Probleme der KESB

23 Lösungsansätze definiert

Führte Gespräche mit den KESB-Partnerorganisationen: Der Zuger Regierungsrat Matthias Michel (Bild: zentral+)

Wo liegen die Herausforderungen beim Aufbau der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und wie können sie gelöst werden? Um diese Fragen zu klären, wurden Gespräche mit mehreren Partnerorganisationen der KESB geführt. Die Erkenntnisse daraus führten zu 23 Lösungsansätzen. Diese sollen nun weiterverfolgt werden.

Per Anfang 2013 wurden die Vormundschaftsbehörden der Gemeinden durch eine kantonale Fachbehörde (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, KESB) abgelöst. Wie nahezu überall in der Schweiz gestaltete sich der Start für die KESB im Kanton Zug schwierig. Eine grosse Menge von Aufgaben musste mit knappen Ressourcen und unter Zeitdruck angegangen werden. Von den Gemeinden wurden über 1000 Dossiers übernommen.

Auch für die Fachstellen, die im Auftrag der KESB Aufgaben erfüllen, erwies sich die Anfangsphase als herausfordernd. An der KESB und Direktion des Innern, welche die Aufsicht über die KESB innehat, wurde zunehmend Kritik geübt. Der Regierungsrat beschloss daher im Juli 2014, im direkten Gespräch mit den involvierten Fachstellen die entstandenen Fragestellungen, Herausforderungen und Probleme zu analysieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der Situation aufzuzeigen. 

Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel führte demnach im August und September 2014 Gespräche mit den KESB-Partnerorganisationen Pro Senectute Zug, Verein Kinder- und Jugendberatung Zug, Zuger Fachstelle punkto Jugend und Kind sowie dem Advokatenverein des Kantons Zug. An den Gesprächen beteiligt waren jeweils auch Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard sowie eine Vertretung der KESB. Die Gespräche erfolgten in einer angenehmen Atmosphäre und waren sehr konstruktiv. Offen wurde über positive und negative Punkte diskutiert.

Gemeinsames Verständnis finden

Die Volkswirtschaftsdirektion erstellte anschliessend einen Bericht über die Gespräche, welchen Regierungsrat Matthias Michel an der heutigen Medienkonferenz zusammen mit Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard präsentierte. Im Bericht wird unter anderem ausgeführt, dass viele Schwierigkeiten entstanden, weil die notwendigen Informationen und die personellen Ressourcen fehlten. Auch ungenügende Kommunikation führte in mehreren Fällen zu Missverständnissen.

Die neue Gesetzgebung werde, so eine Mitteilung der Zuger Regierung, von den Gesprächsteilnehmern jedoch als positiv beurteilt und der Entscheid betreffend Kantonalisierung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzes nicht in Frage gestellt. Auch würden das Know-how der Mitarbeitenden der Behörde und die Qualität ihrer Entscheide als gut bezeichnet, obwohl die personellen und finanziellen Ressourcen sehr knapp seien. Aus den Gesprächen ergäben sich 23 Lösungsansätze, die nun umzusetzen oder zumindest zu prüfen seien. Ziel sei es dabei, ein gemeinsames Verständnis der Rollen und der Aufgabenerfüllung aller im Kindes- und Erwachsenenschutz Beteiligten zu finden, um die anstehenden Herausforderungen besser bewältigen zu können. 

Umsetzung der Lösungsansätze

Dabei gehe es im Wesentlichen darum, die Abläufe zu überprüfen und zu optimieren sowie die Information durch die KESB zu verstärken. Weiter soll geklärt werden, wie die Mandatsführung sowie die übrigen Dienstleistungen der Fachstellen, welche diese im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes erbringen, korrekt abgegolten werden sollen. Gleichzeitig soll überprüft werden, ob es sinnvoll ist, dass die Fachstellen nur dann vollständig entschädigt werden, wenn sie pro Vollzeitstelle 80 Mandate führen, was nach Ansicht der Fachstellen für die ausreichende Betreuung der hilfsbedürftigen Personen ungenügend ist. Es sollen alternative Finanzierungsmodelle geprüft werden. Auch soll der Pflege der Beziehung zu den privaten Mandatsträger besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die übrigen Lösungsansätze betreffen verschiedene andere Gebiete.

Im Frühling 2015 wird die Direktion des Innern den Regierungsrat über den Zwischenstand betreffend der Bearbeitung der Lösungsansätze informieren.
 
Noch nicht erfragt wurden die Anliegen und Erwartungen der privaten Mandatsträgerinnen und -träger (priMa) an die KESB. Da es sich dabei um rund 400 Personen handle, erfolge dies mit einer Befragung einer repräsentativen Anzahl von priMa.
 

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