Streit um Hochhäuser in der Stadt Luzern

Wie neutral ist das Hochhausgutachten?

Nur eine Utopie des Büros für Stadtfragen ist diese Visualisierung eines Riesenhochhauses am Pilatusplatz. In der Realität dürfen dort Hochhäuser maximal 35 Meter hoch sein. (Bild: Visualisierung von Büro für Stadtfragen, Luzern)

Ein Gutachten kommt immer so raus, wie sich das der Auftraggeber wünscht? Diesen Verdacht hegt der Verein Stadtbild. Grund: Der Stadtrat will mit einem neuen Gutachten die ihm missliebige Anti-Hochhausinitiative des Vereins für ungültig erklären lassen. Jetzt wehrt sich die Stadt gegen den Vorwurf.

Sollen auf drei Arealen im Zentrum der Stadt Luzern Hochhäuser erstellt werden dürfen? Klar Ja, entschied im Rahmen der BZO-Abstimmung 2013 die Stadtbevölkerung an der Urne. Dies auf Empfehlung des Stadtrates und des Parlaments. Aber der hochhauskritische Verein Stadtbild, der schon während der BZO-Debatte gegen die Zentrumshochhäuser weibelte, kämpft weiter. Er hat Mitte 2014 seine von gut 1’000 Personen unterschriebene Stadtbildinitiative eingereicht, die das Zentrum hochhausfrei halten will. Doch der Stadtrat will die Initiative noch vor den Sommerferien vom Parlament für ungültig erklären lassen. Begründung: Die Initiative verstösst gegen übergeordnetes Recht.

Zu diesem Schluss kommt ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten von Pierre Tschannen und Dominik Elser vom Institut für öffentliches Recht in Bern. Demnach ist es aus mehreren Gründen rechtswidrig, so kurz nach einer Abstimmung über die Hochhäuser schon wieder darüber abstimmen zu lassen (zentral+ berichtete). Doch der Verein Stadtbild unter Alexandros Guekos und David Stalder wittert hier ein Gefälligkeitsgutachten. Die Stadt wolle damit eine Volksabstimmung unterdrücken. Der Verein lässt deshalb von eigenen Juristen prüfen, ob die Initiative nicht doch gültig ist. Ein Entscheid steht noch aus. zentral+ hat bei Stadtschreiber Toni Göpfert nachgefragt, was die Stadt zum Vorwurf des Gefälligkeitsgutachtens sagt.

zentral+: Toni Göpfert, nach welchen Kriterien hat der Stadtrat die Gutachter ausgesucht?

Toni Göpfert: Wir haben das Gutachten ja in Auftrag gegeben, weil unsere Juristen Zweifel an der Rechtmässigkeit der Initiative hatten. Die Gültigkeit zu prüfen, ist ein Standardprozess, das machen wir bei jeder Initiative. Bei Zweifeln wird ein Gutachten erstellt. Die Kriterien bei der Vergabe des Gutachten sind dabei immer dieselben: Wir dürfen die Gutachter nicht persönlich kennen, sie dürfen nicht aus Luzern kommen und sie müssen natürlich qualifiziert sein.

zentral+: Wie qualifiziert ist Institutsleiter Tschannen in dieser Frage?

Göpfert: Es war nicht einfach jemanden zu finden, der sich sowohl bei Volksrechten als auch im Raumplanungsrecht gut auskennt. Herr Tschannen hat uns schon früher in ähnlichen Fragen beraten. So hat er unter anderem bei der Gemeindeordnung mitgearbeitet. Und 2007 hat er die Stadtluzerner Initiative «Kein Fixerraum im Wohnquartier» geprüft – und übrigens für gültig erklärt. Zudem hat das Berner Institut für öffentliches Recht schon über 45 Gutachten für Gemeinden, Städte, Kantone und Parteien erstellt. Viele davon behandelten die Volksrechte. Die Qualifikation ist deshalb sicher gegeben.

zentral+: Für die rechtsliberale Weltwoche ist Pierre Tschannen eine Gefahr für die Demokratie. In einem Artikel namens «Vor diesen Professoren wird gewarnt» steht unter anderem, er schütze «die hohen Staatsinstanzen, die er als Kern unseres Gemeinwesens verherrlicht, gegen jede Kritik von unten.» Der Respekt vor den Institutionen werde sonst mutwillig zerstört. Die Durchsetzung der Volksrechte sehe er als «beginnende Zersetzung des bürgerlichen Denkens». Da musste sich die Stadt ja keine Sorgen machen, dass Tschannen die Stadtbild-Volksinitiative für gültig erklärt?

Göpfert: Von diesem Weltwoche-Artikel wusste ich bisher nichts. Die bisherige Arbeit von Herrn Tschannen lässt uns jedoch nicht an seiner Neutralität und seinen Fähigkeiten zweifeln.

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