Baubewilligung für Hotel teilweise entzogen

Luzern zahlt mehr an Gütsch-Bahn

Die Stadtluzerner wollen, dass die Gütschbahn wieder fährt. Sie stimmten dem Kredit von 1,73 Millionen Franken zu. (Bild: ben.)

Der Stadtrat ist den Gütsch-Eigentümern teilweise entgegen gekommen. Einerseits bleibt er konsequent und annulliert die Baubewilligung für das Erweiterungsprojekt. Auf der anderen Seite will sich die Stadt nun mit 1,4 Millionen Franken an den Baukosten der Gütsch-Bahn von 2,6 Millionen Franken beteiligen. 2011 war noch von einem Beitrag von einem Drittel die Rede.

Im Frühling hat der Stadtrat der Château Gütsch Immobilien AG verschiedene Ultimaten zur Realisierung des Gesamtprojekts Baluardo gestellt; dieses umfasst die Hotelerweiterung und die Wiederherstellung der Gütschbahn. Da nur ein Teil der Bedingungen erfüllt wurden, kam es letzte Woche zu einem weiteren Treffen der Luzerner Baudirektorin Manuela Jost mit den Eigentümern. Nun sollen die nicht bewilligungspflichtigen Innenarbeiten im Hotel bis im Dezember 2013 abgeschlossen werden. Im März kommenden Jahres soll dann die Gütsch-Bahn fertiggestellt sein. Hotel und Bahn würden im Frühling 2014 wieder eröffnet.

Für das Projekt Baluardo sind keine Planungsarbeiten im Gange. «Damit wird der Stadtrat verfügen, dass die Baubewilligung für das Erweiterungsprojekt Baluardo erloschen ist», teilt die Stadt mit.

Bauverzögerungen bei der Bahn

An der Gütsch-Bahn wird seit dem 28. August gebaut. Laut den Eigentümern habe sich gezeigt, dass «sehr anspruchsvolle Fundationsverhältnisse» vorliegen würden. Damit erklären sie auch die Verzögerung. Dieser Sicht schliesst sich nun auch die Stadt an. Die Gründe für die Verzögerung sind für den Stadtrat «nachvollziehbar». «Es ist nach wie vor im Interesse des Stadtrates, dass die Gütsch-Bahn, als Teil des öffentlichen Verkehrsnetzes, in Betrieb genommen werden kann und dass das Hotel-Restaurant Gütsch wieder eröffnet wird», sagt Baudirektorin Manuela Jost. «Wir werden verfügen, dass die Baubewilligung für den Neubau der Gütsch-Bahn erhalten bleibt.»

Obwohl diese Bewilligung mit dem Erweiterungsbau zusammenhänge, soll ein solcher Teilentzug der Bewilligung nach Ansicht des Stadtrates juristisch möglich sein. Es werde einen beschwerdefähigen Entscheid geben. Im Falle eines Rechtsstreits entscheidet das Kantonsgericht.

Manuela Jost geht davon aus, dass nun an der Gütsch-Bahn weitergebaut wird. Dafür spricht, dass die Stadt sich an den Baukosten von 2,6 Millionen Franken finanziell beteiligen will. «Wir beantragen dem Parlament, eine Beteiligung von 1,4 Millionen Franken. Das Geschäft dürfte zirka im Februar in den Grossen Stadtrat kommen.» 2011 hatte der Stadtrat in der Antwort auf eine Interpellation von Albert Schwarzenbach (CVP) noch von einer Kostenbeteiligung der Stadt von einem Drittel gesprochen.

Eigentümer warten auf Verfügung

Während die Stadt also davon ausgeht, dass die Eigentümer weiterbauen, schreibt die Château Gütsch Immobilien (CGI) in ihrer separaten Pressemitteilung: «Einen Entscheid wird die CGI erst treffen können, wenn die Verfügung der Stadt über den Entzug der Baubewilligung Baluardo in Schriftform vorliegt. Denn auch der Bau der Gütschbahn wird von dieser Baubewilligung umfasst.» Gegenüber dem Schweizer Fernsehen erklärte CGI-Sprecherin Gesa Eichler, sie wisse nicht, ob die Bauarbeiten jetzt weiter geführt würden.

Zum Projekt Baluardo teilten die Eigentümer mit, sie hätten die Erweiterung des Hotels stets an die Bedingung geknüpft, «dass sich die für diesen Ausbau notwendigen Investitionen auch hätten rentabilisieren lassen.» Und weiter: «Dies wiederum hätte eine entsprechende Betreiberin bedingt, welche sich im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld nicht finden liess.» Der Entzug der Baubewilligung durch die Stadt wirke sich weiter nachteilig aus.

Ist die Erweiterung damit endgültig gestorben? «Der Stadtrat bleibt im Rahmen der Bau- und Zonenordnung nach wie vor offen für ein Erweiterungsprojekt», sagt Manuela Jost. Das Hotel Gütsch liegt in der innerhalb der Bau- und Zonenordnung neu geschaffenen «Tourismuszone». Mit dieser von den betroffenen Hotels bekämpften Zone will die Stadt verhindern, dass die Hotelbesitzer ihre Gebäude vollständig mit rentableren Wohnungen umnutzen können.

20 Prozent der im Zeitpunkt des Inkrafttretens der BZO bewilligten, tatsächlich touristisch genutzten Fläche, könnten aber voraussetzungslos für Wohn- und Arbeitsnutzungen umgenutzt werden. «Das Hotel Château Gütsch wäre gegenüber heute bessergestellt», erklärt Jost.

Beschwerde hängig

Dennoch haben die «Gütsch»-Besitzer Beschwerde gegen die Tourismuszone eingereicht. Sie wollen einen höheren Wohnanteil. Die Beschwerden gegen die BZO liegen zurzeit alle beim Luzerner Regierungsrat.

Gemäss der Luzerner Baudirektorin gäbe es für die Eigentümer eine Möglichkeit, ihren Bedarf für mehr Wohnungen Nachdruck zu verleihen. «Wenn ein unabhängiges Gutachten aufzeigen würde, dass auf dem Gütsch mehr als 20 Prozent andere Nutzungen nötig wären, müsste man diese Eingabe unter dem Aspekt der Gleichbehandlung prüfen.»

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