Wahl-Beschwerde Piratenpartei

Klatsche für Zuger Regierungsrat

Fechten die Wahlergebnisse an: Stefan Thöni und Florian Mauchle wollten in die Zuger Exekutive. (Bild: piratenpartei.ch)

Die Zuger Piraten bekommen Rückenwind: Das Verwaltungsgericht will sich für die Wahlbeschwerde der Kleinpartei mehr Zeit nehmen und sie genauer prüfen. Ursprünglich wollte der Zuger Regierungsrat diese möglichst schnell vom Tisch haben.

Das grosse Ziel der Zentralschweizer Piraten: Sie wollen die Hürden für sich und andere kleine Parteien nach unten setzen. Denn das bestehende Wahlreglement ist für sie denkbar ungünstig. Es verlangt einen Mindest-Stimmenanteil von drei Prozent im Kanton sowie fünf Prozent in der Gemeinde. Deshalb haben die Piraten schon Ende letzten Jahres gegen das Wahl- und Abstimmungsgesetz Beschwerde eingereicht. Diese wurde aus formalen Gründen abgelehnt.

Mit der Durchführung der Wahlen im Oktober ergab sich dann eine neue Beschwerdemöglichkeit. Der frisch wiedergewählte Zuger Regierungsrat wollte aber die Anfechtung der Piraten rasch wieder vom Tisch haben. Er negierte die aufschiebende Wirkung der Beschwerde, welche die Frist bis zur Bestätigung der Wahl verlängert hätte. Die Wahl sollte also bald als gültig erklärt werden.

Neuberechnung der Wahlergebnisse möglich

Sollte. Nun geht das Nachspiel aber weiter: Das Verwaltungsgericht entschied anders als der Regierungsrat und hat der Wahlbeschwerde aufschiebende Wirkung zugestanden. Die Wahlbestätigung durch das Parlament wird somit bis zum definitiven Entscheid des Verwaltungsgerichts verzögert. Auf das Wahlergebnis selber hat dieser Zwischenentscheid aber keinen Einfluss. Erst mit dem definitiven Entscheid wird klar, ob es zu Neuwahlen kommt – oder bloss die Verfassungswidrigkeit der Hürde festgestellt und damit die Grundlage für eine Gesetzesänderung vor den nächsten Wahlen geschaffen wird.

Beschwerde der Piraten

Am 5. Oktober wählten bekanntlich die Stimmberechtigten des Kantons Zug auch die 80 Mitglieder des Kantonsrats. Die Piraten beantragen, die Wahl des Kantonsrats aufzuheben respektive neu anzusetzen, und verlangen zudem für die Neuwahlen, dass die Wahlhürde (direktes Quorum) nicht angewendet werden darf. Der Regierungsrat ist auf die Wahlbeschwerde nicht eingetreten. 

Die Piraten freuen sich über den Widerspruch des Verwaltungsgerichtes. Für sie ist es ein kleiner Erfolg: «Das bedeutet, dass wir auf dem richtigen Weg sind», sagt Florian Mauchle, Präsident der Partei. Was wäre, wenn das Verwaltungsgericht der Beschwerde Recht gibt? «Wir hoffen auf eine Annullierung des Ergebnisses und Neuwahlen.» Neuwahlen seien aber eher unwahrscheinlich. 

Auf das Wahlergebnis selber hat das Ganze aber keinen Einfluss. Die Piraten wollen mit dem Prozess eine andere Ausgangslage für die nächsten Wahlen in vier Jahren erreichen. Dieses Jahr hat es der Partei zu keinem Mandat in den Gemeinden gereicht. Der Regierungsratskandidat Stefan Thöni hatte mit 3’669 Stimmen keine Chance.

Lange wird es bis zum endgültigen Entscheid des Verwaltungsgerichtes nicht mehr gehen. «Wir erwarten das Urteil in den nächsten Tagen», sagt Mauchle. Im Wortlaut begründet das Verwaltungsgericht den Entscheid für die Aufschiebung insbesondere mit der «staatsrechtlichen Bedeutung der möglichen Beeinträchtigung der Wahlfreiheit». Aber auch mit den «Schwierigkeiten, welche sich aus einer möglichen Aufhebung bereits erfolgter Beschlüsse ergeben würden».  

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