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Spiess-Hegglin vs. «Weltwoche»: Der Sieg überrascht nicht

Jolanda Spiess-Hegglin hat am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich einen Sieg errungen. Verurteilt wurde «Weltwoche»-Vize Philipp Gut wegen übler Nachrede. Das Urteil erstaunt nicht. Es war nicht der erste Fehltritt des Journalisten in dieser Sache.

Jolanda Spiess-Hegglin hat am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich einen weiteren Sieg errungen (zentralplus berichtete). Bekanntlich kämpft die frühere Zuger Kantonsrätin gegen Hasskommentare im Netz und Verunglimpfungen im Nachgang zur «Zuger Sexaffäre» vom Dezember 2014 (siehe unser Interview).

Verurteilt wurde «Weltwoche»-Vize Philipp Gut. Dies nicht zum ersten Mal. Bereits letztes Jahr wurde er wegen übler Nachrede zum Nachteil von zwei Zürcher Professoren zu einer Strafe von 28’400 Franken verurteilt. Dieser Betrag wird jedoch, anders als von zentralplus und anderen Medien ursprünglich vermutet, trotz der erneuten Verurteilung nicht fällig. In der Sache Spiess-Hegglin fiel die Strafe etwas weniger hoch aus. Der Richter verurteilte Gut zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 130 Franken, dies wiederum wegen übler Nachrede. Die «Weltwoche» muss den Artikel online löschen und das Urteil publizieren. Ausserdem erhält Spiess-Hegglin eine Genugtuung von 2’500 Franken.

Krude These mit zentralplus als Gehilfe

Wie Philipp Gut mit seiner Sorgfaltspflicht als Journalist umgeht, zeigte sich auch in einem anderen Artikel. Bereits in der ersten Ausgabe des Jahres 2015 versuchte er die Glaubwürdigkeit von Jolanda Spiess-Hegglin zu erschüttern. Und nicht nur von ihr. Nur zwei Wochen nach Bekanntwerden der Vorfälle in der Zuger Schiff-Bar gab er sich unter dem Titel «Jolanda Spiess-Hegglins Opfertheater» einer mehr als nur kruden These hin. In dieser sah er zentralplus als willfährigen Gesellen von Jolanda Spiess.

«In den Fokus rückt das Making-of des vermeintlichen Missbrauchsskandals, der auch ein Fall der beteiligten Medien ist. Als Erstes berichtete nicht der «Blick», sondern das lokale Online-Portal zentralplus», schrieb Gut damals in einer zweiseitigen Story in der «Weltwoche». Doch damit hatte es sich auch schon mit den Fakten. Nun folgten wilde Mutmassungen und eine abenteuerliche These. So fragte er sich, wie die «Skandalnachricht in die Medien gekommen sei und weshalb sie ausgerechnet den Weg zu «zentralplus» gefunden habe.

Journalistische Sorgfalt nicht eingehalten

Das Leck könne nur an drei Orten liegen, folgert der stellvertretende Chefredaktor der «Weltwoche»: Bei den Ärzten des Zuger Kantonsspitals oder bei den Zuger Strafverfolgungsbehörden. Oder drittens, und davon sei auszugehen, Jolanda Spiess-Hegglin selber oder ihr Umfeld. Für diese Schlussfolgerung spreche auch die Nähe, die Philipp Gut zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und zentralplus zu konstruieren versucht. Dazu holt er aus und bastelt eine Verbindung von Jo Lang und Hanspeter Uster, in dessen Kanzlei Spiess-Hegglin gearbeitet hatte hin zu Personen im Umfeld von zentralplus.

Die Möglichkeit jedoch, dass Journalisten recherchieren und ein Gerücht verfolgen, schloss er dabei aus. Wer, wie Gut offenbar nur in schwarz und weiss denkt, oder von einer «linken Frau» fabuliert, die «den rechten Mann» «planmässig falsch beschuldigt», bleibt in seinen Vorurteilen wohl gefangen. 

Rückblickend erstaunt dies kaum. Denn auch im genannten Artikel hält Philipp Gut wenig von journalistischer Sorgfalt. Es kam weder zu Rückfragen bei den angeschuldigten Personen noch wurden diese mit den Vorwürfen konfrontiert, wie dies die Standesregeln vorgeben. Insofern – und hier schliesst sich der Kreis – erstaunt es kaum, dass er es auch in den Folgeartikeln mit der Wahrheit nicht so genau genommen hat. Und wofür er nun einmal mehr verurteilt wurde. Fairheitshalber muss gestanden werden, dass wir ihm den oder die Informanten auch nicht genannt hätten,genauso wenig wie allen anderen. Quellenschutz ist bekanntlich eine andere journalistische Tugend.

Entschuldigung der «Luzerner Zeitung»

Eine bemerkenswerte Randnotiz kam heute auch von der «Luzerner Zeitung», in der sich der publizistische Leiter für Fehler in der Berichterstattung entschuldige. O-Ton Pascal Hollenstein: «Jenseits dieser juristischen Auseinandersetzungen kann man festhalten, dass sich einige Medien zu Vorverurteilungen, Ungenauigkeiten und zur Verbreitung zum Teil ungenügend verifizierter Informationen zu Ungunsten von Jolanda Spiess-Hegglin hinreissen lassen haben. Auch dieser Zeitung sind Fehler unterlaufen. Dafür möchten wir uns entschuldigen. Und die interne Qualitätskontrolle weiter verbessern.»

Spiess-Hegglin vs. «Weltwoche»: Der Sieg überrascht nicht
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4 Kommentare
  • Profilfoto von Antonia Gaslaldo
    Antonia Gaslaldo, 17.05.2017, 20:31 Uhr

    Ihre ausage betr. fälligkeit einer geldstrafe von philipp gut ist einfach falsch. Da der besagte artikel in der weltwoche am 24.9.2015 erschien, also VOR einem urteil in der affäre sarasin / goltermann gilt philipp gut NICHT als wiederholungstäer sondern als ersttäter. Somit wir keine bedingte geldstrafe fällig, da auch der staatsanwwlt explizit nur eine zuatzstrafe bei seiner anklage an das bezirksgericht forderte! Dass die zugerzeitung plötzlch eine 180 grad kehrtwende machte, sei nur am Rande erwähnt. Offenbar sitzt dem chefredakor die angst im nacken, er könnte auch noch eine verleumgungsklage erhalten. Spiess hat diesen erfolg einzig und allein dem ex-TV sportreporter und juristen Valentin Vieli zu verdanken, der diesen Strafantrag innert letztzer frist am 21.12.2015 einreichte. Feiern wollen jetzt vor allem die anwätin über ein sehr (zu) grosses honorar für dasitzen, spiess über den erwarteten erfolg und ihr meist kritikloses umfeld auf facebook. Die verurteilung von ph. gut war richtig, aber ohne valentin vieli hätte JSH gar nichts zu jubeln. Auf ein öffentliches dankeswort habe ich bisher vergeblich gewartet. Fairness tönt anders!

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    • Profilfoto von Christian Hug
      Christian Hug, 17.05.2017, 20:54 Uhr

      Das scheint korrekt zu sein, die bedingte Strafe wird nicht offenbar nicht widerrufen. Andere würden nun wohl von Kuscheljustiz schreiben… Wir haben den Fehler korrigiert.

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  • Profilfoto von Pirelli
    Pirelli, 16.05.2017, 11:27 Uhr

    Warum führt ihr «Zuger Sexaffäre» nicht immerhin an (resp. nur im Titel)? Mit Verlaub, das ist äusserst schwach – eure Kritik an den anderen Medien fällt ganz auf euch zurück.

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    • Profilfoto von Christian Hug
      Christian Hug, 16.05.2017, 14:58 Uhr

      Ich bedaure, dein Korrektorenherz getroffen zu haben und hole dies gleich nach. Ebenfalls mit Verlaub: Fehlende Anführungszeichen mit der Verletzung elementarster journalistischer Prinzipien gleichzustellen, erscheint mir nicht sehr differenziert.

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