Verkehrsberuhigung Cham

Gewerbe fürchtet um seine Kundschaft

Der Kanton Zug hat sich verpflichtet, den Verkehr im Zentrum von Cham von auf 6700 Fahrzeuge pro Tag zu senken. (Bild: mag)

Der Kanton Zug plant eine Umfahrung für Cham und Hünenberg. Die Bauarbeiten sollen 2017 starten. Damit die Fahrzeuglenker die Umfahrung auch benutzen, wollen der Kanton und die Gemeinde Cham gleichzeitig die Durchfahrt durch das Ortszentrum erschweren. Das sorgt beim lokalen Gewerbe für rote Köpfe.

Die direkte Durchfahrt durch das Chamer Ortszentrum soll nach dem Bau der Umfahrung verboten werden. So hat das rund 60-köpfige Begleitgremium für die flankierenden Massnahmen zur Umfahrung Cham-Hünenberg ohne Gegenstimme entschieden. Ob mit der «Durchfahrtsbusse» wirklich der grosse Wurf gelungen ist, daran bestehen Zweifel. Besonders beim lokalen Gewerbe löst die Massnahme Unverständnis aus.

Muss in Cham ein zusätzliches Durchfahrtsverbot signalisiert werden, weil die Umfahrung zu wenig attraktiv ist? «Jeder Weg über die Umfahrung ist zeitlich länger als der Weg durch das Ortszentrum. Daher wirkt die Umfahrung alleine durch das Angebot nur wenig», sagt Thomas Ulrich vom TCS Zug. «Das Problem ist, dass auf der Umfahrung ein relativ weiter Weg zurückgelegt werden muss», so Ulrich. Er fügt an: «Der Kanton hat die Umfahrung zu unattraktiv gestaltet.» Deshalb müsse man jetzt diese «rigide» Massnahme durchsetzen. Solche flankierenden Massnahmen zur Sicherstellung der Wirkung einer Umfahrungsstrasse seien indes nicht zwingend, meint Thomas Ulrich.

«Der Kanton hat die Umfahrung zu unattraktiv gestaltet.»

Thomas Ulrich, TCS Zug

Kameraüberwachung rechtlich zulässig?

Offen war bisher, ob die Überwachung des Durchfahrtverbots mit Kameras rechtlich überhaupt zulässig ist. «Ja», meint Bernhard Rütsche, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Luzern. «Allerdings braucht es für das Filmen der Autos eine gesetzliche Grundlage der Gemeinde, da es um die Bearbeitung von Personendaten geht.» Um besonders schützenswerte Daten handle es sich aber nicht, fügt Rütsche an.

«Auch für die Regelung einer minimalen Durchfahrtszeit braucht es ein Gesetz. Die Busse muss in einem allgemeinverbindlichen Gemeindereglement vorgesehen sein, also demokratisch beschlossen werden», sagt der Professor für Öffentliches Recht. Die geplante Massnahme wäre also bei entsprechender Gesetzesgrundlage zulässig. Thomas Ulrich vom TCS ist ebenfalls der Meinung, dass eine entsprechende gesetzliche Grundlage bis jetzt fehlt.

Damit ist Heinz Tännler, Baudirektor des Kantons Zug, nicht einverstanden. Es bestünden keine Bedenken, dass die Umfahrung zu wenig attraktiv sei. Allerdings steht in der entsprechenden Mitteilung der Zuger Baudirektion: «Die geplante Umfahrung Cham-Hünenberg kann das Zentrum von Cham nur dann wirkungsvoll entlasten, wenn flankierende Massnahmen die Verkehrsverlagerung unterstützen.»

Vertrauen in die Umfahrung fehlt

Die Konditorei von Rotz führt an der Knonauerstrasse im Zentrum von Cham eine Filiale. Inhaber Roger von Rotz ist überzeugt: «Die Umfahrung löst das Verkehrsproblem in Cham von alleine.» Die Umfahrung bezeichnet er als «weitsichtig und intelligent». Da brauche es keine flankierenden Massnahmen, ist der Konditor überzeugt. Schon gar kein Durchfahrtsverbot. Der «Durchfahrtsbusse» steht von Rotz sehr kritisch gegenüber. Vorsichtig bezeichnet er sie als «keine intelligente Idee».

Im Zentrum von Cham gibt es vor allem Detailhändler, Restaurants, Coiffeure und Cafés. Von der «Durchfahrtsbusse» direkt betroffen wäre ein kleiner Teil der Geschäfte – zum Beispiel die erwähnte Konditorei. Roger von Rotz bringt es auf den Punkt: «Fehlt die Frequenz, verschwindet das Gewerbe und besonders die KMUs.» Das Stammhaus an der Knonauerstrasse liege ihm zwar am Herzen. Er würde aber nicht zurückschrecken, dieses gegebenenfalls aufzugeben.

«Fehlt die Frequenz, verschwindet das Gewerbe und besonders die KMUs.»

Roger von Rotz, Konditor

Der Vorschlag «Autoarmes Zentrum» mit dem Durchfahrtsverbot war eine von 19 Varianten, die das Begleitgremium in den letzten Monaten thematisiert und überprüft hat. Eine andere Variante war die Sperrung der Bärenbrücke. «Eine Sperrung der Zugerstrasse bei der Bärenbrücke wäre das Schlimmste. Dann würden wir Kunden verlieren», sagt Optiker Fredy Herzog. Er führt im Neudorf-Center ein Brillengeschäft und präsidiert zudem die Vereinigung Chamer Fachgeschäfte. Die Sperrung der Brücke zwischen dem Bärenkreisel und dem Neudorf-Center sowie ein weiteres Projekt wurden jeweils kurz vor der öffentlichen Auflage aufgrund von grossem Widerstand gestoppt. Darauf entschloss sich der Kanton zusammen mit den Gemeinden Cham und Hünenberg, einen öffentlichen Mitwirkungsprozess zu starten. In diesem hat sich der Vorschlag «Autoarmes Zentrum» mit dem Durchfahrtsverbot durchgesetzt.

Neben Roger von Rotz steht auch Fredy Herzog dieser Variante skeptisch gegenüber. «Bei der Kommunikation der Massnahme und der Berechnung der Durchfahrtszeiten sehe ich Schwierigkeiten», so Herzog. Dann müsse man je nachdem noch «Verweilboxen» einrichten, meint er augenzwinkernd. Der Optiker schlägt stattdessen eine Tempo-30-Zone vor. Dass etwas gegen die vielen Autos und Lastwagen im Chamer Ortszentrum unternommen werden muss, das steht für Fredy Herzog aber fest.

Kamera registriert Nummernschilder

Zweifel werden nicht nur an der Form der Massnahme und deren Umsetzbarkeit geäussert. Auch über die rechtliche Grundlage wird diskutiert. Heinz Tännler, Baudirektor des Kantons Zug, sagt, im Grundsatz werde ein Durchfahrtsverbot signalisiert. Da das Zentrum weiterhin zugänglich bleibe, brauche es keine Ausnahmeregelung für Anwohner sowie die Betreiber der Geschäfte im Zentrum. Thomas Ulrich vom TCS widerspricht. Das Durchfahrtsverbot sei mit Ausnahmen für Zubringer zu versehen.

«Nur die direkte Durchfahrt wird untersagt», wiederholt Tännler. Dies werde mit einer griffigen Massnahme kontrolliert und durchgesetzt. Zu diesem Zweck sollen die Nummernschilder der Fahrzeuge bei der Ein- und Ausfahrt des Zentrums von einer Kamera registriert werden. Die Durchfahrt würde an eine minimale Aufenthaltsdauer gebunden. Wird diese unterschritten, soll der Lenker gebüsst werden. Beim lokalen Gewerbe ist dieser Punkt besonders umstritten. Es befürchtet, in der Folge Kunden zu verlieren.

Gemäss dem Übertretungsstrafgesetz des Kantons Zug können die Zuger Gemeinden Ordnungsbussen bis 600 Franken einführen. Cham könnte sich für zügige Fahrzeuglenker folglich zu einem teuren Pflaster entwickeln. Dass der Kanton damit Geld verdienen wolle, bestreitet Tännler. Es sei schliesslich kein Roadpricing vorgesehen.

Öffentliche Auflage im Herbst

Der Zuger Baudirektor ist der Meinung, die aktuelle rechtliche Grundlage genüge. Abklärungen hätten gezeigt, dass das kantonale Datenschutzgesetz ausreiche, um die «Durchfahrtsbusse» umzusetzen. Dasselbe sei bei der bestehenden Signalisationsverordnung der Fall. Tännler kommt zum Schluss: «Es braucht keine neue gesetzliche Grundlage.»

«Es braucht keine neue gesetzliche Grundlage.»

Heinz Tännler, Baudirektor des Kantons Zug

Geht es nach dem Zuger Baudirektor, ist das Durchfahrtsverbot die definitive Lösung. «Die vorliegende Variante bringt von allen untersuchten die grösste Verkehrsentlastung. Das Zentrum ist von allen Seiten immer erreichbar. Damit kann die Aufenthaltsqualität deutlich erhöht werden», so Tännler. Eine andere Variante stehe nicht mehr zur Diskussion.

Entschieden ist jedoch noch gar nichts. Das Projekt «Autoarmes Zentrum» soll im Herbst öffentlich aufgelegt werden. Der Widerstand der Gewerbetreibenden ist vorprogrammiert, denn mit der Eröffnung der Umfahrung Cham-Hünenberg sollen gemäss dem Zuger Baudirektor «noch etwas mehr als ein Drittel der Fahrzeuge» das Zentrum queren. Die Bauarbeiten für die 180 Millionen Franken teure Umfahrung sollen im Jahre 2017 beginnen.

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