Bauten des höchsten Zugers sorgen für Diskussionen

Kann sich Schmid mit Behörden einigen?

Die Bachverbauung, hinten der Rigiweg. Gemäss Moritz Schmid liegt sie auf dem Grundstück des Nachbarn. (Bild: mbe.)

Nun trifft sich der Zuger Kantonsratspräsident Moritz Schmid (SVP) mit Vertretern der schwyzerischen Gemeinde Arth zu einem Termin. Es geht um die Legalität seiner Bauten rund um sein Wochenendhaus am Goldauer Berg. Eine Bachverbauung dürfte für Diskussionsstoff sorgen.

Moritz Schmid hat auf dem ihm gehörenden Areal in der Landwirtschaftszone bauliche Veränderungen vorgenommen, ohne eine Baubewilligung einzuholen (zentral+ berichtete). Eingeräumt hat Schmid bisher nur, dass er vor Jahren eine defekte Stützmauer ersetzt hat. Im Raum stehen aber weitere Vorwürfe.

«Wir haben mit Herrn Schmid einen Besichtigungstermin fixieren können», sagt Erich Vokinger vom Bauamt Arth auf Anfrage von zentral+. Teilnehmen werden der Grundeigentümer sowie der für Hochbau zuständige Gemeinderat Thomas Schneeberger mit zwei Vertretern des Bauamts Arth. Man werde die Situation zusammen anschauen. «Zuständig für Bauten ausserhalb der Bauzone ist aber der Kanton, dem wir die Informationen weiterleiten», sagt Vokinger.

Bach auf Schmids Grundstück

«Was die Baubehörde Arth von mir verlangt, weiss ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Deshalb kann ich keine weiteren Infos geben», erklärt Moritz Schmid auf Anfrage. zentral+ sprach ihn nochmals auf die Bachverbauung an: eine rund 15 Meter lange Mauer, von welcher der Kanton nichts weiss.

Zuerst bestritt der höchste Zuger, dass der Bach überhaupt auf seinem Grundstück liege. Gemäss Geoinformationssystem (GIS) ist die Situation jedoch klar. Nun räumt Moritz Schmid ein: «Der besagte Bach fliesst teilweise durch mein Grundstück. Soviel ich weiss, gehört dieses fliessende Gewässer nicht mir, und ich bin auch nicht verantwortlich für diesen Bach. Besagte Stützmauer steht ausserdem nicht auf meinem Grundstück.»

Seiner Meinung nach steht die Betonmauer auf dem Grundstück Nummer 1521 (siehe Plan unten). «Die Grenze verläuft Mitte Bach. Ich weiss nicht, wer der Besteller der Betonmauer war», sagt der Grundeigentümer Schmid. Die Gemeinde Arth konnte auf Anfrage ebenfalls keine Auskunft über die Geschichte der mysteriösen Mauer geben. Für Gesprächsstoff dürfte also gesorgt sein.

Vollstreckungsandrohung

Und das ist bereits passiert: Anfang März hat die Gemeinde Arth dem höchsten Zuger Moritz Schmid eine Vollstreckungsandrohung geschickt und bis Ende März ein nachträgliches Baugesuch verlangt. Dieses reichte Schmid allerdings nicht ein. Vielmehr bat er die Gemeinde um ein Treffen, um die Angelegenheit zu besprechen. Mit seinem Schreiben an die Gemeinde Arth löste Moritz Schmid, wohl versehentlich, ein Beschwerdeverfahren aus. Die Gemeinde wandte sich darauf an den kantonalen Rechts- und Beschwerdedienst.

«Die rechtlichen Grundsätze gelten für alle, ob es nun der Kaiser von China ist oder der Zuger Kantonsratspräsident.»

Michael Hagenbuch, Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz

Das Beschwerdeverfahren ist inzwischen vom Kanton sistiert worden, bis die Begehung stattgefunden hat. «Wenn sich jemand über das Verfahren selber echauffiert, ist es besser, wenn man die Sache zuerst einmal auf der untersten Stufe klärt», sagt Michael Hagenbuch vom Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz. Das wäre in diesem Fall in der Gemeinde.

«Bei uns herrscht Rechtsgleichheit»

Schmid habe sich darüber beklagt, dass die Gemeinde nicht zuerst mit ihm geredet habe. Im Sinne einer Ungleichbehandlung will Hagendorf die Sistierung des Beschwerdeverfahrens aber nicht sehen. «Die rechtlichen Grundsätze gelten für alle, ob es nun der Kaiser von China ist oder der Zuger Kantonsratspräsident», erklärt der Schwyzer Kantonsvertreter.

Hagenbuch vergleicht die Situation mit einem Fall, in dem der einen Seite das rechtliche Gehör nicht gewährt wurde. Das Baubewilligungsverfahren sei deswegen nicht sistiert, fügt er hinzu. Der Kanton stehe jetzt «Gewehr bei Fuss» und warte ab, ob und wie sich Gemeinde und Grundeigentümer einigen könnten. Andernfalls müsse sich der Regierungsrat mit der Sache beschäftigen.

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