Von Arbeitslosenversicherung bis Zivilschutz

Diese Gesetze ändern im 2015

Könnte sich bald wiederholen: 2014 demonstrierte die «Allianz gegen ruinöses Sparen» auf dem Mühleplatz. (Bild: bra)

Per Neujahr sind im Kanton Luzern zahlreiche neue Gesetzesänderungen und Verordnungen in Kraft getreten. Zum Beispiel die Abschaffung der Liegenschaftssteuer, die das Stimmvolk letztes Jahr beschlossen hat. Mit dieser entgehen dem Kanton und den Gemeinden Einnahmen in der Höhe von 37 Millionen Franken. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Was ändert sich? Im Kanton Luzern gelten seit Neujahr eine ganze Reihe neuer Gesetze oder Verordnungen, oder treten im Laufe des Jahres in Kraft. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen. 

Abschaffung Liegenschaftssteuer

Hausbesitzer müssen nicht mehr separate Steuern berappen. Am 9. Februar 2014 sprachen sich die Luzerner Stimmberechtigten für die Abschaffung der Liegenschaftssteuer aus. Im Steuergesetz wurden die Bestimmungen über die Liegenschaftssteuer aufgehoben. Die Gesetzesänderung schlägt nun ab diesem Jahr zu Buche: Mit der Abschaffung entgehen dem Kanton und den Gemeinden jährliche Steuereinnahmen von je rund 18,5 Millionen Franken. Der Volksentscheid ist per 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Gesetz über die Arbeitslosenversicherung

Praktisch für Arbeitgeber: Mit einem Systemwechsel soll der administrative Aufwand im Lohnwesen verringert werden. Ihre Beiträge für den Arbeitslosenhilfsfonds werden künftig gleichzeitig mit den Beträgen zur Finanzierung der Familienzulagen erhoben. Der Beitrag wird künftig jährlich einbezahlt, statt wie bisher nach Bedarf. Die Änderung tritt per 1. Januar 2015 in Kraft.

Gesetz über den Zivilschutz

Wer in sein Haus keinen Schutzraum mehr einbaut, muss etwas bezahlen. Ersatzbeiträge für Schutzräume werden seit 1. Januar 2012 an den Kanton entrichtet. Früher geleistete Beiträge an Gemeinden werden während einer Übergangsfrist von 15 Jahren in diesen Kassen belassen. 

Die Gemeinden dürfen dieses Geld noch eine Weile behalten. Der kantonale Ersatzbeitragsfonds darf erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Fonds der betroffenen Gemeinde ausgeschöpft ist. Die Änderung tritt voraussichtlich am 1. März 2015 in Kraft. Die Referendumsfrist läuft noch bis am 4. Februar 2015.

Grundbuchrecht

Bestimmungen, die das Grundbuch betreffen, werden ins kantonale Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch übernommen. Das bisherige Grundbuchgesetz wird damit aufgehoben. Die Veröffentlichungspflicht für Übertragungen von Grundstücken und die Abgabepflicht werden im bisherigen Umfang beibehalten. Die Grundbuchkreise West und Ost bleiben bestehen. Die Änderung tritt voraussichtlich am 1. Juni 2015 in Kraft. Die Referendumsfrist läuft noch bis am 7. Januar 2015.

Projekt Leistungen und Strukturen II

Oder anders gesagt, Sparpaket: Im Rahmen einer Sondersession wurden per 1. Juli 2015 einige Gesetzesänderungen beschlossen, um den Kantonshaushalt zu entlasten. Unter anderem kann der Kanton Luzern den Betrieb von Asylunterkünften nicht mehr nur an Hilfswerke, sondern generell an Dritte vergeben.

Zudem können neu Pflegefamilien nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen anerkannt und SEG-anerkannte Einrichtungen vermehrt auf die Pflegeheimliste gesetzt werden. Im Bereich öffentlicher Verkehr können Kosten, die auf besondere Massnahmen zugunsten grosser Verkehrsverursacher zurückzuführen sind, neu ganz oder teilweise diesen auferlegt werden. Die Referendumsfrist für diese Änderungen läuft noch bis am 4. Februar 2015.

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