Wann gibt es endlich eine andere Sprachregelung?

Das Zuger «Puff» mit dem Puff

In Zug spriesst längst die Prostitution. Im Verdeckten allerdings. Und niemand spricht von Bordellen oder Puffs. Ein Ausdruck der Scheinheiligkeit.

«Die Zuger Polizei hat in den letzten Tagen mehrere Erotik-Etablissements überprüft. Eine der anwesenden Prostituierten hatte keine gültige Arbeitsbewilligung …» So lautete jüngst eine Nachricht der Zuger Polizei. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit belegte die Frau wegen Schwarzarbeit mit einer Busse.

Klingt das nach einem luxuriösen Callgirl in ihrer privaten Suite? Nein. Klingt das nach Hinterhof-Hausfrauensex in der Nachbarschaft? Nein. Längst hat in Zug eine gewerbsmässige Prostitution Einzug gehalten, die sich immer breiter macht. Das ist einschlägig bekannt (zentralplus berichtete).

Schönfärberische Bezeichnung

Erotik-Etablissement ist aber immer noch die schönfärberische Bezeichnung der Zuger Behörden für das, was da in privaten Wohnungen von mehreren jungen Damen aus osteuropäischen EU-Ländern angeboten wird. Zu zweit. Zu dritt. Zu noch mehreren?

Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden – das älteste Gewerbe der Welt hält eben auch im finanzkräftigen Kanton Zug seinen Einzug.

Einzuwenden ist allerdings etwas gegen dieses scheinheilige Zuger «Puff» mit der Sprachregelung der Zuger Polizei, was solche Einrichtungen angeht.

Dieser Begriff ist von der Zuger Polizei vor über einem Jahr kreiert worden. Um dem Zuger Prostitutionssumpf einen halbwegs gesellschaftsfähigen Anstrich zu erteilen?

Immerhin gibt es in Zug laut Sicherheitsdirektor Beat Villiger mittlerweile zwischen 10 und 15 solche Etablissements in Zug. Will heissen: Bordelle. Aber warum nennt man dann solche Etablissements nicht einfach so? Villiger kann sich dies auch nicht so genau erklären.

«Vielleicht ist Erotik-Etablissement salonfähiger.»

Beat Villiger, Zugs Sicherheitsdirektor

«Vor zwei, drei Jahren hat es diese Situation in Zug so noch nicht gegeben.» Er sieht prinzipiell keinen Unterschied zwischen «Bordell» und «Erotik-Etablissement». «Vielleicht ist das Letztere salonfähiger.» Für Villiger ist es vor allem wichtig, dass bei solchen Erotik-Etablissements die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Und dass «Frauen nicht unterdrückt werden und kein Menschenhandel stattfindet».

Ok, es gibt in solchen «Erotik-Etablissements» keine Striptease-Tänzerinnen und keine öffentliche Bar mit offizieller Schankgenehmigung und Öffnungszeiten. Dies vor allem, weil eben der frühere Zuger Sicherheitschef Hanspeter Uster 1999 per Regierungsratsbeschluss verordnete, keine L-Bewilligungen zu erteilen, die für solche Tänzerinnen nötig sind.

Und doch sind faktisch – für Zuger Verhältnisse eben – solche Erotik-Etablissements in Zeiten des Internets heutzutage nichts anderes als Bordelle.

Private Appartement-Puffs

Schliesslich sind die Sexarbeiterinnen, die in diesen privaten Appartement-Puffs arbeiten, im Prinzip die gleiche Klientel, wie sie zumeist auch in anderen Bordellen in der Schweiz arbeiten. Sie müssen in Zug eine dreimonatige Arbeitserlaubnis beantragen und nach Ablauf dieser Frist wieder gehen. Um später gerne wieder zu kommen.

Und die Freier, die diese Etablissements aufsuchen, müssen nicht verdursten, wenn sie dorthin gehen und sich käufliche Liebe leisten. Der Kühlschrank ist gut gefüllt – nicht nur mit Mineralwasser. Musik gibt es sicherlich auch, wenn es gewünscht wird. Und Zuhälter arbeiten im Hintergrund. Also bitte, wo ist da noch der grosse Unterschied?

Der kleine, aber feine Unterschied ist vor allem ein grundsätzlicher: dass im kleinen, aber feinen Zug eben alles unter der Decke gehalten wird, was öffentlich irgendwie anstosserregend sein könnte. Das gilt insbesondere in Sachen Rotlichtmilieu.

Saubermann-Insel Zug

Rotlichtmilieu – so etwas Verwerfliches gibt es nur jenseits der Kantonsgrenzen: in Sihlbrugg, in Küssnacht, in Gisikon. Da, wo es Bordelle geben darf beziehungsweise gibt. Wo die Saubermann-Insel Zug aufhört. Selbst kleine Bodenseegemeinden im Thurgau und im Kanton St. Gallen sind da ja seit Jahrzehnten fortschrittlicher – haben dort doch rote Lämpchen im Fenster den Freiern jeweils den Weg zur Lust gewiesen.

Das Rotlichtmilieu in Zug ist, offiziell zumindest, stark gefiltert. Wohlstandsgefiltert. Wer kann heute in Zug schon mit Sicherheit sagen, ob etwa die junge Dame, grell blondiert, im dicken SUV oder im Café dort drüben, dem Gewerbe nachgeht oder einer anderen Tätigkeit.

Klar, eine Strassenprostitution wie in Luzern und Zürich will und braucht niemand in Zug. Mehr Ehrlichkeit und Offenheit in Zeiten einer aufgeklärten Informationsgesellschaft wäre dagegen in Sachen Prostitution in Zug schon wünschenswert. Damit das Puff mit dem Puff endlich aufhört.

Das Zuger «Puff» mit dem Puff
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