde Neuheim)

Die Zuger Gemeinden zahlen bis 2019 einen jährlichen Solidaritätsbeitrag an das kantonale Entlastungsprogramm. Dem voraus ging ein heftiges Feilschen. Und folgen wird eine neue Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden.

Vertreter der Zuger Regierung, der Gemeinden und der Stadt Zug zelebrierten Einigkeit. Angetönt wurde jedoch, dass hinter den Kulissen heftig gestritten, gefeilscht und gefeilt wurde, bis man den Kompromiss gefunden habe. «Tempi passati», sagte Landammann Heinz Tännler an der Medienkonferenz vom Mittwoch, man solle jetzt in die Zukunft schauen. Alle elf Zuger Gemeinden hätten einstimmig beschlossen, das Entlastungsprogramm 2015 bis 2018 des Kantons Zug mitzutragen.

«Der Regierungsrat ist sehr erfreut über die konstruktive und solidarische Haltung der Gemeinden», lobte Tännler die partnerschaftliche Zusammenarbeit der letzten Wochen. Ergebnis der Verhandlungen sei eine eigentliche Solidaritätsvereinbarung.

Keine reine Lastenverschiebung

«Die Gemeinden haben sich von Anfang an bereit erklärt, ihren Beitrag zum Entlastungsprogramm zu leisten. Gegen eine reine Lastenverschiebung haben wir uns jedoch gewehrt» erklärt Andreas Hotz, Baarer Gemeindepräsident und Präsident der Gemeindepräsidentenkonferenz (GPK), das vereinbarte Paket.

Klar ist: Es handelt sich um einen Kompromiss. Ursprünglich wollte der Kanton den Gemeinden Lasten von rund 22,5 Millionen aufbürden. Nun haben Kanton und Gemeinden ein Paket geschnürt, das drei Elemente beinhaltet: Während zwei bis fünf Jahren einen pauschalen Solidaritätsbeitrag der Gemeinden von jeweils 11,5 Millionen Franken, die vorläufige Beibehaltung des kantonalen ZFA-Beitrags sowie eine Reform des Zuger Finanzausgleichs (ZFA). Damit will man die Aufgabenverteilung neu strukturieren und so durch eine Effizienzsteigerung Kosten sparen.

«Wir haben nun eine wirksame Lösung gefunden, die langfristig eine sinnvolle Einsparung, statt einfach eine Kostenverlagerung bringt», ist Peter Hausherr überzeugt. Der Gemeindepräsident von Risch leitete die Arbeitsgruppe der GPK. Ihr gehörten Andreas Hotz, Dölfi Müller und er selbst an. Die Ergebnisse des Projekts «ZFA Reform 2018» sollen laut Hausherr 2019 in Kraft treten.

«Solidaritätsbeitrag»

Bis zur Realisierung des Projekts «Reform ZFA 2018» zahlen die Gemeinden dem Kanton ab 2017 für zwei bis fünf Jahre einen Solidaritätsbeitrag von maximal 18 Millionen Franken, wobei die Nettobelastung der Gemeinden lediglich maximal 11,5 Millionen Franken beträgt. Denn sie können aufgrund höherer Steuererträge durch die geplanten Massnahmen im Entlastungsprogramm mit Mehreinnahmen von etwa 6,5 Millionen Franken rechnen. Sollten die veranschlagten Mehreinnahmen nicht fliessen, reduziert sich der Solidaritätsbeitrag entsprechend.

Der Solidaritätsbeitrag wird nach Einwohnerzahl abgestuft, wobei für Neuheim und Menzingen ein Reduktionsfaktor von einem Drittel vorgesehen ist.

Kanton leistet weiterhin ZFA-Beitrag

Und das ist der «Deal», welcher den Gemeinden entgegenkommt: Der Solidaritätsbeitrag ist kleiner als die ursprünglich vorgesehenen 22,5 Millionen Franken. Dies, nachdem sich der Kanton bereit erklärt hat, für eine Übergangsfrist weiterhin 4,5 Millionen Franken in den innerkantonalen Finanzausgleich einzuschiessen.

«Für die Stadt Zug und die anderen Gebergemeinden ist dieser Zustupf von grosser Bedeutung. Uns hätte das Entlastungsprogramm sonst doppelt so schwer getroffen» betonte Dolfi Müller, Stadtpräsident von Zug. Er sprach von rund 11 Millionen Franken Zusatzbelastung für Zug, die man durch den erzielten Kompromiss habe abwenden können.

Für den Kanton bedeutet es hingegen eine Schmälerung des Entlastungsbeitrags. Dennoch zeigt sich auch Finanzdirektor Hegglin (CVP) zufrieden: «Uns war wichtig, die Gemeinden mit ins Boot zu holen. Natürlich ist die vorliegende Lösung ein Kompromiss, aber sie ist ebenso eine optimale Lösung für alle», sagt er und ergänzt: «Sie bestätigt den Grundsatz der Opfersymmetrie, und das war für uns ausschlaggebend.»

Vernehmlassung und parlamentarische Beratung

Die Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinden bedingt teilweise gesetzliche Anpassungen. Deshalb integriert die Regierung sie in das Paket 2 des Entlastungsprogramms. Geplant ist es, diesen Teil des Entlastungsprogramms im Sommer in die Vernehmlassung zu schicken. Und beraten wird das Paket letztlich auch im Kantonsrat, voraussichtlich im Spätherbst dieses Jahres.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon