Luzerner Kantonsgericht urteilt gegen Konzerthaus

Schüür muss künftig Steuern zahlen – und ärgert sich mächtig

Rival Kings aus Luzern tauften ihre neue Platte in der Schüür.

(Bild: Laura Livers)

Der Verein Konzerthaus Schüür verliert nach über 20 Jahren seinen steuerbefreiten Status. Das hat das Luzerner Kantonsgericht entschieden. Die Schüür-Verantwortlichen kritisieren den «kulturfeindlichen Entscheid».

Der Verein Konzertzentrum Schüür zählt nicht länger zu den steuerbefreiten Organisationen. Das hat das Kantonsgericht Luzern Mitte Juni entschieden, wie die Schüür diesen Samstag mitteilt.

Der Verein bezeichnet das Urteil als «kulturfeindlichen Entscheid», den man mit Befremden zur Kenntnis nehme. «Das Urteil bedeutet für den Kulturbetrieb einen unverhältnismässigen bürokratischen Mehraufwand, der in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen steht», heisst es in einer Mitteilung.

Der Vorstand des Konzerthauses Schüür hält fest, dass die zu erwartenden Steuereinahmen seitens des Vereins Konzertzentrum Schüür an den Kanton, – falls überhaupt einer erreicht wird – im Mikrobereich liegen würden. Der Verein stellt die Verhältnismässigkeit dieses Entscheides in Frage, zumal der bürokratische Mehraufwand für das Konzerthaus die Steuereinnahmen deutlich übertreffen würde.

Das Urteil verlangt, dass die Schüür künftig in einer Spartenrechnung die Einnahmen pro Veranstaltung aufweist. So sollen kommerzielle Partys von nichtkommerziellen Veranstaltungen unterschieden werden. In der Folge könnten dann einzelne Veranstaltungen, die keinen Gewinn abwerfen, steuerbefreit werden. Bei Partys und kommerziellen Konzerte bekannter Musiker hingegen steht die Schüür in Konkurrenz mit anderen, nicht gemeinnützigen Veranstaltern, entsprechend will das Kantonsgericht die Schüür ihnen gleichstellen. Auch der Gastronomiebereich bei kommerziellen Anlässen, mit dem sich Gewinn erwirtschaften lässt, ist davon betroffen.

Urteil rechtskräftig

Trotz der Enttäuschung: Der Verein Konzertzentrum Schüür verzichtet auf einen Weiterzug an das Bundesgericht in Lausanne und anerkennt, dass die Rechtsauslegung seitens Kantonsgericht aus rein juristischer Optik zulässig ist. «Aus moralischer und kulturpolitischer Sicht hält der Verein aber auch fest, dass mit dieser Praxisänderung ein weiteres Zeichen der mangelnden Wertschätzung an die Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden im Kanton Luzern gesendet wird», heisst es in der Mitteilung.

«Es spricht für den Mangel an Wertschätzung gegenüber der nicht etablierten und nicht kommerziellen Kultur.»

IG Kultur in einer Stellungnahme

Der Verein Konzertzentrum Schüür befürchtet zudem, dass das nun gefällte «Schüür-Urteil» als Präjudiz für weitere Kulturinstitutionen herangezogen werden soll. Sollte dies eintreffen, wird sich die Schüür mit diesen Betrieben solidarisch zeigen und diese gegebenenfalls auch bei einem Gang ans Bundesgericht unterstützen.

Die Schüür ist ein gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Verein, der musikalische und andere künstlerische Aktivitäten fördert und insbesondere für das lokale Musikschaffen eine Plattform bietet. Pro Jahr finden in der Schüür rund 300 Konzerte statt. Um eine ausgeglichene Jahresrechnung zu erreichen, finden auch Partys und Konzerte etablierter Künstler statt. Diese Einnahmen aus diesen Veranstaltungen seien zwingend nötig, um den eigentlichen gemeinnützigen Zweck zu erfüllen. Der Verein bedauert, dass mit dem kantonalen Entscheid die gemeinnützige Aufgabe des Kulturhauses Schüür unnötig in Frage gestellt wird.

Neue Stossrichtung

Auch beim Kulturzentrum Sedel ist noch unklar, ob es künftig Steuern zahlen muss oder nicht. Ein Antrag auf Steuerbefreiung beim Kanton sei hängig, berichtet die «Luzerner Zeitung». Das Gesuch von Radio 3Fach von 2016 sei hingegen vom Kanton abgelehnt worden. Dieser überprüft neuerdings jedes Jahr, ob die steuerbefreiten Organisationen das Kriterium der Gemeinnützigkeit erfüllen. Damit wolle er gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen.

Auch die IG Kultur bezeichnet das Urteil als unverhältnismässig. «Der Kanton Luzern gewinnt mit diesem Urteil nicht viel, die Steuereinnahmen werden unmerklich sein. Spürbar aber ist die Verschlechterung des Klimas», schreiben sie in einer Mitteilung. Dass die Schüür Einnahmen getrennt ausweisen muss, um weiterhin eine teilweise Steuerbefreiung zu erreichen, sei unsinnig. «Es spricht für den Mangel an Wertschätzung gegenüber der nicht etablierten und nicht kommerziellen Kultur, gegenüber funktionierenden Kulturhäusern wie der Schüür, die ganz wesentlich zur Ausstrahlung des Kulturstandorts Luzern beitragen.»

Die IG Kultur kritisiert den Entscheid auch vor dem Hintergrund, dass gewinnorientierte Unternehmen im Kanton Luzern von tiefen Steuern profitieren. Die Kulturhäuser würden hingegen mit Abgaben belastet, von denen sie bislang befreit gewesen seien. «Kein Kulturbetrieb kann sich durch die Kultur allein finanzieren», hält die IG fest. Ein Barbetrieb ermögliche es, Defizite zu vermindern und die Subventionen der öffentlichen Hand ergänzen. Die IG Kultur spricht von einem Beispiel für die «Ökonomisierung der Kultur».

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon