Luzern macht Ernst mit Öffentlichkeitsprinzip

Kanton wird transparenter – Gemeinden (noch) nicht

Wenn der Nachbar dank einem Brief, in dem es um die Kontrolle von Heizungsrohren geht, Wissen darüber erlangen kann, ob ein Nachbar an einer psychischen Krankheit leidet.

(Bild: fotolia.com)

Es werde Licht in der «Beamtenstube»: Künftig sollen Bürger einfach und kostenlos Einsicht in Dokumente der Verwaltung erhalten. Doch die von der Luzerner Regierung geplante Einführung des Öffentlichkeitsgestzes hat einen ordentlichen Makel.

Im Kanton Luzern soll der Zugang von Bürgern und Medien zu amtlichen Informationen erweitert werden. Gemäss www.oeffentlichkeitsgesetz.ch haben bereits 18 Kantone sowie der Bund das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt (siehe Box). Ab Anfang 2017 soll das bislang geltende Geheimhaltungsprinzip durch das Öffentlichkeitsprinzip ersetzt werden. Es soll nicht rückwirkend gelten. Mit dem Gesetz kann jeder Bürger Einsicht verlangen in Unterlagen, Pläne, Dokumente und Beschlüsse der kantonalen Verwaltung sowie von Staatsbetrieben wie dem Kantonsspital, der Gebäudeversicherung oder der Ausgleichskasse. Allerdings mit Einschränkungen.

Sechs Jahre bis zur Umsetzung 

Wie der Regierungsrat  diesen Dienstag mitgeteilt hat, legt er dem Kantonsrat eine Botschaft zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips vor. Die Debatte soll im November stattfinden. Initiiert hat das Anliegen anfangs 2011 der Grüne Kantonsrat Alain Greter. Gemäss Botschaft sollen Bürger und Medien Zugang zu amtlichen Daten erhalten, ohne dass sie dafür ein besonderes Interesse geltend machen müssen – wie das bislang der Fall ist. «Mit dem Öffentlichkeitsprinzip sollen der Auftrag, die Organisation und die Tätigkeiten der kantonalen Verwaltung transparenter werden», schreibt die Regierung in einer Mitteilung.

Für Absage brauchts eine Begründung

Und so sieht der Ablauf aus: Wer ein bestimmtes amtliches Dokument einsehen will, kann den Zugang mit einem schriftlichen Gesuch beantragen. «Dabei muss aber genau beschrieben werden, welches Dokument eingesehen werden möchte», präzisiert Gregor Zemp, stellvertretender Leiter Rechtsdienst des kantonalen Justiz- und Sicherheitsdepartements. Die zuständige Verwaltungsstelle prüft das Anliegen und gibt, falls nichts dagegen spricht, das Dokument heraus.

«Wir wollten die Umsetzung bewusst schlank und unkompliziert gestalten.»

Gregor Zemp, stv. Leiter Rechtsdienst Justiz- und Sicherheitsdepartement

Falls die Herausgabe gar nicht oder nur teilweise möglich sein soll, wird das mitgeteilt. Der Interessierte kann nun einen schriftlichen Entscheid verlangen, den er mit einer Verwaltungsbeschwerde anfechten kann. Eine eigene Stelle, welche alle Zugangsgesuche zentral behandelt, wird nicht geschaffen, die Anfragen werden direkt von der Verwaltung bearbeitet. Wir wollten die Umsetzung bewusst schlank und unkompliziert gestalten», so Zemp.
 
Der Gesetzesentwurf legt fest, unter welchen Umständen der Kanton die Herausgabe von Dokumenten verweigern kann.

  • Wenn «überwiegend öffentliche oder schützenswerte private Interessen beeinträchtigt werden». Als Beispiel nennt Zemp ein Sicherheitskonzept der Polizei an Demos oder Fussballspielen. «Hier wäre es kontraproduktiv für die öffentliche Sicherheit, wenn ihre taktischen Überlegungen veröffentlicht würden». Auch Informationen, welche Geschäftsgeheimnisse von Firmen betreffen, die mit den Behörden in Kontakt sind, bleiben unter Verschluss.
  • Informationen aus laufenden Verfahren oder Geschäften bleiben unter Verschluss.
  • Auch Anträge, Entwürfe und Mitberichte der Departemente an den Regierungsrat sowie das Verhandlungsprotokoll werden vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen. Gregor Zemp begründet: «Ansonsten könnte die Öffentlichkeit jeweils sehen, welcher Regierungsrat zu welchem Geschäft welche Haltung vertritt – das aber widerspricht dem Kollegialprinzip der Verfassung.»

 
Eine einfache Anfrage soll kostenlos sein. Sobald es aber aufwendiger würde, könnte den Antragsstellern für den Aufwand etwas verrechnet werden. «Das muss die Regierung dann separat auf Stufe Verordnung regeln», sagt Zemp.

Keine Flut von Gesuchen

Mit wie vielen Gesuchen Luzern rechnen muss, lässt sich laut Zemp nur schwer sagen. Er verweist auf Zug, wo es letztes Jahr 35 waren, und auf Zürich, wo es rund 100 waren. Luzern dürfte sich da irgendwo in der Mitte bewegen. Mit einer Flut von Gesuchen rechnet Zemp jedoch nicht. Das würden die Erfahrungen aus den anderen Kantonen, die das Öffentlichkeitsprinzip schon hätten, zeigen. Deshalb rechnet die Regierung auch nicht mit hohen Kosten, die deswegen entstehen könnten.

CVP befürchtet «Schnüffelstaat»

Keine Flut von Gesuchen, ein unkompliziertes Verfahren, geringe Mehrkosten – trifft das zu, hätte selbst die CVP keinen Grund mehr für Kritik an mehr Transparenz. Denn sie war im Rahmen der Vernehmlassung jene Partei, welche das Vorhaben am stärksten kritisierte. Begründet hat das die CVP mit Angst vor «bürokratischem Leerlauf», hohen Kosten und – Angst vor einem Schnüffelstaat. In ihrer Stellungnahme schreib die CVP etwa: «Ziel soll sein, das Vertrauen in den Staat zu stärken. Die CVP bezweifelt dies, wird doch dem Schnüffelstaat Vorschub geleistet. Eine Vielzahl von Rechtsverfahren wäre die Folge.» Warum mehr Transparenz zu einem «Schnüffelstaat» führen soll, wo doch dem Bürger und Steuerzahler einzig mehr Licht ins Dunkle der Amtsstuben ermöglicht wird, ist nur schwer nachzuvollziehen.

Gemeinden bleiben intransparent 

Wer keine Angst vor Transparenz und nichts zu verheimlichen hat, dürfte am kantonalen Öffentlichkeitsprinzip noch immer einiges zu kritisieren haben. So sind nämlich die Gemeinden weiterhin davon ausgenommen. Dort beissen Bürger oft auf Granit, wenn sie Dokumente einfordern. Damit wäre Luzern laut Zemp nebst Uri und Schaffhausen einer der wenigen der 18 Kantone mit Öffentlichkeitsprinzip, welche die Gemeinden von dieser Verpflichtung ausnimmt. Immerhin erklärt Gregor Zemp vom Rechtsdienst: «Die Gemeinden erhalten neu die Möglichkeit, das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen.»

«Das Luzerner Parlament hat es vor Jahren abgelehnt, das Öffentlichkeitsprinzip in der Verfassung zu verankern.»

Gregor Zemp, stv. Leiter Rechtsdienst

Doch warum macht die Regierung nicht Nägel mit Köpfen und verpflichtet nicht auch die Luzerner Gemeinden zu mehr Transparenz? Zumal sich der Mehraufwand gemäss Erfahrungen in anderen Kantonen sehr in Grenzen hält? «Das Luzerner Parlament hat es vor Jahren abgelehnt, das Öffentlichkeitsprinzip in der Verfassung zu verankern. Zudem entspricht unser Vorgehen dem Auftrag der Motion von Alain Greter. Auch haben Rückmeldungen aus der Vernehmlassung gezeigt, dass es der richtige Weg ist.»
 
Was Zemp damit meint: Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) ist dagegen, das neue Gesetz auch auf die Gemeinden anzuwenden. Man müsse die Gemeindeautonomien beachten. Wobei auch der VLG davon ausgeht, dass nun der Druck auf die Gemeinden steigen wird, wie es in der Botschaft heisst. Weiter steht dort: «Der Verband regt daher an, dass der Kanton für die Gemeinden ein Musterreglement zur Verfügung stellt.» Was das genau bedeuten könnte, ist noch unklar. Ludwig Peyer, VLG-Geschäftsführer (und CVP-Fraktionschef) war am Montagnachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Luzern gehört zu den Letzten

Unter www.oeffentlichkeitsgesetz.ch findet sich so ziemlich alles zum Thema. Anbei ein Auszug: «18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprinzip; in zwölf Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern (siehe Hauptartikel) und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau.

Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in Solothurn und Schwyz kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen ‹besonderen› respektive ‹ausserordentlichen Aufwand› verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: ‹Ausserordentlich› ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von GSolari
    GSolari, 30.06.2015, 17:13 Uhr

    Die Gemeinde Kriens kennt seit 2008 als einzige Gemeinde im Kanton Luzern das Öffentlichkeitsprinzip. So neu ist das Ganze also nicht.

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