Abstimmungen Stadt Luzern

Ja zu Heimauslagerung

Die Heime und Alterssiedlungen der Stadt Luzern sollen in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft ausgelagert werden. (Bild: zvg)

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Luzern haben heute über zwei Vorlagen entschieden. Es ging um die Schaffung einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Heime und Alterssiedlungen sowie um die Mitsprache beim Verkauf von städtischen Beteiligungen. Beide Geschäfte wurden deutlich angenommen.

Die Stadt Luzern sagt deutlich «Ja» zur Schaffung einer gemeinnützigen AG für Heime und Alterssiedlungen. Mit 61.45 Prozent wurde die Vorlage angenommen. Die Betagtenzentren und die Pflegewohnungen sollen in Zukunft aus der städtischen Verwaltung herausgelöst werden. Bisher sind sie in der Dienstabteilung Heime und Alterssiedlungen integriert. Die Heime sollen neu als gemeinnützige Aktiengesellschaft geführt werden. Diese Aktiengesellschaft sei laut Stadtrat dem Gemeinwohl und dem Service public verpflichtet. Sie sei nicht gewinnorientiert, und die Aktien blieben zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt. Die AG bleibe damit unter städtischer Kontrolle.

An der heutigen Medienorientierung freute sich Sozialdirektor Martin Merki über das deutliche Resultat. Es sei ein Vertrauensbeweis für die Pläne und Argumente des Stadtrates. «Es ist eine optimale Lösung für den Service Public der Heime und Alterssiedlungen.» Mit dem «Ja» an der Urne beginnt die Umsetzung der Vorlage. Dazu hat die Verwaltung rund sechs Monate Zeit. Im personellen Bereich gilt es, den Verwaltungsrat zu wählen, zentrale Stellen (u.a. Personalchef) auszuschreiben und zu prüfen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Support-Abteilungen der Stadtverwaltung in die neue AG wechseln.

Durch die Schaffung einer gemeinnützigen AG werden die Entscheidungswege kürzer und der Handlungsspielraum für die Aufgabenerfüllung grösser, so der Stadtrat. Zudem könnten Verantwortlichkeiten und Kompetenzkonflikte geklärt werden. Die Stadt werde weiterhin die Pflegeversorgung für die Bevölkerung definieren. Durch die Auslagerung werden neu Leistungsverträge mit den Anbietern von Pflegeleistungen vereinbart. Die Stadt ist somit nicht mehr selber Anbieterin von Pflegeleistungen.

Gegner sind enttäuscht

Enttäuscht vom Abstimmungsresultat sind die Grünen. Die Mitsprache von Bevölkerung und Parlament werde stark eingeschränkt, befürchtet Grosstadträtin Noëlle Bucher: «Die Stadt hat sich bei der Altersversorgung aus der Verantwortung gestohlen. Durch die Auslagerung von HAS wird der Service Public zu einem Spielball des freien Marktes.»

Die SP Stadt Luzern hatte sich im Vorfeld dezidiert gegen die Vorlage ausgesprochen und einen «erfolglosen Abstimmungskampf» geführt, wie Präsident Claudio Soldati sagt. «Mit Enttäuschung aber ohne grosse Überraschung nehmen wir das Resultat zur Kenntnis. Es ist uns offensichtlich nicht genügend gelungen, unsere Argumente bei der Bevölkerung zu platzieren.»

Die SP akzeptiere aber selbstverständlich den heutigen Entscheid der Luzerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. «Die Auslagerung der Altersheime in eine Aktiengesellschaft und ihre Tätigkeit in der neuen Organisationsform wird die SP konstruktiv begleiten. Und dabei auch an die während der Abstimmung gemachten Versprechen erinnern», sagt Soldati.

Ja zur Mitsprache beim Verkauf von Beteiligungen

Noch deutlicher angenommen wurde die Vorlage zum Verkauf von städtischen Beteiligungen (84.35 Prozent). Ein parlamentarischer Vorstoss der G/JG Fraktion verlangte die Möglichkeit der Mitsprache der Stimmberechtigten beim Verkauf von städtischen Beteiligungen. Die demokratische Mitsprache wurde speziell im Hinblick auf die Umwandlung der Dienstabteilung Heime und Alterssiedlungen in eine gemeinnützige AG im Eigentum der Stadt Luzern gefordert.

Gemäss Vorschlag des Stadtrates soll die neue Regelung auf alle 100 prozentigen Tochterunternehmen der Stadt, die durch Umwandlung einer ehemaligen Dienstabteilung entstanden sind, angewendet werden, also auch auf ewl (Energie Wasser Luzern Holding AG) und vbl (Verkehrsbetriebe Luzern AG). Das Parlament hat die Regelung erweitert, sodass auch künftige Aufgaben und neue Organisationen eingeschlossen sind.

Neu soll der Verkauf von wesentlichen Aktienanteilen von politisch, sozial und wirtschaftlich wichtigen Gesellschaften, an deren die Stadt beteiligt ist, dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Ein endgültiger Verkaufsentscheid könnte von den Stimmberechtigten gefällt werden, wenn der städtische Anteil am Gesamtkapital unter eine Zweidrittelmehrheit sinkt, das heisst, wenn die Mehrheitsbeteiligung verloren geht. Alle Fraktionen des Grossen Stadtrates ausser der SP/JUSO Fraktion stimmten der Änderung der Gemeinde­ordnung zu.

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