Zuger Doppelinitiative

Die Initianten sind nicht überrascht

Ein Gutachten kommt zum Schluss, dass die Initiative «Ja zur historischen Altstadt» in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden sei. (Bild: wia)

Ein Rechtsgutachten widerspricht der Meinung des Zuger Stadtrats. Dieser hatte 2014 die Initiative «Ja zur historischen Altstadt» für ungültig erklärt. Die Initianten sind mit dem Resultat des Gutachtens natürlich zufrieden, der Stadtrat nimmts gelassen. Das Büro des Grossen Gemeinderat als Auftraggeber des Gutachtens will nun beide Initiativen vors Volk bringen.

Voraussichtlich am 24. Februar wird der Grosse Gemeinderat Zug über die sogenannte Doppelinitiative beraten. Zur Erinnerung: 2012 hatte das Stadtzuger Stimmvolk den Kauf des ehemaligen Landis & Gyr-Gebäudes beim Bahnhof beschlossen. Kurz danach regte sich bereits Widerstand. Im Frühjahr 2014 reichte ein überparteiliches Komitee eine Doppelinitiative bei der Stadtkanzlei Zug ein (zentral+ berichtete). Das Hauptargument der Initianten um FDP-Mann Andreas Kleeb: Die Zentralisierung der Stadtverwaltung im L&G-Gebäude sei zu teuer.

Die Teilinitiative «Ja zu gesunden Stadtfinanzen» fordert den Verkauf des Gebäudes. Die Teilinitiative «Ja zur historischen Altstadt» will, dass die Stadtverwaltung in der Altstadt bleibt. Der Zuger Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat empfohlen, die Initiative «Ja zur historischen Altstadt» wegen mehreren rechtlichen Mängeln für ungültig zu erklären.

Gutachten kommt zu anderem Schluss als der Stadtrat

Das Büro des Grossen Gemeinderats (GGR) will nun beide Teile der Doppelinitiative zum ehemaligen Landis & Gyr-Gebäude den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorlegen. Es stützt sich dabei auf ein eingeholtes externes Rechtsgutachten. Verfasser ist das Anwaltsbüro Umbricht Rechtsanwälte aus Zürich. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Initiative «Ja zur historischen Altstadt» in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden sei.

Andreas Kleeb, Co-Präsident des Initiativ-Komitees, sagt: «Das Gutachten ist so herausgekommen, wie wir uns das vorgestellt haben. Es ist also keine Überraschung.» Das Komitee habe sich gar nicht überlegt, was es machen werde, wenn die Initiative für ungültig erklärt werde. Denn sie seien überzeugt gewesen, dass es nicht so sei, sagt Kleeb im Namen des Komitees.

«Die Juristerei ist keine exakte Wissenschaft»

Zugs Stadtpräsident Dolfi Müller reagiert gelassen auf den Entscheid des GGR-Büros: «Das gibt es immer etwa, dass in der Juristerei unterschiedliche Meinungen bestehen. Wir waren von Anfang an der Meinung, dass die Gewaltenteilung ein wichtiges Prinzip ist, aber es ist in Ordnung so.» Nun gehe man also vors Volk mit der Doppelinitiative. «Ich sage immer: Die Juristerei ist keine exakte Wissenschaft», so Müller.

Auch wenn der Stadtrat das Resultat gelassen nimmt und akzeptiert, ist Kleeb nach wie vor nicht einverstanden mit dessen Vorgehen: «Der Stadtrat windet sich, die Initiative umzusetzen.» Die Stadtregierung nehme die Sache zu wenig Ernst, findet Kleeb.

Komitee zweifelt auch Teilungültigkeit an

Im Gutachten des Zürcher Anwaltsbüros heisst es: Inhaltlich sei nur ein Punkt zu bemängeln; nämlich die Forderung, alle städtischen Liegenschaften zwischen Casino und Bundesplatz in die Zone öffentliches Interesse zu überführen. «Dies führt allerdings nicht dazu, dass die gesamte Initiative für ungültig zu erklären ist», so das Gutachten. Die Initiative sei deshalb lediglich teilungültig, folgert das Büro des Grossen Gemeinderats.

Mit dieser Folgerung des Büros ist das Initiativ-Komitee ebenfalls nicht einverstanden. «Wir stellen das infrage und werden diese Feststellung nochmals juristisch abklären lassen», sagt Kleeb.

Das Ratsbüro empfiehlt dem Grossen Gemeinderat nun, beide Initiativen zur Abstimmung zu bringen. «Sowohl die Haltung des Stadtrats wie auch diejenige der Gutachter weisen überzeugende Argumente auf. Im Zweifel soll aber das Volk das letzte Wort haben», teilte das Büro mit.

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