81 Jahre alt ist es geworden, jetzt steht seine Zukunft auf dem Spiel: Das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse 51 soll abgerissen werden. Es ist eines der letzten Beispiele des «Neuen Bauens» in der Stadt, deshalb regt sich Widerstand. «Das Gewerbegebäude darf nicht untergehen», sagt der Präsident des Luzerner Heimatschutzes, aber das Amt für Denkmalschutz ist da anderer Ansicht: Man könne keine Kehrtwende machen.
Jetzt ist es so weit: Das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse 51 soll abgerissen werden. «Wir sind gerade an der Erarbeitung eines Bauprojektes», sagt Marc Eggstein, Verwaltungsratspräsident der Eggstein Immobilien AG. Die befristeten Mietverträge laufen im November 2014 aus. «Wenn der Verwaltungsrat beschliesst, dass das Projekt umgesetzt wird, und unter der Voraussetzung, dass das Baugesuch genehmigt wird, wird das Haus anschliessend abgerissen», sagt Eggstein. «Wenn nicht, werden wir aller Voraussicht nach die Mietverträge verlängern.»
Das bestehende Gebäude befände sich in einem schlechten Zustand, verfüge über keinerlei Isolation und sei für eine hochwertige Nutzung unpraktisch, so Eggstein: «Zudem ist es nicht behindertengerecht und entspricht nicht zuletzt auch nicht der geltenden Überbauungsordnung. Eine Renovation wäre ein enormes, wirtschaftlich kaum zu rechtfertigendes Unterfangen.»
Keine Bestrebungen nach Unterschutzstellung
Noch 2002 hatte der Luzerner Heimatschutz mit einer Petition die Unterschutzstellung des Gebäudes verlangt: Es sei einer der wenigen Vertreter des «Neuen Bauens» in der Stadt, schreibt der Heimatschutz in seiner roten Liste der abbruchgefährdeten Gebäude. Es wurde 1933 vom Luzerner Architekten Carl Mossdorf gebaut, für die damals neugegründete Genossenschaft «Gewerbegebäude der Stadt Luzern».
Unter Schutz wurde das Gebäude aber trotz Motion nicht gestellt, und es gibt beim kantonalen Denkmalschutz auch keine Bestrebungen, das Gebäude noch ein Mal zu überprüfen. «Der Denkmalschutz hat 2001 keine Einwände gegen die damalige Zonenplanänderung vorgebracht», sagt Karin Pauleweit, die Leiterin der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur des Kantons Luzern. «Jetzt können wir keine Kehrtwende machen.»
Verpasste Chance?
Als «Neues Bauen» bezeichnet man eine Strömung der Architektur, die vor dem ersten Weltkrieg als Gegensatz zum konservativen Heimatschutz-Stil entwickelt wurde. Die Bewegung setzte auf Reduktion und Ökonomie in der Konstruktion und im Stil. Berühmte Vertreter des Neuen Bauens waren etwa Le Corbusier oder Walter Gropius. Die Bewegung bildete die ideelle Grundlage der Bauhaus-Schule.
Das Gewerbegebäude sei ein typischer Vertreter dieses Stils, sagt der Luzerner Architekt Cla Büchi: «Das Gebäude ist sehr konsequent in diesem Stil umgesetzt worden. Es hat eine Fassade die nicht tragend ist, verfügt über ein Stützenraster und breite Fensterbänder, ist quasi ein Skelettbau. Das Gewerbegebäude ist eines der letzten Bauzeugen dieser Epoche.»
«Denkmalschutz hatte zu wenig Ressourcen»
Der Heimatschutz allerdings will nicht so schnell aufgeben: «Das Gewerbegebäude darf nicht untergehen», sagt Rainer Heublein von der Luzerner Sektion des Innerschweizer Heimatschutzes. «Das ist für uns seit Jahren ein wichtiger Punkt.»
«Das Gewerbegebäude darf nicht untergehen»
Rainer Heublein, Luzerner Denkmalschutz
Weshalb der Denkmalschutz das Gebäude nicht für schützenswert hält, darüber kann Heublein nur spekulieren: «Ich denke, das Amt hatte damals zu wenig Ressourcen zur Verfügung, um das Haus richtig abzuklären. Zudem gibt es Sicherheitsbedenken, weil das Haus so nah an die Strasse herangebaut ist.» Beim Heimatschutz wisse man aber noch nicht, wie auf das neue Baugesuch zu reagieren sei: «Das Haus macht intern die Runde, und wir werden bei unserer nächsten Sitzung über das weitere Vorgehen beraten.»
Einer der Berater ist Cla Büchi, er hatte sich schon bei der Petition für die Unterschutzstellung des Hauses engagiert. «Das Haus kann seinen Zweck immer noch erfüllen, es wird ja auch seit Jahren erfolgreich vermietet. Und eine Renovation könnte in einem finanziell zumutbaren Rahmen gemacht werden. «Das Gebäude wurde verändert, aber es liesse sich sein ursprünglicher Zustand relativ leicht wieder herstellen. Wenn der Besitzer den Willen hätte, das Haus als Kulturgut zu unterhalten, dann wäre das durchaus möglich.» Es habe sogar Verhandlungen mit der Stadt gegeben, die zusätzliche Ausnutzung, die auf dem Grundstück seit dem Bau dazugekommen ist, auf anderen Gebäuden zu kompensieren, um das Gebäude zu erhalten. «Aber die Besitzer haben sich immer dagegen gesträubt.»
«Wir werden auf jeden Fall Massnahmen ergreifen»
Wie weiter? Das sei noch nicht klar: «Es gibt noch kein Baugesuch», sagt Büchi, «wir müssen zuerst abwarten und uns beraten.» Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit, Einsprache zu machen, sagt Heublein. Allerdings sieht er dabei noch keine grossen Chancen: «Wenn wir mit unserer Einsprache vor das Verwaltungsgericht kommen, dann wird eine Abwägung der öffentlichen Interessen stattfinden. Da wird es sicher schwierig werden, das Haus zu halten.» Klingt resigniert, ist aber nicht so gemeint: «Wir sind einfach noch nicht vorbereitet. Aber wir werden auf jeden Fall Massnahmen ergreifen. Wir sind einheitlich der Meinung, das Gewerbehaus muss stehenbleiben.» Es sei für Luzern einzigartig: «Das Gebäude ist ein Zeitzeuge und ein architektonisch sehr wertvoller Bau. In Luzern haben wir kein anderes Gewerbehaus aus dieser Zeit mehr.»
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Hans, 25.10.2019, 12:56 Uhr Ich verstehe, dass einige Leute gegen die Zerstörung von Gebäuden sind. Aber heute bieten Bauunternehmen großartige Produkte an. Vor allem im Gewerbebau.
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runtermariostuebi, 16.05.2014, 10:16 Uhr Gruss.
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