Neuer Filmpreis für die Innerschweiz

Zug bleibt aussen vor

Zuger Filmschaffende sind vom Innerschweizer Filmförderpreis ausgeschlossen

 

(Bild: Fotolia)

Filme sind ein wertvolles, aber teures Kulturgut. Umso erfreulicher für Filmschaffende, wenn ihre Arbeiten gefördert und prämiert werden – wie zum Beispiel durch den neu lancierten Innerschweizer Filmpreis. Dumm nur, wenn man Zuger ist, denn dann geht man mit Sicherheit leer aus.

Das kulturelle Engagement für die Innerschweiz sei ihnen wichtig, sagt Martino Froelicher, Projektleiter bei der Albert Koechlin Stiftung. «Die Rahmenbedingungen für Filmschaffende in der Innerschweiz sind schwierig. Aufgrund der fehlenden kantonalen Beiträge fliessen die Filmförderungsgelder des Bundes vorwiegend in andere Regionen», sagt er. Eine der Folgen davon sei die Abwanderung hier ausgebildeter Filmschaffender in andere Regionen der Schweiz, wo die Voraussetzungen für die professionelle Tätigkeit besser wären.

So weit, so bekannt. Daran soll sich nun aber etwas ändern. Mehr Anerkennung und Geld für Zentralschweizer Filmschaffende: Das schreibt sich die Albert Koechlin Stiftung auf die Fahne. Mit einem Innerschweizer Filmpreis und einem Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb lanciert die Stiftung mit Sitz in Luzern zwei Projekte, um das lokale Filmschaffen zu fördern.

Die Innerschweiz ohne Zug

Die Prämierungen in den Kategorien Spielfilm, Dokumentarfilm, Animation und Kurzfilm schliessen Spezialpreise wie Kamera, Drehbuch, Schnitt und andere mit ein. Gesamthaft steht dafür alle zwei Jahre eine Preissumme von rund 600’000 Franken zur Verfügung. Die Ausschreibung für den ersten Innerschweizer Filmpreis im Jahr 2017 startet im Juni 2016 und richtet sich an Filmschaffende, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Innerschweiz haben.

Das klingt doch schon mal vielversprechend. Ein näherer Blick auf die Rahmenbedingungen zeigt aber, dass ein Innerschweizer Kanton nicht auf der Liste auftaucht: Luzern, Schwyz, Nidwalden, Uri und Obwalden sind dabei. Doch was ist mit Zug? Froelicher: «Weil sich das Tätigkeitsfeld der Albert Koechlin Stiftung auf die fünf Kantone beschränkt, ist Zug vom Innerschweizer Filmpreis leider ausgeschlossen.» Kurzum: Zuger Filmschaffende wohnen diesbezüglich dummerweise im falschen Kanton.

Und wenn sich nun doch ein Zuger Filmer erdreistet und sein Projekt dem Wettbewerb stellen möchte? «Die formellen Zulassungskriterien sind klar», sagt Froelicher – und meint damit, dass der Zuger vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Ein rein lokal-thematischer Bezug reiche nicht aus. Auf den Wohnsitz komme es an. Die Innerschweiz muss es sein. Aber eben: Zug bleibt draussen. Das gilt übrigens auch für die Nachwuchsförderung, egal, ob das Handwerk in Luzern erlernt wurde.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Michael Werder
    Michael Werder, 03.09.2015, 11:30 Uhr

    Als Zuger Filmemacher bin ich ja ein «Direktbetroffener». Oft habe ich das Gefühl, dass hier das Filmemachen nicht als ernstzunehmender Beruf angesehen wird. Bezüglich Filmförderung ist die Zentralschweiz wirklich mehr als rückständig. Zum Glück setzten sich die Filmemacher hier vermehrt zur Wehr. Dieses Video zeigt die Situation anschaulich: https://vimeo.com/128963701

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