Asylzentrum Kriens

«Ende 2015 wollen wir fertig sein»

Neben dem Gefängnis Grosshof in Kriens soll das Asylzentrum realisiert werden. (Bild: google/maps.ch)

Der Bau des Asylzentrums beim Grosshof in Kriens verzögert sich. Der Auftrag muss nach einem Kantonsgerichtsurteil öffentlich ausgeschrieben werden. Nichtsdestotrotz will Regierungsrat Guido Graf das Projekt nun vorantreiben.

Der Kanton Luzern will in Kriens ein Asylzentrum für 120 Personen realisieren. «Wir haben nach wie vor eine hohe Dringlichkeit», sagt Sozialdirektor Guido Graf. Wegen der stark gestiegenen Zahl Asylsuchender herrscht im Kanton Luzern seit 2011 ein akuter Mangel an Unterkunftsplätzen. Doch neue Zentren stiessen – in Kriens genauso wie in Fischbach oder Weggis – auf Widerstand (siehe Box). Zuerst war von der Inbetriebnahme Mitte 2013 die Rede, dann hiess es, das Zentrum solle im Herbst 2014 öffnen. Nun müssen die Bauaufträge nach einem Gerichtsurteil noch öffentlich ausgeschrieben werden. Aber Graf ist zuversichtlich: «Bis Ende 2015 wollen wir fertig sein.»

 

«Es könnte sein, dass es teurer wird»

Viel Widerstand

Verschiedene Projekte für neue Zentren im Kanton Luzern wurden bisher von den Standortgemeinden vehement bekämpft, so zum Beispiel in Fischbach und Weggis. In Kriens stand das Vorhaben «Asylzentrum Grosshof» knapp vor dem Scheitern. Das Krienser Stimmvolk lehnte im September die SVP-Initiative «Zonenplanrevision Grosshof» ab, mit welcher das geplante Asylzentrum hätte verhindert werden sollen (siehe  Artikel zentral+).

Vor zwei Jahren sah das noch anders aus. Wegen akuter Engpässe bei der Unterbringung Asylsuchender beauftragte der Luzerner Regierungsrat die kirchennahe gemeinnützige Genossenschaft Pandocheion mit der Planung eines neuen Asylzentrums. Dass der Auftrag direkt vergeben wurde, wird jetzt vom Kantonsgericht in einem Urteil beanstandet. Florian Flohr, Präsident von Pandocheion: «Es könnte sein dass es teurer wird. Was sicher ist, das Ausschreibungsverfahren wird länger dauern.»

Laut Kanton war der Auftrag damals die einzige Alternative, um eine Zwangsmassnahme, die Direktzuteilung von Asylsuchenden an die Gemeinden, abzuwenden. Der Regierungsrat appellierte an die Landeskirchen, bei der Suche nach Lösungen zu helfen.

Die Gründung der gemeinnützigen Genossenschaft Pandocheion war die Antwort der Landeskirchen auf diesen Aufruf. Pandocheion erklärte sich bereit, eine kantonale Parzelle im Krienser Grosshof für 30 Jahre im Baurecht zu übernehmen und dort ein Asylzentrum zu bauen, dieses an den Kanton zu vermieten, die Mietverpflichtung des Kantons auf zehn Jahre zu beschränken.

Nach Auffassung des Regierungsrates war die Direktvergabe des Auftrags an Pandocheion zulässig. Der Regierungsrat stützt sich auf eine Bestimmung im kantonalen Vergaberecht, wonach in Ausnahmesituationen kein öffentliches Vergabeverfahren durchzuführen ist. Die Vergabe war insofern dringlich, als das Risiko obdachloser Asylsuchender und eine schwer wiegende Störung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit abgewendet werden mussten.

Rechtsklarheit für künftige Verfahren

Dieser Beurteilung hat sich das Luzerner Kantonsgericht nun aber nicht angeschlossen. Nach Meinung des Gerichts war der Unterkunftsengpass grundsätzlich absehbar, der Auftrag hätte gemäss Binnenmarktgesetz öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Damit gibt das Kantonsgericht der eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) Recht, die gegen den Zuschlag des Regierungsrates Beschwerde erhoben hatte.

Das Kantonsgericht bestätigt allerdings in seinem schriftlichen Urteil vom 12. Februar 2014, «dass die Schaffung von neuen Asylzentren im Kanton Luzern – wie fast überall in der Schweiz – eine gesellschaftlich ausserordentlich schwierige Aufgabe ist». Die bundes- und völkerrechtliche Verpflichtung zur menschenwürdigen Beherbergung von Flüchtlingen sei «eine eminent wichtige öffentliche Aufgabe, die in Kollision zu anderen Aufgaben oder gesetzlichen Vorgaben stehen kann». Die Bemühungen des Luzerner Regierungsrates im konkreten Fall seien grundsätzlich «anzuerkennen und politisch verständlich».

Bauauftrag wird ausgeschrieben

Sowohl die Weko wie das Luzerner Kantonsgericht sind sich einig, dass die Beschwerde «primär der Schaffung von Rechtsklarheit mit Bezug auf künftige Vergabeverfahren dient und im konkreten Beschaffungsverfahren der öffentliche Auftraggeber durch die Beschwerde nicht gehindert wird, den Auftrag nach seinen Vorstellungen zu vergeben». Am Vertrag mit der Genossenschaft Pandocheion, welche ein erhebliches wirtschaftliches Risiko eingegangen sei, könne somit festgehalten werden.

Den überwiegenden Hauptteil der Investitionen von rund 5 Millionen Franken machen die eigentlichen Bauarbeiten aus. Der bevorstehende Bauauftrag wird öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat Kriens wird die Baubewilligung voraussichtlich heute in einer Woche erteilen, wie Gemeindeammann Matthias Senn auf Anfrage von zentral+ mitteilt.

 

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