Standesinitiative zum NFA gefordert

Zuger Grünliberale wollen vors Bundesgericht

Die Hürde für die Standesinitiative im Kantonsparlament wird klein sein. Im Stöckli erwartet sie jedoch die Mauer der Nehmerkantone. (Bild: Béatrice Devènes zvg)

Der Widerstand der bürgerlichen Politiker in Zug gegen den nationalen Finanzausgleich (NFA) will nicht abnehmen. Zug zahle massiv zu viel an die Nehmerkantone, lautet ihre Kritik. Jetzt wollen die Grünliberalen auf nationaler Ebene einen Coup landen, indem sie ein Beschwerderecht vor Bundesgericht fordern. Wie stehen die Chancen?

Es klingt nach einem letzten, verzweifelten Hilferuf: «Das ist unsere einzige Chance, auf nationaler Ebene etwas zu erreichen», sagt der Zuger Kantonsrat der Grünliberalen (glp), Daniel Stadlin zu seinem politischen Vorstoss. 

Er fordert die Zuger Regierung in einer Motion und einem Postulat auf, sie solle eine Standesinitiative zur Justiziabilität des nationalen Finanzausgleichs (NFA) einreichen. Mit anderen Worten: Die Kantone sollen ein Beschwerderecht vor Bundesgericht erhalten. Die Zuger Regierung müsse sich in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen dafür einsetzen, so Stadlin.

Wie die meisten bürgerlichen Politiker aus dem Kanton Zug, bezeichnet Stadlin das heutige System des NFA als ungerecht. Seit die Beiträge der Kantone an den NFA für 2015 bekannt sind, befinden sich die Bürgerlichen im Schockzustand. Zug zahlt mit rund 317 Millionen Franken 37 Millionen mehr als 2014 (zentral+ berichtete).

Ist das nicht ein politischer Leerlauf?

Die Zuger Kritik am NFA ist laut und wird wohl so schnell nicht wieder abflachen. «Zug zahlt achtmal mehr, als der Kanton Zürich. Dieser enorme Mittelabfluss gefährdet die Finanzautonomie des Kantons Zug», sagt Stadlin. Der Kantonsrat kritisiert besonders, dass der Kanton Zug für andere Geberkantone einspringen müsse, wenn diese eine wirtschaftliche Schwäche hätten. Konkret geht es um Zürich: «Der Rückgang des Ressourcenpotentials des Kantons Zürich hat für den Kanton Zug die fatale Folge, dass er neben den Nehmerkantonen zusätzlich den eigentlichen Geberkanton Zürich mitfinanzieren muss.» Es sei ausserdem problematisch, dass Zug als Geberkanton aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Stände- und Nationalrat den Betrag nicht beeinflussen könne.

«Ich bin der Auffassung, dass wir es versuchen müssen.»

Daniel Stadlin, Kantonsrat Grünliberale

Die 16 Nehmer blockieren die Anliegen der zehn Geberkantone (ZH, SZ, NW, ZG, BS, BL, SH, TI, VD, GE) im nationalen Parlament. Trotz dieser Blockade will Stadlin den NFA mit einer Standesinitiative auf nationale Ebene bringen. Ist das nicht ein politischer Leerlauf? «Ich bin der Auffassung, dass wir es versuchen müssen» so Stadlin, «es ist sehr stossend, dass Ungerechtigkeiten in einem Gesetz nicht behoben werden können.» Trotzdem sei er sich bewusst, dass eine solche Initiative einen schweren Stand habe. Ein bisschen Hoffnung hat er dennoch: «Sobald mehr als ein Kanton eine Standesinitiative mit diesem Inhalt einreicht, setzt dies ein Zeichen in der Bundespolitik und in der Öffentlichkeit.» Deshalb soll die Regierung andere Kantone in der «Konferenz der NFA-Geberkantone» motivieren, ebenfalls Standesinitiativen einzureichen, so Stadlin.

Die Standesinitiative

Wird der Vorstoss von Daniel Stadlin für eine Standesinitiative vom Zuger Kantonsrat unterstützt, reicht die Regierung das Geschäft bei der Bundeskanzlei ein und bringt das Thema in die Gespräche unter den Kantonen ein.

Mit einer Standesinitiative hat jeder Kanton die Möglichkeit, der Bundesversammlung (National- und Ständerat) einen Entwurf zu einem Erlass einzureichen oder die Ausarbeitung eines Erlasstextes vorzuschlagen. Die Standesinitiative durchläuft ein zweistufiges Verfahren.

Zunächst prüfen die zuständigen Parlamentskommissionen des National- und Ständerats, ob dem Vorschlag Folge zu leisten ist. Falls das der Fall ist, arbeitet eine Kommission des Rates, in dem die Initiative eingereicht wurde, eine Vorlage aus. Diese wird dann dem Plenum unterbreitet.

Die Kantone arbeiten bereits zusammen

Und wie steht die Zuger Regierung zur Idee? Finanzdirektor Peter Hegglin sagt, dass bereits heute eine Koordination mit den übrigen Geberkantonen, wie sie der Postulant fordere, stattfinde. «Diese Koordinationsarbeiten finden regelmässig statt. Die Arbeitsgruppe der NFA-Geberkantone trifft sich monatlich und der Kommunikationsausschuss auch, sodass wir jeden Monat unter den Geberkantonen einen Abgleich vornehmen und die Arbeiten koordinieren.»

Grundsätzlich unterstützt Hegglin aber Aktionen, «die auf positive Art auf die Anliegen der Geberkantone und im Speziellen des Kantons Zug aufmerksam machen.» Doch laut Finanzdirektor stehen die Karten schlecht: «Standesinitiativen haben erfahrungsgemäss einen schweren Stand.»

Falls Zug aber die Möglichkeit einer Beschwerde vor Bundesgericht hätte, weiss Hegglin, was er fordern würde: «Der Kanton Zug zahlt im Vergleich zum Wachstum seiner Finanzkraft jährlich 68 Millionen Franken zu viel. Die Zahlung für 2015 muss um 68 Millionen Franken reduziert werden. Das NFA-System hat offensichtliche Fehler und braucht dringend Anpassungen.»

Der bürgerlich dominierte Kantonsrat wird mitmachen

Die erste Hürde im Zuger Kantonsrat dürfte der Vorstoss von Stadlin problemlos nehmen, da ist man sich einig. Auch die Fraktion der Alternativen-Die Grünen geht davon aus, dass das Anliegen im Kantonsrat durchkommen wird. Der Fraktionschef Stefan Gisler sagt gegenüber zentral+: «Zugs Bürgerliche werden dem wohl zustimmen. Dadurch werden sie weiter zu verschleiern versuchen, dass die Höhe der NFA-Zahlungen über unsere eigene Wirtschafts- und Steuerpolitik bestimmt wird.»

Im Gegensatz zu Stadlin sieht Gisler in der Standesinitiative kein geeignetes Instrument: «Der NFA wurde in dieser Ausgestaltung vom Schweizer Volk mit überwältigendem Mehr angenommen. Will man diesen grundsätzlich verändern, ist der demokratische Weg über das Volk zu wählen.» Partielle Anpassungen zugunsten der Geber seien aus seiner Sicht demokratisch im Bundesparlament auszuhandeln und nicht vor Gericht einzuklagen. 

«Will man den NFA grundsätzlich verändern, ist der demokratische Weg über das Volk zu wählen.»

Stefan Gisler, Kantonsrat Alternative-Die Grünen

«Zudem besagt die Verfassung klar, dass Entscheide des Bundesparlaments in der Regel nicht vom Bundesgericht beurteilt werden», sagt Gisler. Er geht nicht davon aus, dass der Vorstoss auf nationaler Ebene Erfolg haben werde: «Ich denke, dass das Bundesparlament generell nicht gerne freiwillig Kompetenzen ans Bundesgericht abgibt, sei es in der Finanzpolitik oder in anderen Fragen.»

Ist die Forderung nach einer Standesinitiative der richtige Weg für den Kanton Zug? Oder wird dadurch die Zusammenarbeit mit den Nehmerkantonen nur erschwert? Nutzen Sie die Kommentar-Funktion und schreiben Sie jetzt Ihre Meinung!

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