Bebauungsplan für altes Kantonsspital in Zug

Auch ohne Kunsthaus vorwärts machen

Das Areal des ehemaligen Kantonsspitals am Seeufer soll überbaut werden. Doch das einst geplante Kunsthaus ist mittlerweile vom Tisch. Was an dessen Stelle entstehen soll, ist völlig offen. (Bild: zvg)

Das Areal des alten Kantonsspitals hat grosses Entwicklungspotenzial. Deshalb soll nun ein Bebauungsplan her. Weil aber das geplante Kunsthaus mittlerweile vom Tisch ist, fehlt für das Areal am See ein Prestigeobjekt. Trotzdem will die Politik keine Zeit mehr verlieren und drängt auf die Umsetzung.

Die Meldung löste Mitte Januar in Zug ein kleineres Erdbeben aus: Der Traum eines neuen Kunsthauses am See ist geplatzt. Das Projekt auf dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals ist gescheitert, weil kein privater Sponsor gefunden werden konnte (zentral+ berichtete). Ein solcher hätte sich mit etwa 15 bis 20 Millionen Franken am geplanten 45-Millionen-Projekt beteiligen müssen.

Das attraktive Areal am See soll aber trotzdem bebaut werden. Deshalb wird auf politischer Ebene ein Bebauungsplan für das Gebiet erarbeitet. Dieser wird demnächst in erster Lesung im Stadtzuger Parlament diskutiert. Das Areal ist zwar im Besitz des Kantons, für den Bebauungsplan ist aber die Stadt als Standortgemeinde zuständig.

Doch wie geht es nach dem Scheitern eines Kunsthauses mit der öffentlichen Nutzung auf dem Areal weiter? Ist dort ein Mehrzwecksaal denkbar? Derzeit scheint vieles möglich. Denn das Gebiet hat Potenzial, eine Diskussion findet derzeit aber kaum statt.

Öffentliche Nutzung nicht voreilig festlegen

Fest steht so viel: Obwohl das Kunsthaus nicht zustande kommt, bleibt die öffentliche Nutzung Teil des Bebauungsplanes. Der Zuger Regierungsrat und Baudirektor Heinz Tännler hält fest: Der Bebauungsplan werde wie bisher zweigeteilt weiterverfolgt. Einerseits der Bereich Wohnen, Gewerbe und Dienstleistung; andererseits der Bereich öffentliche Nutzung. Das sei schon immer das Grundkonzept des Plans gewesen. Die öffentliche Nutzung solle jetzt nicht voreilig festgelegt werden, sagt Tännler.

«Ich kann mir vorstellen, dass die Bevölkerung ein Mitspracherecht erhält.»

Baudirektor Heinz Tännler zur Diskussion über die öffentliche Nutzung

Stadtrat und Bauvorsteher André Wicki erklärt, der Regierungsrat sei dafür zuständig, die öffentliche Nutzung aufzugleisen. Regierungsrat und Stadtrat arbeiteten aber eng zusammen. «Im Bebauungsplan ist der Bereich B für eine publikumswirksame öffentliche Nutzung mit Ausstrahlungskraft festgeschrieben», so Wicki. Da die Überbauung ohnehin in Etappen umgesetzt und frühestens Mitte 2017 mit dem Bau von Wohnhäusern begonnen werde, bleibe noch genügend Zeit, die öffentliche Nutzung festzulegen.

Öffentlicher Park denkbar

Für Baudirektor Heinz Tännler wäre es wünschenswert, wenn der Bebauungsplan bald genehmigt und umgesetzt werden könnte, damit in Zug preisgünstiger Wohnraum geschaffen werde. Parallel dazu könne diskutiert werden, was im Bereich der öffentlichen Nutzung realisiert werden soll. «Ich kann mir dabei auch vorstellen, dass die Bevölkerung ein Mitspracherecht erhält», so Tännler. «Wir sind ohnehin offen für eine Diskussion.»

Die Kantonsregierung zeigt sich also gesprächsbereit – konkret ist aber noch gar nichts. Ein öffentlicher Park ist noch genau so möglich wie ein Mehrzwecksaal. Im Moment konzentrieren sich vor allem die Fraktionen mehr auf die Umsetzung des Bebauungsplanes und weniger auf die öffentliche Nutzung.

Stadtrat hat Flinte zu früh ins Korn geworfen

Die Bau- und Planungskommission (BPK) der Stadt hat den Bebauungsplan kürzlich vorberaten und dabei auch kritische Anmerkungen bezüglich der öffentlichen Nutzung gemacht. Der Stadtrat habe die Flinte in Sachen Kunsthaus zu früh ins Korn geworfen, hiess es in der Kommission. Eine fehlende öffentliche Nutzung gefährde auch das vorgesehene Hotel auf dem Areal. Die Frage der öffentlichen Nutzung müsse prioritär behandelt werden. Bis zur zweiten Lesung im GGR muss aus Sicht der BPK deshalb noch einiges aufgearbeitet werden.

BPK-Präsident Urs Bertschi (SP) sagt, Kanton und Stadtrat müssten rasch nochmals über die Bücher und die öffentliche Nutzung diskutieren. Denn sonst kaufe die Stadt die Katze im Sack. Die öffentliche Nutzung auf dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals müsse definiert werden, damit es komplett bebaut werden könne. «Nur mit Wohnen allein ist es nicht getan», sagt Bertschi.

«Es ist nicht ausgeschlossen, dass doch noch ein Kunsthaus gebaut werden wird.»

Stefan Hodel, Fraktionschef der Alternativen-CSP, ist optimistisch

Wäre es da nicht konsequent, der Stadtrat würde den Bebauungsplan nochmals überarbeiten, bevor ihn der GGR genehmigt? Es sei nicht Aufgabe der BPK, das Geschäft an den Stadtrat zurückzuweisen. «So würden wir politisch nur vorgreifen», sagt der Kommissionspräsident. Wenn, dann müsste das der GGR tun.

Fraktionen wollen keine Zeit mehr verlieren

Die meisten Fraktionen im GGR wollen ebenfalls keine Zeit verlieren und von einer Rückweisung an den Stadtrat zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nichts wissen. «Es soll jetzt vorwärts gemacht werden», erklärt Stefan Hodel, Fraktionschef der Alternativen-CSP. Ganz aus den Augen verloren hat die Fraktion ein Kunsthaus aber noch nicht: «Wichtig ist, dass das Gebiet, das für eine öffentliche Nutzung vorgesehen ist, in dieser Zone bleibt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass doch noch ein Kunsthaus gebaut werden wird.»

Die CVP-Fraktion will gemäss Fraktionschef Hugo Halter ebenfalls keine weiteren Verzögerungen beim Bebauungsplan. Halter glaubt, dass die öffentliche Nutzung noch zu Diskussionen führen wird, vor allem wenn zum Beispiel eine Eventhalle in Betracht gezogen werde. SVP-Fraktionschef Jürg Messmer verweist auf die anstehende Beratung des Bebauungsplans in der Geschäftsprüfungskommission. Erst danach, wenn alle nötigen Berichte vorlägen, könne die Fraktion entscheiden, ob dem Plan zugestimmt werde, so Messmer.

Keine Bedürfnisse generieren, wo keine sind

FDP-Fraktionschef Stefan Moos ist der Meinung, die öffentliche Nutzung dürfe nicht voreilig im Bebauungsplan konkretisiert werden, solange nicht klar sei, was dorthin komme. «Man darf auch auf keinen Fall mit einem Bebauungsplan Bedürfnisse generieren, wo keine sind», so Moos. Klar ist für die FDP jedoch, dass der politische Prozess jetzt nicht ins Stocken geraten soll: Der Bebauungsplan solle nicht blockiert werden, weil noch unklar sei, welche konkrete öffentliche Nutzung man unterbringen wolle.

BPK-Präsident Urs Bertschi ist auch Fraktionschef der SP. Seine Fraktion werde bestimmt intensiv über den Bebauungsplan diskutieren und darüber, ob dieser zurückzuweisen sei, damit die öffentliche Nutzung geklärt werden könne, sagt er. Persönlich wünscht er sich vor allem mehr Mut zu einem grossen Wurf: «An diesem Standort muss die Stadt doch etwas realisieren, was Zug heraushebt», findet Bertschi.

Was soll beim alten Kantonsspital im Bereich der öffentlichen Nutzung realisiert werden? Nutzen Sie die Kommentarfunktion und teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

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