Fall Spiess-Hegglin / Hürlimann

Keine Hinweise auf K.o.-Tropfen

Hier im Restaurant Schiff haben sich nach der Landammann-Feier die ungeklärten Vorfälle ereignet. Die Strafuntersuchung geht weiter. (Bild: zvg)

Die Analyse der Haarprobe der Zuger Lokalpolitikerin Jolanda Spiess-Hegglin ergibt keine Hinweise auf die Einnahme oder Verwendung von K.o.-Tropfen. Sie sei von diesem Resultat nicht überrascht, teilt die 34-Jährige mit. Auch Markus Hürlimann hatte das Ergebnis so erwartet und fühlt sich nun entlastet.

In der am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich ausgewerteten Haarprobe sind keine Spuren von GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) nachweisbar. Es liegen demzufolge keine Anhaltspunkte vor, wonach die 34-Jährige grüne Kantonsrätin mit solchen Substanzen betäubt worden war, wie die Zuger Strafverfolgungsbehörden mitteilen. Kann jetzt der Einsatz von K.o.-Tropfen ganz ausgeschlossen werden? «In der Wissenschaft kann nie etwas zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Aber wir können sagen, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine K.o.-Tropfen im Spiel waren.» Das sagt Marcel Schlatter, Sprecher der Zuger Polizei. 

Keine Überraschung für Spiess-Hegglin

Sie sei vom Resultat der Haaranalyse nicht überrascht, lässt Jolanda Spiess-Hegglin durch ihren Sprecher Patrick Senn ausrichten. Aufgrund von Gesprächen mit Rechtsmedizinern und forensischen Toxikologen sei ihr von Anfang an klar gewesen, dass die Chancen für einen Nachweis von K.o.-Tropfen durch eine Haaranalyse klein sind. «Nur fünf Prozent der Verdachtsfälle können durch eine solche Analyse geklärt werden», präzisiert Senn. Für Spiess-Hegglin ändere sich mit diesem Resultat somit nichts, entsprechend werde sie sich heute auch nicht persönlich äussern. Die Strafuntersuchung wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität werde dennoch fortgesetzt.

«Die Untersuchung dreht sich um ein mögliches Sexualdelikt, die K.o.-Tropfen waren da ein Nebengleis», erklärt Schlatter. Dennoch habe die Erkenntnis aus der Haaranalyse Einfluss auf die Untersuchung. «Man weiss jetzt, dass die Tropfen nicht zum Einsatz gekommen sind. Was sonst an der Landammannfeier vorgefallen ist, ist noch nicht restlos geklärt. Die Untersuchung geht weiter, sagt der Sprecher der Strafverfolgungsbehörden.

Hürlimann fühlt sich entlastet

«Damit steht fest, dass Jolanda Spiess weder von Markus Hürlimann noch von einer Drittperson in irgendeiner Weise betäubt worden ist», sagt Markus Dormann, Sprecher des SVP-Kantonsrates Markus Hürlimann. Er habe bereits mehrmals festgehalten, dass er in seinem Leben nie über K.o.-Tropfen oder ähnliche Substanzen verfügt oder diese angewendet hat. So wenig überraschend das Resultat der Haaranalyse sei, so sei dieses «nur ein weiteres entlastendes Moment für Markus Hürlimann», erklärt Dormann.

Auch die übrigen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft hätten bisher keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten von Hürlimann ergeben. «Insbesondere die Zeugenbefragungen tragen Wesentliches zu einer entlastenden Aufklärung der Vorgänge bei», so Dormann weiter. 

In den vergangenen Wochen hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zahlreiche Personen zum Vorfall befragt. Ihre Aussagen werden derzeit ausgewertet und weitere Einvernahmen stehen an. Wann mit dem Abschluss der Strafuntersuchung zu rechnen ist, lässt sich noch nicht sagen.

Auch Blutprobe negativ ausgefallen

Der zu untersuchende Vorfall ereignete sich in der Nacht auf Sonntag, 21. Dezember 2014, im Nachgang der Feier zur Wahl des Landammanns in der Stadt Zug (zentral+ berichtete). Was sich genau zugetragen hat, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung. Auch in bereits früher ausgewerteten Blut- und Urinproben konnten keine narkotisierend wirkenden Stoffe nachgewiesen werden.

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