Lektionen aus der Wahlzettel-Affäre

«Dieses Beiblatt NICHT als Wahlzettel verwenden!»

Die Schere ist kleiner und die gestrichelte fette Linie fehlt: Steinhausen hat seinen Wahlzettel (rot) ein wenig anders gestaltet als der Kanton empfiehlt (weiss). (Bild: mbe.)

Die Gestaltung der Wahlzettel bei den Zuger Wahlen führte zu einem Gerichtsurteil und viel Aufregung. In Steinhausen und Walchwil finden am 30. November zweite Wahlgänge für den Gemeinderat statt. Hat man aus den Fehlern gelernt?

Der Wechsel auf das Majorzsystem mit dem doppelten Pukelsheim hat in Zug für Verwirrung gesorgt. Das System, bei dem man die Kandidaten neu handschriftlich notieren muss und keine Liste mehr hat, führte auch wegen eines vorgedruckten «Beipackzettels» zu vielen ungültigen Stimmen. Bei den Regierungsratswahlen waren sogar knapp 10 Prozent der Stimmen ungültig.

Neu gestalteter Wahlzettel

Am 30. November findet in Steinhausen ein zweiter Wahlgang für den Gemeinderat statt. Die Gemeinde hat jetzt reagiert und eine Empfehlung des Kantons umgesetzt. «In Absprache mit der Staatskanzlei haben wir die Wahlzettel neu gestaltet», sagt der Steinhauser Gemeindeschreiber Thomas Guntli. «Wir wollen damit noch besser verdeutlichen, welchen Teil des Dokument man ins Stimmcouvert oder in die Urne legen muss.»

«Die Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat haben am 5. Oktober bei uns gut funktioniert», erklärt der Gemeindeschreiber. Natürlich habe es einige ungültige Stimmen gegeben, diese hätten sich aber im üblichen Rahmen bewegt. Dennoch ist die Gemeinde der Empfehlung nachgekommen.

Perforierter Wahlzettel

Und das sind die gestalterischen Änderungen: Die Trennung zwischen dem «Beiblatt Wahlvorschläge» (Mitte des dreiteiligen Dokuments) mit den Namen der Kandidierenden, den man nicht verwenden darf, und dem auszufüllenden Wahlzettel rechts ist besser ersichtlich. Das wird grafisch durch eine Umrahmung des Wahlzettels mit einer schraffierten Fläche sowie einem Scherensymbol hervorgehoben. Geschnitten werden muss aber nicht. «Der Wahlzettel ist perforiert», erklärt der Steinhauser Gemeindeschreiber.

In Walchwil findet ebenfalls ein zweiter Wahlgang für den Gemeinderat statt. Auch dort ist man der Empfehlung des Kantons gefolgt. Gemäss Auskunft der Gemeinde will man auch dort vermeiden, dass die Leute das Beiblatt einschicken oder in die Urne legen.

Nicht obligatorisch

Da es sich um Gemeindewahlen handelt, können die Gemeinden die Empfehlung des Kantons umsetzen. Sie müssen aber nicht. Gestaltung und Druck liegen in ihrer Kompetenz. «Wir haben einen Gestaltungsvorschlag kreiert und im Sinne einer Empfehlung den Gemeinden nahe gelegt», sagt der Zuger Landschreiber Tobias Moser (siehe auch Link in der rechten Spalte).

Leicht abweichende Gestaltung

Der Vorschlag des Kantons unterscheidet sich leicht vom Beispiel Steinhausen. Es gibt eine dick gestrichelte «Leitlinie» und ein übergrosses Scherensymbol im Vorschlag des Kantons. Diese Linie, ähnlich einer Strassen-Sicherheitslinie, hat Steinhausen weggelassen und nur die schraffierte Umrandung vorgenommen. Zudem hat der Kanton einen Satz schräg gestellt; Steinhausen hat es lieber gerade. Und den Satz «Nicht als Wahlzettel verwenden», den der Kanton vertikal in das Beiblatt Wahlvorschläge gesetzt hat, bevorzugt die Gemeinde horizontal unter dem Beiblatt. Dafür werden zwei Wörter mit Kapitalien hervorgehoben: «Dieses Beiblatt NICHT als Wahlzettel verwenden» sowie «Nur DIESEN Teil ins Stimmzettelkuvert oder in die Urne legen!»

Erfahrungen auswerten

Doch was letztlich zählt, ist das daraus resultierende Abstimmungsverhalten. Man wolle jetzt die Erfahrungen der beiden Gemeinden abwarten, sagt Tobias Moser vom Kanton. «Ich habe mit den Gemeindeschreibern von Steinhausen und Walchwil abgemacht, dass sie mir eine Rückmeldung über den Erfolg mit den verbesserten Majorz-Wahlzetteln geben.»

Für 2015 zwei Termine bekannt

Dieses Feedback wird dann ausgewertet. Denn 2015 stehen laut Moser bereits die nächsten kantonalen Majorzwahlen an. Am 8. März werden am Obergericht und am Kantonsgericht Ergänzungswahlen durchgeführt. Am 18. Oktober wählt Zug seine Ständeräte neu.

Wie die Wahlzettel zu diesen Wahlen im nächsten Jahr aussehen werden, mit welchen Erklärungen sie versehen sein werden, steht noch nicht definitiv fest. «Das ist heute noch nicht entschieden. Die Gestaltung wird auch diesmal in Absprache mit den Gemeinden und der Wahlaufsicht in der Direktion des Inneren festgelegt», sagt Moser. Man darf gespannt sein auf die gestalterischen Varianten in nächster Zeit.

Was halten Sie von der Neugestaltung der Wahlzettel? Ist sie hilfreich oder unnötig? Äussern Sie Ihre Meinung in der Kommentarfunktion.

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