Lotteriegelder

Ein «Reisli nach Moskau» mit fremdem Geld

Das Ziel einer grossen Luzerner Delegation: Moskau. Die Reisespesen kommen aus dem Lotteriefonds. (Bild: Harry Hautumm / pixelio.de / Bildmontage)

Zwei Regierungsräte und der Luzerner Stadtpräsident reisen im November nach Moskau, um den Kanton Luzern zu verkaufen. Der Tross mit 20 Politik- und Wirtschaftsvertretern nimmt das Geld für das «Reisli» aus dem Lotteriefonds. Doch der Griff in diesen Honigtopf ist nicht statthaft, finden Staatsrechtler.

Regierungspräsident Guido Graf ist gerne unterwegs. Heute Freitag bewegt er sich im Rahmen seiner Sommertour zu Fuss, per E-Bike und Motorboot im Raum Rontal, Weggis und Vitznau. Er leiht sein Ohr der Bevölkerung. «Ich möchte von den Leuten hören, was sie bewegt, was sie freut und wo der Schuh drückt.» So wird er in der «Neuen Luzerner Zeitung» zitiert.

Darum kann Guido Graf die Fragen von zentral+ nicht beantworten. «Wir sind unterwegs und haben jeweils nur kleine Zeitfenster», erklärt Silvia Bolliger, die mitwandernde persönliche Beraterin des Regierungspräsidenten. «Fragen Sie das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, es organisiert die Reise nach Moskau.»

Dass die beiden CVP-Regierungsräte Guido Graf und Reto Wyss sowie der Luzerner Stadtpräsident Stephan Roth (CVP) nach Moskau reisen, ist schon lange bekannt, und auch schon lange umstritten. Der grüne Kantonsrat Hans Stutz hat schon zweimal mit Vorstössen im Kantonsrat die Finanzierung aus dem Lotteriefonds kritisiert – bisher ohne Erfolg. «Nun muss ich noch einen dritten Vorstoss schreiben», erklärt Stutz.

Gespräche und Sightseeing in Moskau

Erst heute werden allmählich Details zur Reise an die Moskwa bekannt. Reiseveranstalter ist das rawi, die kantonale Dienststelle für Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation, die zum Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement von Regierungsrat Robert Küng gehört.

Wenn am Sonntag, 17. November, die Regierungsvertreter das Flugzeug besteigen, werden sie von einem stattlichen Tross von Wirtschaftsexponenten begleitet. Laut Tilman Holke vom rawi nehmen an der Reise unter anderem Marcel Perren und Adelbert Bütler von Luzern Tourismus, Walter Stalder und Patrik Wermelinger von der Wirtschaftsförderung sowie Felix Howald und Marcel Imhof von der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz teil. Mit dabei sind auch Vertreter von Lucerne Health, die reiche Russen für teure Spitalbehandlungen nach Luzern vermitteln wollen, und Markus Ries von der Universität Luzern, zuständig für internationale Beziehungen der Universität.

Russische Touristen im Visier

Auftakt in Moskau ist ein Willkommensempfang mit «Netzwerk-Buffet-Treffen». Dann hofieren die Luzerner Wirtschaftsvertreter der russischen Geschäftswelt: Es folgen ein Investorenseminar der Wirtschaftsförderung, ein Symposium von Lucerne Health, ein Workshop von Luzern Tourismus mit Apéritiv sowie weitere Kontakte mit russischen Wirtschaftsvertretern. Als kulturelles Highlight lässt die Luzerner Reisegruppe das Luzerner Sinfonieorchester einfliegen, es wird in der Moskauer Tschaikowsky-Halle auftreten. Und schliesslich gibt es ein Rahmenprogramm: Sightseeing in Moskau unter anderem mit Besichtigung der Duma, dem russischen Parlament, und weiteren Sehenwürdigkeiten.

Dabei müssen die Regierungs- und Wirtschaftsvertreter die Reisespesen nicht selber berappen. Das bestätigt Tilman Holke vom rawi: «Die Reisekosten werden vollumfänglich aus dem Lotteriefonds bezahlt.» Insgesamt 350 000 Franken für einen Trip von vier Tagen. «Wir halten das Vorhaben für sinnvoll», erklärt Tilman Holke, «wir hatten letztes Jahr 13 000 russische Gäste in Luzern. Das ist der Hintergrund des ganzen Unternehmens.»

Für den grünen Kantonsrat Hans Stutz ist klar, dass die Reise nach Moskau «reine Wirtschaftsförderung» ist. Und deshalb ist für ihn der Griff in den Honigtopf der Lotteriegelder illegal. «Denn das Geld im Lotteriefonds gehört den Kulturschaffenden, sozial Engagierten und Sporttreibenden.»

Promotion für den Kanton Luzern

So will es die Bundesverfassung: Sie schreibt den Kantonen vor, dass die Reinerträge aus den Lotterien «vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport verwendet werden». Und so schreibt es auch das kantonale Lotteriegesetz vor.

Doch die Luzerner Regierung hat die Bestimmungen so geändert, dass Promotionsreisen wie jene nach Moskau trotzdem aus Lotteriegeldern finanziert werden können. Hans Stutz sagt dazu: «Die Luzerner Regierung hat ein System entwickelt, mit dem sie Lotteriegelder zweckentfremden kann.»

Konkret geht es um zwei Verordnungen zum kantonalen Lotteriegesetz, die der Regierungsrat in den letzten zwölf Monaten geändert hat. Kernstück der Änderung ist, dass die Regierung neu auch «Beiträge für die Promotion des Kantons Luzern» auszahlen kann. In der Verordnung heisst es: «Es können Beiträge geleistet werden für nicht rein kommerzielle Auftritte des Kantons oder seinen Regionen (…) an Messen und Veranstaltungen.»

«Völkerverbindung» mit touristischen Vorteilen

«Die Regierung schanzt sich Kompetenzen zu, dir ihr gar nicht zustehen», kritisiert Kantonsrat Stutz. Das lässt Hans-Peter Bosshard, Departementsekretär im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, nicht gelten. Im Auftrag von Baudirektor Robert Küng schreibt er in einer schriftlichen Stellungnahme, der Anlass zur Reise sei in erster Linie gemeinnützig, weil damit die Funktion von Luzern als Kulturstadt unterstrichen werden solle.

«Der kulturelle Charakter», so Hans-Peter Bossart, «ergibt sich bereits aus dem ausserordentlichen Engagement mit dem Auftritt des Luzerner Symphonieorchesters. Dass in der kulturellen und ideellen Stossrichtung der “Völkerverbindung” auch touristische Vorteile liegen, ist wie bei allen kulturellen Veranstaltungen üblich, aber nur ein Nebennutzen der Hauptzielsetzung.»

Für Hans Stutz sind das nur schöne Worte: «Bereits ein kurzer Blick auf das Programm belegt, nach viel Wirtschaftsförderung erholen sich die Herren bei ein bisschen Kultur, bevor sie sich zum Sightseeing begeben.»

Mit dem Gesetz nicht vereinbar

Aus der Sicht von Staatsrechtlern bewegt sich die Luzerner Regierung auf sehr dünnem Eis. «Die Finanzierung der Reise mit Geldern aus dem Lotteriefonds ist äusserst heikel», sagt Bernhard Rütsche, Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. «Denn massgebend ist die Bundesverfassung, die einen gemeinnützigen Einsatz der Lotteriegelder verlangt. Hier scheinen aber Lotteriegelder zumindest teilweise für kommerzielle Zwecke genutzt zu werden.»

Noch einen Schritt weiter geht der Staatsrechtler Andreas Auer, bis vor kurzem Professor am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich. «Das kantonale Lotteriegesetz schreibt abschliessend vor, wofür die Lotteriegelder ausgerichtet werden dürfen. Der Einsatz von Lotteriegeldern für die Promotion des Kantons Luzern ist mit dem Gesetz nicht vereinbar.»

Hans-Peter Bossart, Departementsekretär im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, sieht das anders. «Vorhaben, die im öffentlichen Interesse liegen und nicht kommerziellen Zwecken dienen, sind unterstützungswürdig. Die Aufzählung im Lotteriegesetz ist nicht abschliessend.»

Wer Gelder spricht, soll nicht selber profitieren

Ob die Zweckbestimmung im kantonalen Lotteriegesetz abschliessend aufgezählt ist oder nicht, bleibt juristisch umstritten. Für Staatsrechtler Andreas Auer ist aber klar, «dass gemäss dem kantonalen Lotteriegesetz Gelder nicht zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben eingesetzt werden dürfen. Die Vertretung der Interessen des Kantons durch die Regierung ist nun aber gemäss Kantonsverfassung genau eine solche Aufgabe.»

Als sehr heikel beurteilen beide Staatsrechtler ebenfalls, dass an der geförderten Reise Amtspersonen teilnehmen. Das heisst im Klartext: Wer Fördergelder spricht, darf nicht selber davon profitieren.

Auch dem widerspricht Departementssekretär Hans-Peter Bossart: «Nicht die Amtsträger sind “Profiteure” der Veranstaltung, sondern Stadt und Kanton Luzern. Die Amtsträger leisten ihre Arbeit im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und haben dafür keine persönlichen Profite.»

Das Lotteriegesetz überdehnt

Doch die Kritik der Staatsrechtler geht noch weiter. Für Andreas Auer ist klar, dass die Regierung mit der Verordnungsänderung (Promotion) das Lotteriegesetz aushebelt. Er sagt: «Hier kommt die Gewaltentrennung ins Spiel. Die Regierung hat die Aufgabe, Gesetze anzuwenden, aber sie kann nicht über eine Verordnung den Zweck des Lotteriegesetzes ändern.» Die Regierung, fügt Bernhard Rütsche hinzu, «überdehnt die Bestimmungen des Lotteriegesetzes».

Zu dieser Kritik gibt es seitens des Kantons keine konkreten Antworten. Der Regierungsrat, sagt Bossart vom Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement dazu, werde sich bei der Beantwortung des parlamentarischen Vorstosses von Hans Stutz ausführlich dazu äussern (siehe auch Infobox). «Ich kann Ihnen aber versichern, dass im Rahmen der Änderung der Lotterieverordnung die gestellten rechtlichen Fragen ausführlich behandelt und diskutiert wurden.»

Klar ist, dass die Luzerner Regierung demnächst Post von der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) aus Bern erhält. Die Prüfstelle für die Vergabe von Lotteriegeldern schreibt in einer schriftlichlichen Stellungnahme, sie könne aufgrund fehlender Faktenkenntnisse noch nicht beurteilen, ob das vom Kanton Luzern geplante Vorgehen mit der Bundesverfassung vereinbar sei. «Wir können Ihnen jedoch mitteilen, dass wir in dieser Sache demnächst mit dem Kanton Luzern in Kontakt treten und eine Empfehlung aussprechen werden.»

Textänderung: Im Text stand ursprünglich, dass auch Regierungsrat Robert Küng nach Moskau reisen wird. Er teilt mit, dass er nicht zur Reisegruppe gehört. Der Text ist am 13.8.2013 entsprechend korrigiert worden.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Philipp Federer
    Philipp Federer, 09.08.2013, 18:25 Uhr

    Stefan Roth macht gerne immer wieder die hohle Hand. Er fehlt zwar bei der Arbeit, kassiert aber munter Mandatsgelder für den Kantonsrat. Nun auch noch Lotterferien oder Lotteriefondsferien.

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