Strafverfolger hören Gespräche ab

400 Prozent mehr Telefonüberwachungen im Kanton Zug

Vor allem Mobiltelefone werden vermehrt überwacht. (Symbolbild) (Bild: Emanuel Ammon)

Die kantonalen Strafverfolgungsbehörden klinken sich immer mehr in die Telefongespräche mutmasslicher Drogendealer, Betrüger oder der Geldwäscherei verdächtigter Personen ein. Da kann man schwerlich dagegen sein, es birgt aber auch die Gefahr der Bespitzelung Unschuldiger. Im Kanton Zug stieg die Zahl der Telefonüberwachungen sprunghaft von 36 Fällen 2012 auf 143 im letzten Jahr. Das ist eine Zunahme von knapp 400 Prozent. zentral+ fragte beim Kanton nach den Gründen für diese Steigerung und ob es eine «Erfolgskontrolle» gibt.

Die einen reden von einem «Rekord des Überwachungsstaats», andere von legitimen Massnahmen im Kampf gegen das Verbrechen. Fakt ist: Die Zahl der «Echtzeitüberwachungen», so nennt man das Mithören von Telefongesprächen und Mitlesen von Mails, hat in der Schweiz 2013 um 712 auf insgesamt 3’945 Fälle zugenommen. Das sind 22 Prozent mehr als 2012. Diese Zahlen hat der «Dienst zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Üpf) jüngst veröffentlicht; er ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement angegliedert. Details und einen Vorjahresvergleich findet man in den Statistiken.

Zu den Echtzeitüberwachungen hinzu kommen «rückwirkende Überwachungsmassnahmen» (Verbindungsnachweise) und «technisch-administrative Auskünfte» (detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen und Teilnehmeridentifikation). Sie stiegen laut einer Auswertung des «Tages-Anzeigers» von 5’298 im Jahr 2008 auf 6’915 Fälle 2013.
Festnetztelefone würden kaum überwacht, die Briefpost ebenfalls nicht mehr und auch der Internetverkehr erstaunlich selten – an den Mailverkehr einer Person kann man einfacher durch eine Hausdurchsuchung gelangen.

Grosse Straffälle in Zug geklärt

Kantonale Strafverfolger verordnen Überwachungen

Nur zwei Prozent der Massnahmen forderte im letzten Jahr die Bundesanwaltschaft an, die restlichen 98 Prozent verordneten die kantonalen Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen zu schweren Straftaten, schreibt der «Dienst zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Üpf). Am aktivsten sind die Telefonermittler in den Wirtschaftszentren Zürich und Genf.

Die Überwachungen verteilten sich statistisch im schweizerischen Durchschnitt auf drei Hauptgruppen von Verbrechen: Rund ein Drittel erfolgt bei schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Drittel bei schweren Vermögensdelikten wie Betrug, das letzte Drittel umfasst verschiedene Delikte wie zum Beispiel schwere Sexual- und Gewaltverbrechen.
Ein Fremdkörper in der Statistik ist, dass die Ortung auch zur Rettung von vermissten Personen benutzt wird. Diese Anzahl der «Notsuchen» nahm national um 19 Prozent auf 503 Fälle zu.

Jede Überwachungsanordung einer Staatanwaltschaft muss von einer richterlichen Behörden geprüft und genehmigt wird. Dem Vernehmen nach winken Richter diese aber oft durch. Anschliessend weist die Üpf die Fernmeldedienstanbieter, also die Telefongesellschaften an, die Daten zu übermitteln und stellt diese wiederum den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung. Letztere bezahlen für die Informationen – 2013 über 14 Millionen Franken (plus 4 Prozent gegenüber 2012).

In der Zentralschweiz wurden in den Kantonen Luzern und Zug am meisten Überwachungen angeordnet, 211 und 143.
Wobei Zug 2013 gegenüber 2012 eine überproportionale Zunahme von knapp 400 Prozent verzeichnete. Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden, will diese Zahl nicht dramatisieren: «Solche Statistiken weisen in der Regel kleine Fallzahlen für den Kanton Zug auf. Bearbeiten wir in einem Kalenderjahr gleich mehrere Fälle, die Überwachungsmassnahmen zur Aufklärung bedingen, steigen die Zahlen im Verhältnis natürlich sprunghaft an.»

Das Zuger Zwangsmassnahmengericht segnete 2013 total 143 Massnahmen ab: 61 Aktivüberwachungen, 71 rückwirkende Überwachungen und elf technisch-administrative Überwachungen.

Gemäss Schlatter konnten die Behörden dank den Telefonüberwachungen zum Beispiel Klarheit in die Strafuntersuchung zu einem spektakulären Raubdelikt bringen. Konkret geht es um den bewaffneten Raubüberfall auf den Tankstellenshop in Risch-Rotkreuz vom Januar 2013.

Die dreisten Täter überwältigten und fesselten die Angestellten und entkamen mit Geld, Coopgutscheinen und Swiss-Losen, wobei viele Personen in die Tat involviert waren. Die aufwändigen Untersuchungen seien fast abgeschlossen, der Staatanwalt werde bald Anklage erheben, sagt Marcel Schlatter. «Wenn für einen komplizierten Fall wie diesen diverse Telefonüberwachungen für verschiedene Personen angeordnet werden müssen, steigt die Zahl natürlich stark an.» Für diesen Fall allein brauchte es 40 Mobiltelefon-Überwachungen.

Heroinring ausgehoben

Auf schwere Drogendelikte in Zug entfielen laut der Statistik über 80 Überwachungen, Zug verzeichnet also deutlich mehr als das gesamtschweizerische Drittel (siehe Infobox). – Zug ist also ganz offensichtlich ein Mekka für Drogendealer.
Laut dem Mediensprecher führten die Überwachungen zur Sicherstellung eines Sensationsfunds von 30 Kilogramm Heroin. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen und es wurde noch kein Urteil gesprochen.

Keine Auskunft zur Geldwäscherei

In der Statistik aufgefallen ist zentral+ auch ein Fall von mutmasslicher Geldwäscherei. Dort wurden rückwirkend Verbindungsnachweise von Mobiltelefonen verlangt. Ist vielleicht eine Zuger Firma involviert? «Auf welche einzelne Fälle sich die Überwachungen beziehen, möchten wir aus taktischen Gründen nicht bekanntgeben», sagt der Mediensprecher.

«Ein Taschendieb wird sicher nicht überwacht.»

Marcel Schlatter, Zuger Strafverfolgungsbehörden

Eine Erfolgskontrolle, wie viele der angeordneten Überwachungsmassnahmen auch tatsächlich zur Ermittlung der Täter geführt haben, gibt es laut Marcel Schlatter nicht. Doch dieses Mittel werde ohnehin nur als ultima ratio bei schweren Straftaten eingesetzt. «Ein Taschendieb wird sicher nicht überwacht.»

Eine Telefonüberwachung zur Ortung einer vermissten Person wurde im letzten Jahr übrigens auch im Fall der vermissten dänischen Studentin Olivia Ostergaard eingesetzt. Man versuchte sie mit einer Aktivüberwachung zu orten. Nach der traurigen Gewissheit ihres Todes gab es noch eine rückwirkende und eine technisch-administrative Überwachungsmassnahme, aufgrund derer die Strafverfolgungsbehörden die geführten Gespräche auswerten konnten. Soweit zum Kanton Zug.

Nur Spitze des Eisbergs?

Die veröffentlichten Überwachungsdaten aus der ganzen Schweiz könnten nur die Spitze des Eisbergs sein. Laut dem kritischen Rechtsanwalt Martin Steiger aus Zürich – er ist Experte für Rechtsfragen im Bereich digitale Welt – fehlen in der Statistik des Dienstes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Üpf) zum Beispiel Angaben zum Einsatz von Bundestrojanern oder IMSI-Catchern. «Die geheimdienstliche Überwachung wird in der Statistik ebenfalls nicht erfasst», schreibt Steiger in seinem Blog.
Eine Nachfrage in Bern ergibt, dass die beiden ersten Überwachungsmassnahmen gar nicht über das Üpf im EJPD laufen und folglich auch nicht in dessen Statistik gehören, betont Sprecher Nils Güggi. «Sie werden direkt von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet.» Und der Geheimdienst gehöre zum VBS. Eine rechtliche Grundlage für Telefonüberwachungen habe dieser momentan nicht, erklärt Güggi, aber sie werde vorbereitet.

Bund will mehr überwachen können

In Zukunft sollen die Strafverfolgungsbehörden zusätzliche Mittel erhalten, um die Telekommunikation zu überwachen, schreibt der «Tages Anzeiger» dazu. Mit dem neuen Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) müssten zum Beispiel Metadaten für 12 statt für 6 Monate aufbewahrt werden. Gegen diese Pläne des Bundes gibt es bereits Widerstand. Eine Allianz von Internet-Providern, Privatsphäre-Aktivisten und Politikern hat bereits das Referendum angekündigt, sollte das Parlament das neue Gesetz gutheissen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Verwandte Artikel
Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon