Lärmschutz: Ab 2018 kein Geld mehr vom Bund

Luzern kann Gesetz kaum erfüllen

Verkehrslawine auf der Autobahn, links eine Lärmschutzwand. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

An vielen Strassen ist der Verkehrslärm zu hoch. Für die Realisierung von Lärmschutzmassnahmen haben Kanton und Gemeinden in Luzern noch 42 Monate Zeit. Sie erhalten nach der Realisierung einen Teil der Kosten vom Bund zurückerstattet. Für alle Projekte dürfte es zeitlich nicht reichen.

Werden die Anwohner viel befahrener Strassen jemals ruhigere Zeiten erleben? Der Bund muss die Lärmschutzmassnahmen entlang der Autobahnen bereits bis März 2015 realisiert haben. Dieser Termin sei unmöglich einzuhalten, schreibt der «Tages-Anzeiger». Die Zeitung beruft sich dabei auf eine Auskunft des Bundesamts für Strassen (Astra). Das Astra erstelle momentan eine Zwischenbilanz der Lärmschutzmassnahmen, danach kommen die Sanierungen nur schleppend voran. Mehr als zehn Prozent des 1850 Kilometer langen Autobahnnetzes seien noch ohne ausreichenden Lärmschutz.

Regierungsrat: 2018 voraussichtlich nicht erfüllbar

Doch auch die Kantone stehen in der Pflicht, entlang ihren vielbefahrenen Strassen Massnahmen zu treffen, um Anwohner zu schützen. Dem Kanton Luzern geht bekanntlich das Geld aus. Das vom Regierungsrat vorgelegte Bauprogramm 2015-2018 hat durchaus Auswirkungen auf den Lärmschutz, liest man in der Botschaft an den Kantonsrat.

Der Abschnitt über den Lärmschutz ist vage formuliert: «Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Lärmschutz betragen rund 55 Millionen Franken, wobei die Anzahl der noch zu realisierenden Lärmschutzwände unklar ist», heisst es. Oftmals ständen «überwiegende Interessen» einer Realisierung entgegen. Aufgezählt werden die Verkehrssicherheit, der Ortsbildschutz oder Interventionen der Betroffenen; Hauseigentümer verzögern die Bauten oft.

«Trotz der zur Verfügung stehenden Mittel kann die gesetzlich vorgeschriebene Sanierungspflicht bis am 31. März 2018 voraussichtlich nicht erfüllt werden.»

Luzerner Regierungsrat

Der Geldtopf für Lärmschutzsanierungen ist ausserdem bald leer: Bis Ende 2014 werden rund 42 Millionen Franken dafür ausgegeben sein, schreibt die Regierung. Ab 2015 seien deshalb jedes Jahr zwei Millionen Franken einzustellen. Gemäss der Lärmschutzverordnung des Bundes müssen die Sanierungen der Kantonsstrassen bis 31. März 2018 abgeschlossen sein. Nach dieser Frist werden die Bundesbeiträge für die Lärmsanierungen eingestellt; sie betragen 25 Prozent der Baukosten.

Doch abgesehen vom Geld spielt auch die Zeit eine wichtige Rolle. Der Regierungsrat schreibt: «Trotz der zur Verfügung stehenden Mittel kann die gesetzlich vorgeschriebene Sanierungspflicht bis am 31. März 2018 voraussichtlich nicht erfüllt werden.» Der Grund sei die Länge der Verfahren, die, auch ohne Einsprachen, drei bis fünf Jahre dauern könnten.

Im letzten Jahr viel realisiert

Klagewelle droht

Auf Bund, Kantone und Gemeinden könnte in den nächsten Jahren eine Klagewelle zurollen, wenn sie den Zeitplan nicht einhalten können. Klagen könnten Hauseigentümer, indem sie Entschädigungsansprüche geltend machen.
Peter Ettler, Präsident der Lärmliga Schweiz, rechnet mit Pilotprozessen, wenn die Frist des Bundes zur Lärmsanierung der Nationalstrassen 2015 abläuft. Nach Ablauf der zweiten Frist 2018 könnten Klagen gegen Kantone und Gemeinden folgen. Der Verein Lärmliga Schweiz will Druck aufbauen, damit mehr passiert. Wenn sich viele Betroffene meldeten, könne man eine Klage prüfen, sagt der Anwalt.
Ettler sagt zentral+, er erhalte heute manchmal Beschwerden aus Luzern und Zug. «Leute aus Meggen beschweren sich vor allem über Schleichverkehr», sagt er. In Zug beschwerten sich Anwohner, die entlang der Kantonsstrasse Artherstrasse im Zentrum wohnten. Die Lärm-Immissionswerte würden dort überschritten. «Die Leute werden aber von den Behörden damit vertröstet, dass ja der Stadttunnel kommt», sagt Ettler.

Entgegen dieser Aussage gibt sich die Fachstelle beim Kanton optimistisch und betont, was bereits realisiert wurde. Der Kanton Luzern hat sich laut Werner Stalder von der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (VIF) von 1987 bis 2014 stark engagiert beim Lärmschutz entlang den Kantonsstrassen. Im Internet findet man eine Karte zum Stand der Lärmsanierungen, datiert April 2013. Der überwiegende Teil der Kantonsstrassen ist zwischenzeitlich saniert oder die Sanierung ist weit fortgeschritten. «Die Karte wird demnächst auf den heutigen Stand gebracht», sagt der Teamleiter Lärmschutz. Für zentral+ aktualisierte VIF exklusiv die Karte (siehe Grafik unterhalb des Textes).

Einige Projekte, die 2013 noch rote Linien waren («in Bearbeitung»), seien inzwischen im Bau, sagt Stalder. Dazu zählt die Gegend rund um den Seetalplatz auf Luzerner und Emmer Seite. Aber auch die Sanierung der K 30 zwischen Adligenswil und Meierskappel ist weit fortgeschritten, wie auch die Sanierungen bei der K 13 am Westufer des Sempachersees, bei den Kantonsstrassen K 13, K 18 und K 14 im Raum Sursee sowie bei der K 13 Reiden und bei der K 42 und K 46 Zell – St.Urban – Reiden.

Von blau («Initialisierung 2014») auf rot (fortgeschritten) sind auch die Lärmsanierungsprojekte bei den Kantonsstrassen K 40 und K 41 zwischen Hüswil und Luthern und zwischen Willisau und Hergiswil sowie bei der K 56, K 60 und K 61 im Raum Hochdorf, Römerswil und Hohenrain. Schliesslich sind auch die Kantonsstrassenabschnitte im Raum Beromünster – Rickenbach in Bearbeitung. Werner Stalder: «Der Stand ist wesentlich besser als 2013. Wir sind guter Dinge, dass nebst den grünen, auch die roten Strecke bis 2018 zu wesentlichen Teilen lärmsaniert sein werden.»

Nicht alles möglich

Weniger optimistisch ist Stalder bezüglich der Realisierung der blau markierten Strecken, wo noch nicht mit der Planung begonnen wurde. Dazu zählen zum Beispiel verkehrstechnisch untergeordnete Kantonsstrassen im ländlichen Gebiet. Ob entlang der neu erstellten Kantonsstrassen im Raum Kriens-Horw Massnahmen zu treffen sind, ist derzeit noch nicht schlüssig geklärt.

Am meisten werden gemäss Stalder Schallschutzfenster eingebaut. «Man kann nicht an jedem Ort verkehrsentlastende Umfahrungsstrassen bauen», sagt er. Auch Lärmschutzwände in den Ortschaften seien nicht ohne weiteres realisierbar.

Autobahnen im Kanton Luzern

Und wie sieht es bezüglich Lärmschutz entlang der Autobahnen aus? Entlang der Nationalstrassen im Kanton Luzern sind gemäss Auskunft des Bundesamts für Strassen (Astra) zahlreiche geplante Lärmschutzmassnahmen realisiert worden. «Entlang der A2, aber auch bei der Erneuerung des Cityrings, in Kriens und Horw sowie in der Stadt Luzern haben wir viel gebaut», sagt ein Astra-Sprecher. Sanierungsbedarf gebe es noch auf der A14 zwischen Luzern und Zug, und vor allem auf der Gotthardroute in den Kantonen Schwyz und Uri.

Astra schiebt Schuld auf Kantone

Wie eingangs erwähnt, räumte das Astra gegenüber dem «Tages-Anzeiger« ein, dass es seinen Termin März 2015 wahrscheinlich nicht einhalten kann. Das Astra will nicht schuld sein an der Verzögerung und verweist auf die Kantone, denen der Vollzug der lärmrechtlichen Vorgaben an den Nationalstrassen in ihrem Gebiet bis 2008 oblag. Diese hätten die Projekte «unterschiedlich stark gewichtet». Weitere Gründe seien die langen Baubewilligungsverfahren, Beschwerden würden oft bis vor Bundesgericht gezogen. Das Amt weist aber auch auf die Bevölkerungszunahme und den Mehrverkehr hin.

Die auf den heutigen Stand aktualisierte Lärmschutzkarte des Kantons Luzern. Viele Projekte, die 2013 noch in Bearbeitung waren (rot), sind inzwischen im Bau (hellgrün). Für die blau markierten Kantonsstrasse reicht es wahrscheinlich nicht mehr.

Die auf den heutigen Stand aktualisierte Lärmschutzkarte des Kantons Luzern. Viele Projekte, die 2013 noch in Bearbeitung waren (rot), sind inzwischen im Bau (hellgrün). Für die blau markierten Kantonsstrasse reicht es wahrscheinlich nicht mehr.

(Bild: VIF Luzern/Zentralplus)

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon