Kindes- und Erwachsenenschutz Zug

Doppelrolle der KESB-Präsidentin wird überprüft

Die Doppelrolle der Zuger KESB-Präsidentin wird als einer von 23 Lösungsansätzen hinterfragt. (Bild: hch)

Die Behörde für Kindes- und Erwachsenenschutz KESB sorgt seit ihrem Start vor bald zwei Jahren schweizweit für Gesprächsstoff. Nun wurden in Zug verschiedene Massnahmen aufgegleist. Unter anderem wird auch geprüft, ob die Doppelrolle der Präsidentin Gabriella Zlauwinen angemessen sei. Doch wo steht die Behörde knapp zwei Jahre nach ihrer Einführung?

«Zoë Jenny zieht gegen die KESB ins Feld», «Das frühere System war besser», «Wir zahlen, haben aber nichts zu sagen»: Dies sind nur einige der Schlagzeilen dieses Jahr über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Tatsächlich steht die auf Januar 2013 neu geschaffene Behörde (siehe Box) immer wieder in der Kritik. Zu kompliziert, zu technokratisch, zu juristisch, zu weit weg, zu langsam, zu übereifrig, ohne Augenmass: Die Vorwürfe sind vielfältig. Und vor allem: Sie wiederholen sich, sei dies nun in Bern, Basel, Luzern oder Zürich.

Schlagzeilen auch in Zug

Und in Zug? Hier sorgte nicht zuletzt die Kündigung der Partner-Organisation Pro Senectute auf Ende dieses Jahres für Schlagzeilen. Für 60 Mandate mussten andere Lösungen gefunden werden. Pro-Senectute-Geschäftsleiterin Gabriele Plüss beklagte gegenüber der «Neuen Zuger Zeitung» die hohen Anforderungen der KESB: «Diese sind so hoch, dass wir hoch qualifizierte Berufsbeistände anstellen müssten», begründete sie den Rückzug der Organisation auf Ende 2014.

Neues Gesetz in einem Amt

Am 1. Januar 2013 ersetzte die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) schweizweit die Vormundschaftsbehörde. In Zug vereinte das kantonale Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz die Aufgabe von 22 Behördenstellen.

Die Behörde hat den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise von Kindern, geistig oder psychisch beeinträchtigten Personen. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand ein, ordnet Zwangsmassnahmen wie die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an oder platziert Kinder fremd.

Doch bei dieser Kritik blieb es nicht. FDP-Kantonsrätin Gabriela Ingold (Unterägeri) beklagte Versäumnisse und unsorgfältige Kommunikation; der Steinhauser Andreas Hausheer (CVP) reichte im Kantonsrat eine Anfrage ein.

Vier bis fünf Jahre soll es dauern, bis die Behörde optimal funktioniere, schätzte Regierungsrätin Manuela Weichelt unlängst. In der Zwischenzeit ist man schon fast auf halbem Wege angekommen. Wo also steht das Amt heute bei den wichtigsten Eckpunkten?

Abarbeitung der Dossiers:

Mit dem Start der KESB anfangs 2013 wurden von den Gemeinden auch alle Dossiers übernommen. Diese müssen überprüft und ins neue Recht überführt werden. Dafür hat die Behörde bis Ende 2015 Zeit, wofür in Zug zwei befristete Stellen zur Verfügung stehen. Laut Gabriella Zlauwinen seien die Umwandlungen der über 1’000 Dossiers zu rund 50 Prozent erfolgt. Die zeitgerechte Fertigstellung erachtet sie als machbar.

Einsprachen gegen Verfügungen:

Wie Zlauwinen vor einem Jahr gegenüber zentral+ erklärte, komme es in Zug nicht zu mehr Gefährdungsmeldungen als in anderen Kantonen. «Aufgrund der eher finanzstarken Bevölkerung sind in vielen Fällen Rechtsanwälte involviert, was zu grösseren formellen Aufwänden führen kann.» Letztes Jahr seien es rund 30 Beschwerden gegen Verfügungen der KESB gewesen, dieses Jahr schon etwa deren 40. Doch trotz juristischem Beistand ist nur den allerwenigsten Fällen Erfolg beschieden. «Bisher war nur eine Beschwerde vor Verwaltungsgericht als nächsthöherer Instanz erfolgreich, und dies auch nur in einem Teilbereich», sagte Zlauwinen.

Anzahl der Beistände:

Die KESB kann mit der Ausübung der Anordnungen private Beistände oder Berufsbeistände beauftragen. Private Beistände stammen häufig aus dem Umfeld der betroffenen Person und verfügen so bereits über ein Vertrauensverhältnis mit der betreffenden Person. Und, in Zeiten des Spardrucks, mindestens ebenso wichtig: Sie arbeiten in der Regel deutlich kostengünstiger.

Gestartet sei man mit 380 privaten Beiständen, aktuell sind es laut Zlauwinen deren 420. Wie schon die Stadt Luzern will nun auch Zug für die Betreuung dieser privaten Mandatsträger eine Fachstelle schaffen. Der Aufwand wird mit 40 Stellenprozenten angegeben. Ausserdem soll eine Befragung mit den Mandatsträgern durchgeführt werden.

Personal:

Die KESB Zug startete mit 25,75 Vollzeitstellen, heute sind es deren 33,25. Auch in Obwalden mussten vier zusätzliche Stellen geschaffen werden, in Nidwalden waren es 1,5, und in Schwyz waren es gar fast 13 zusätzliche Stellen. Ein Abbau ist in Zug kein Thema: «Die Behörde befindet sich gerade erst im Aufbau», sagte Regierungsrat Heinz Tännler vor Monatsfrist, «da kann man ihr nicht den Schnauf nehmen.»

Betrachtet man die nackten Zahlen, so scheinen die Probleme in Zug nicht gravierender als in anderen Kantonen. Liegt die Schwierigkeiten also am neuen Gesetz? Die zuständige Regierungsrätin Manuela Weichelt räumt zwar ein, dass nicht ganz alles optimal laufe. «Aus meiner Sicht drängen sich aber nur in Detailfragen Anpassungen auf.»

Gespräche stellen Doppelrolle in Frage

Dennoch: Dass auch in Zug bei weitem nicht alles rund läuft, weiss auch die Regierung. Aus diesem Grund hat Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel mit mehreren Partnerorganisationen der KESB moderierte Gespräche geführt. Daraus resultierten 23 Lösungsansätze (zentral+ berichtete).

Seitens verschiedener Organisationen wurde bemängelt, dass die Präsidentin der KESB gleichzeitig auch Leiterin des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz ist. Dieses setzt die Massnahmen um, welche die Behörde anordnet. Damit kontrolliert sich Gabriella Zlauwinen sozusagen selbst. Zwar schreibt Matthias Michel in seinem Bericht zu den Gesprächen, dass keine Gewaltenteilungsprobleme bestünden. Dennoch will man das Thema der Doppelleitung nun noch einmal prüfen.

Doch war vor zwei Jahren, als man diese Konstellation einführte, ein möglicher Konflikt aufgrund dieser Konstellation nicht absehbar? Manuela Weichelt, welche die Aufsicht über das Amt Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz ausübt, erklärt, dass man sich bei der Schaffung der Strukturen stark am Gericht orientiert habe. Hier sei das Doppelmandat der Gerichtspräsidentin, welche ebenfalls Recht spricht, unbestritten. Eine Antwort auf die Frage des Doppelmandates soll kommenden März vorliegen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Stefan Gisler
    Stefan Gisler, 18.11.2014, 09:31 Uhr

    Alle Einwohner- und Bürgergemeinden befürworteten damals den Systemwechsel hin zum KESB. Schon vorher war das Vormundschaftswesen keine leichte Aufgabe, das viele Gemeinden trotz grosser Anstrengungen kaum mehr bewältigen konnten. Dass dann eine komplett neue Behörde mit einem neuen nationalen Gesetz, das höhere Anforderungen an die Begleitung von schutzbedürften Personen stellt, nicht von Beginn weg perfekt arbeitet, war auch absehbar. Absehbar war auch, dass private Anbieter von vormundschaftlichen Begleitungen aufgrund der strengeren Vorschriften einen Mehraufwand haben werden. Das KESB wird in diesem Zusammenhang schweizweit vor allem als «Überbringer» der neuen Regelungen angefeindet.
    Der Start war auch schwierig, weil ein vom Kantonsrat angenommer Sparantrag der CVP, der neuen Behörde gleich von Beginn weg notwendige Mittel vorenthielt. Auch die von der Regierung im Rahmen des Zuger Sparpakets vorgeschlagenen Stellenplafonierung, macht es nicht einfacher, die Aufgaben zu bewältigen. Die Anlayse der Regierung – vorgestellt durch RR Michel – zeigt aber klar auf: Nebst Optimierungen in der Information/Koordination ist der Personalmangel ein Hauptproblem der KESB.

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