Budget und Sparmassnahmen

Kanton Luzern streicht 17 Stellen

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann findet, dass man das Urteil über ihn etwas schnell gefällt hat. (Bild: hch)

In das Budget 2015 sowie den Aufgaben- und Finanzplan bis 2018 ist auch ein Sparpaket integriert. Dieses sieht über drei Jahre Einsparungen von 193,8 Millionen Franken vor. Unter den insgesamt 67 Massnahmen sind einerseits ein Abbau von 17 Vollzeitstellen, aber auch eine Begrenzung der Steuerabzüge und eine Minimalsteuer für Unternehmen vorgesehen. Der befristet erhöhte Steuersatz auf 1,6 Einheiten soll nun bleiben.

Sorgen bereiten im Kanton Luzern vor allem unvorhergesehene Ertragsausfälle. So fehlen 20 Millionen Franken, nachdem die Stimmbevölkerung den Verzicht auf die Liegenschaftssteuer beschlossen hat, 32 Millionen Franken durch den Ausfall der Nationalbank-Gewinnausschüttung, 16,6 Millionen Franken durch den Ertragsausfall beim NFA. Weil auf der anderen Seite grosse Aufwandposten weiter wachsen, namentlich die Bereiche Bildung und Gesundheit, ist der Ausgleich des Finanzhaushaltes sehr schwierig. 

2015: Schuldenbremse eingehalten

Für das Jahr 2015 ist dieser Ausgleich dank einer strengen Kostenkontrolle fast gelungen. Sowohl der Personalaufwand wie auch der Sach- und Betriebsaufwand sinken leicht im Vergleich zum Vorjahr. Auf der Ertragsseite nehmen die Steuereinnahmen trotz des Wegfalls der Liegenschaftssteuer leicht zu, um 4,6 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2014. Es resultiert, bei einem Gesamtaufwand von 3,572 Milliarden Franken, ein leichter Aufwandüberschuss von 23,9 Millionen Franken in der Erfolgsrechnung. Das entspricht einer Abweichung von knapp 0,7 Prozent. Die Nettoinvestitionen bleiben mit 137,4 Millionen Franken nahezu unverändert. Damit können die Vorgaben für die Schuldenbremse eingehalten werden.

Der Regierungsrat und eine 17-köpfige Kommission des Kantonsrates haben von 2013 bis Mitte 2014 im Projekt Leistungen und Strukturen II Entlastungsmassnahmen im Umfang von 193,8 Millionen Franken erarbeitet. Diese Massnahmen sind in die Planjahre 2015 bis 2017 eingerechnet. Allein die 44 im Projekt enthaltenen Vorschläge der Spezialkommission sollen das Ergebnis in diesem Zeitraum um 105 Millionen Franken verbessern. Die Umsetzung des Projektes Leistungen und Strukturen II sei erfolgt «unter Entlastung der Gemeinden, ohne regionale Angebote zu schmälern, ohne die Leistungen des Kantonsmassiv einzuschränken und ohne Kahlschlag», bilanzierte der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann an der Medienorientierung.

Zusätzliche Massnahmen nötig

Schwerzmann wies auch darauf hin, dass der finanzielle Druck in den Jahren nach 2015 enorm hoch bleibe. So gelinge es noch nicht, bis 2018 den gesetzlich vorgeschriebenen mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung und der Geldflussrechnung zu erreichen. Der Regierungsrat werde deshalb die Grundlagen für den Ausgleich im Legislaturprogramm 2015-2019 formulieren und konkrete Massnahmen im Aufgaben- und Finanzplan 2016-2019 aufzeigen.

So geht es weiter

Die Botschaft des Regierungsrates über das Projekt Leistungen und Strukturen II wird vom Kantonsrat am 4. November in einer Sondersession beraten. Die Beratung des Aufgaben- und Finanzplans 2015-2018 folgt in der Dezembersession.

Konkret präsentiert sich die Entwicklung in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt: Beim operativen Aufwand wird mit jährlichen Wachstumsraten zwischen 1,2 Prozent (2016) und 2,0 Prozent (2018) gerechnet. Die wesentlichen Mehrausgaben in den Bereichen Spitäler, Volksschulen und Hochschulbildung sowie die nachhaltig fehlenden Erträge in den Bereichen Liegenschaftssteuer und NFA können mit wachsenden Steuererträgen zu einem grossen Teil aufgefangen werden. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Steuerfuss bei den gegenwärtigen 1,6 Einheiten belassen wird. Auch die Nettoinvestitionen wachsen von 2016 bis 2018 stetig an, was hauptsächlich auf den öffentlichen Verkehr und den Hochbau zurückzuführen ist.

(Bild: Kanton Luzern / zentral+)

Grundsätzlich will der Regierungsrat an der Luzerner Tiefsteuerstrategie festhalten: Einkommen sollen durchschnittlich, Vermögen unterdurchschnittlich, Firmen schweizweit einmalig tief besteuert werden. Der Regierungsrat sei aber bereit, gezielte Korrekturen in einzelnen Bereichen vorzunehmen, namentlich durch eine Minimalsteuer für juristische Personen, Anpassungen bei den Abzügen für Eigen-/Fremdbetreuung, Begrenzung des Fahrkostenabzugs sowie Anpassungen bei der Doppelbelastung von Vermögen und Einkommen.

Auch ÖV von Abbau betroffen

Das Projekt Leistungen und Strukturen II umfasst insgesamt 67 Massnahmen in sämtlichen Aufgabenfeldern des Kantons. Sie betreffen unter anderem den Bereich soziale Einrichtungen, in dem eine Studie des Instituts BAK Basel überdurchschnittliche Kostenstrukturen nachgewiesen hat, und den Bereich öffentlicher Verkehr. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann betonte: «Das interkantonale Benchmarking zeigt auf, dass die Kostenreduktionen bei den Behinderteninstitutionen nicht zur Gefährdung des Kernauftrages führen. Auch wenn ein leichter Qualitätsabbau stattfindet, kann immer noch eine gute und sichere Betreuung angeboten werden.»

Im Bereich öffentlicher Verkehr seien, wie von der kantonsrätlichen Spezialkommission verlangt, nicht die Verbindungen auf der Landschaft betroffen, sondern primär Randzeitenkurse im Zentrum des Kantons.

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