Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Luzern schert beim Kantonsvergleich aus

Vorgaben für Kinderbetreuung, 0: Keine Vorgaben, 1: Vorgaben für private Einrichtungen mit Subventionen sowie für öffentliche Einrichtungen, 2: Vorgaben für alle Einrichtungen. (Bild: Informationsplattform «Vereinbarkeit Beruf und Familie»)

Bei der «Vereinbarkeit von Beruf und Familie» gibt es grosse kantonale Unterschiede. Auf einer Übersichtskarte des Bundes erscheint der Kanton Luzern als weisser Fleck. Anders als die meisten anderen Kantone fehlt eine gesetzliche Verankerung über die Mindestqualifikation von Personal der Kinderbetreuung im Vorschulalter. Die Stadt Luzern hingegen geht weiter als die meisten Schweizer Städte.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein politisches Ziel praktisch aller Kantone. Der Kanton Luzern hat noch in diesem Jahr die «Förderung der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie» im Personalgesetz festgeschrieben.

Diese Vereinbarkeit ist nur mit familienergänzender Kinderbetreuung möglich. Besonders bei den Anforderungen an das Betreuungspersonal bei Kindertagesstätten weisen die Kantone grosse Unterschiede auf. Dies zeigt ein kürzlich publizierter Vergleich des Bundes. Unterschiede gibt es bei den Anforderungen an das Personal der Betreuungseinrichtung. Eine Mindestqualifikation ist in den meisten Kantonen im Gesetz verankert. Dieses umfasst insbesondere Vorgaben zu anerkannten Ausbildungen, zum Anteil an ausgebildetem Betreuungspersonal oder in wenigen Fällen auch zum Lohn.

Kanton verweist auf Empfehlungen

Nicht aber im Kanton Luzern: Auf der nationalen Übersichtskarte fällt der Kanton Luzern als weisser Fleck auf. «Einzig die Kantone Aargau, Appenzell Ausserhoden und Luzern überlassen die Regulierungsaufgabe den Gemeinden», heisst es im Bericht des Bundes. Warum? Schliesslich «wird die Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung wesentlich durch die Qualifikation des Betreuungspersonals geprägt», wie der Bund schreibt. 

Macht der Kanton zu wenig für die Qualität der Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Beim Kanton Luzern verneint man auf Anfrage. Bei der Dienststelle Soziales und Gesellschaft verweist man auf die Empfehlung des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) an die Gemeinden. Die Einhaltung der Qualitätskriterien würde durch die Empfehlung geregelt.

Gemeinden für Gesetz verantwortlich

Die Empfehlung umfasst 13 Seiten und ist seit 2011 in Kraft. Die «Qualitätskriterien für Kindertagesstätten im Kanton Luzern» dient als Richtlinie, ist aber nicht in einem kantonalen Gesetz festgeschrieben. Die Gemeinden haben jedoch selber die Möglichkeit, die Empfehlung im Gesetz zu verankern.

Um die Qualität sicherzustellen, definiert die Empfehlung klar, welche Ausbildungen anerkannt sind. Das sind folgende: Kleinkindererzieherin (KKE), Fachperson Betreuung Kinder (FaBeK), Fachperson Betreuung generalistische Ausbildung und Diplomierte Kindererzieher HF. Anerkannt würden gemäss der Fachkräfteliste der Schweizerische Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales auch verwandte Ausbildungen.

Stadt macht mehr

Vor zwei Jahren wurde das Betreuungsangebot im Vorschulalter im Kanton Luzern mit einem Monitoring überprüft. Dieses zeigt: Die Gemeinden setzten die Empfehlung des VLG um. «Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Kitas an den Qualitätskriterien für Kindertagesstätten im Kanton Luzern des VLG orientieren», heisst es da. 

Während der Kanton Luzern lediglich Empfehlungen abgibt, hat die Stadt Luzern die Empfehlung im Gesetz verankert. Überhaupt geht die Stadt Luzern bei der Qualitätssicherung gar weiter als andere Städte in anderen Kantonen. Im aktuellen Bericht des Bundes steht zum Thema Lohnvorgaben: «Zusammen mit dem Kanton Genf sind die Gemeinden Luzern und der Kanton Zürich die einzigen, deren Vorgaben auch für private Einrichtungen ohne Subventionen gültig sind.» Und weiter: «Der Kanton Zürich gibt lediglich eine Empfehlung ab, während die Gemeinde Luzern eine ausbildungsgerechte Entlöhnung fordert und auf die Empfehlung des schweizerischen Verbands KibeSuisse verweist.»

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