Der zentral+ Rotlicht-Report: Teil 2

«Unten ohne» servieren im Magdi?

Überschrift: Moral eines Polizeikommisärs oder Theorie und Praxis, Karikatur aus «Der neue Postillon», Zürich, 1897 (Bild: Businger, Susanne (2012))

Man stelle sich das vor: Ein Strich auf der Kapellbrücke! Was heute an den Stadtrand gedrängt wird, gehörte bis mindestens in die 40er Jahre ins Zentrum. zentral+ stiess auf der Suche nach historischen Schauplätzen des Luzerner Rotlicht-Milieus auf das «Todsündengässli», die «Champagnerboxen» und viele weitere Orte der «Unzucht» in der Innenstadt.

In Turmhaft ist Barbara Spähni im Jahr 1844 schliesslich geständig. Sie habe ein schlechtes Leben geführt und sich damit auch unterhalten. Dennoch sagt sie (Originalwortlaut): «Aber mit jedem habe ich aus Geld nichts zu tun gehabt.» Die Dirne wurde in jenem Jahr im Hof des Wirtshauses zum Löwen an der Kapellgasse 24 festgenommen, verhört und anschliessend weggesperrt. Der Prostitution und des Diebstahls angezeigt, verurteilte das Gericht die 38-jährige zu einer über zweijährigen Arbeitshausstrafe (Haftstrafe mit Arbeitszwang). 

In diesem Hof wurde Barbara Spähni verhaftet. Quelle: Boesch, Evelyn (1996)

In diesem Hof wurde Barbara Spähni verhaftet. Quelle: Boesch, Evelyn (1996)

Von dem Schicksal von Barbara Spähni wissen wir dank dem Buch des Vereins «Frauenstadtrundgang Luzern» mit dem Titel «Hautnah. Zur Körpergeschichte von Frauen». Evelyn Boesch beschreibt in ihrem Artikel zu Prostitution, Behörden und Sitten im 19. Jahrhundert, wie und vor allem wo in der Stadt Luzern das Sexgewerbe florierte. Einen anderen Einblick in das Thema der Prostitution in Luzern, zu Beginn des 20. Jahrhunderts, liefert Susanne Businger in ihrem Artikel: «Prostitution, Falschspielerei und Völlerei sind in diesen Betrieben keine Seltenheit». Die beiden Texte bieten eine spannende Grundlage für eine historische Betrachtung des Luzerner Sexgewerbes, als die Prostitution noch illegal war, also vor 1942. Dieser Zeit widmet sich unser zweiter Teil der Serie «Der zentral+ Rotlicht-Report».

Mädchen vom Land

Von Kriens, Littau oder aus dem Entlebuch kamen sie; die Frauen, die in der Stadt Luzern als Prostituierte ihren Lebensunterhalt verdienten. Sie stammten vorwiegend aus ländlichen Gebieten und wanderten mit der Hoffnung auf ein besseres Leben in die Stadt aus. Gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts arbeiteten berufstätige Frauen hauptsächlich als Kellnerinnen oder Dienstmädchen in Wirtshäusern. Manche fanden auch als Näherinnen in einer Textilfabrik eine Stelle.

Nicht selten wurden die jungen, schlecht bezahlten Frauen der Unterschicht an ihren Arbeitsplätzen sexuell belästigt. Sei es durch die Arbeitgeber selbst oder etwa durch die Söhne ihrer Vorgesetzten. Besonders die Kellnerinnen waren bei ihrer Arbeit den Gelüsten der Männer ausgeliefert. Laut Quellen sollen es vor allem Kellnerinnen gewesen sein, die als Prostituierte arbeiteten. Sie befanden sich bei ihrer Arbeit doch stets mitten im Vergnügungsmilieu. Die – zumindest oberflächlich – von Sitte und Moral getriebene Gesellschaft stempelte Kellnerinnen zu jener Zeit als Verführerinnen und Familienzerstörerinnen ab. Und als wäre das nicht schon genug, hätten die Servierdamen den «ausgelieferten» und «passiven» Mann auch noch zu übermässigem Alkoholkonsum angeregt.

Kellnerinnen unter Beschuss

Der Verdacht auf Prostitution bei den Kellnerinnen war jedoch oft unbegründet, fand Susanne Businger in ihrer Arbeit heraus. Eine Frau, die um die Jahrhundertwende im Gastgewerbe arbeitete, wurde immer in Verbindung mit Prostitution gebracht. Und arbeitete sie in einer Beiz im «Vergnügungsquartier», so war für die Allgemeinheit klar: Das kann keine «ehrbare» Dame sein, sondern ein «liederliches» oder gar «gefallenes» Weib. Zudem sind die Quellen nicht gerade von bunter Mischung. Die vorhandenen Zeitzeugnisse enthalten vor allem die Sicht der Behörden und der Sittenpolizei, und fast nie jene der Frauen.

Nichtsdestotrotz sieht es ganz danach aus, dass die Kellnerinnen aus finanziellen Nöten oft keine andere Möglichkeit sahen, als ihren Körper an die Gäste der Wirtshäuser –  damals ein reiner Männerort – zu verkaufen. Die Wirte waren zudem nicht abgeneigt, dass die Frauen ihre Reize einsetzten, um den Gästen etwas mehr Alkohol zu verkaufen und das Geschäft anzukurbeln. Dafür bekamen die Kellnerinnen zum monatlichen Lohn von zirka 20 Franken (um das Jahr 1920) pro verkaufte Flasche Alkohol einen kleinen Betrag als Provision. Für eine kleine Flasche Wein war das im Gasthaus «Malaga» um 1940 zwischen 50 Rappen und 1 Franken.

«Champagnerboxen» im Halbdunkel

Die Wirte liessen sich so einiges einfallen, denn die Gasthäuser hatten es um 1900 nicht allzu leicht. Vergnügungsorte wie Varietés entstanden zu dieser Zeit auch in Luzern. Auch die Kinematographen – ein Apparat zur Filmvorführung – zogen Besucher an. Diese neuen Angebote erfreuten jedoch die traditionellen Gastbetriebe wenig, da sie ihnen die Kunden abwarben. Also mussten sie auch etwas Neues bieten. Sie veranstalteten Tanzabende, Konzerte und bauten in ihre Gaststuben sogenannte «Champagnerboxen» ein.

Diese vom eigentlichen Lokal abgetrennten, halbdunklen Separees galten denn auch sogleich als «Orte der Unzucht». Die Gasthäuser, in welchen die Kellnerinnen den Gästen in den Champagnerboxen spezielle Aufmerksamkeit schenkten, gerieten in den 1920er Jahren in Verruf. Der Wirteverband schrieb in einem Brief an das Militär- und Polizeidepartement sowie an das Wirtschaftsdepartement: «Es geht nicht an, dass auf Kosten der Moral resp. durch Ausnützung der Unmoral derartige mehr oder weniger lichtscheue (Halblicht-Rendevous-Ecken) in Luzern Schule machen. Bereits leidet das korrekt und seriös geführte Gastwirtschaftsgewerbe unter dieser mehr und mehr grassierenden Schmutzkonkurrenz.»

Zudem herrschte der Glaube vor, dass sich das weibliche Personal, welches in den Champagnerboxen anzutreffen war, vorwiegend aus «Dirnenkreisen» rekrutiere. 1936 beschloss der Regierungsrat zwar, man müsse die Boxen baulich anpassen, damit sie nicht vollständig abgeschirmt seien, wirklich daran gehalten hatten sich dann aber nur wenige. Und interessiert hatte die Durchsetzung dieser Massnahmen für mehr Sittlichkeit auch nur eine Minderheit, die Ordnungshüter gehörten wohl nicht dazu. 

Die Schaufensterwerbung verspricht «Täglich Konzert» im Hotel Hirschen in Luzern (Aufnahme um 1930). Quelle: Businger, Susanne (2012)

Die Schaufensterwerbung verspricht «Täglich Konzert» im Hotel Hirschen in Luzern (Aufnahme um 1930). Quelle: Businger, Susanne (2012)

 

In der Eisengasse lief das Geschäft

Der Knotenpunkt des Luzerner Rotlicht-Milieus war bis in die 1940er Jahre die Eisengasse. Dort reihten sich zahlreiche Gaststuben und Restaurants aneinander. Die Verbindungsgasse zwischen der Kapellgasse und der Weggisgasse war das Zentrum der städtischen Vergnügungsangebote und wurde immer wieder in Verbindung mit Prostitution gebracht.

Im Gasthaus Ochsen an der Eisengasse 16 soll es sogar bis in die 1900er Jahre ziemlich «unsittlich» zu und her gegangen sein, ist in dem Artikel von Evelyn Boesch zu lesen. Besucher beschwerten sich im Laufe der Zeit immer wieder über «das Treiben in der Wirtschaft Ochsen». Einmal, im Jahr 1856, reagierte die Stadt auf die Klagen, und es gab sogar einen Prozess. 

Das Wirtepaar Müller wurde verurteilt: «Wegen Vorschubleistung zu Unzucht zu einer dreimonatlichen Arbeitshausstrafe nebst Einstellung der Wirtschaftsberechtigung für immer.» Sieben angeklagte Frauen wurden ebenfalls zu Arbeitshausstrafen verurteilt und erhielten teilweise sogar Gefängnisstrafen. Ihr Vergehen: «einfache Unzucht, Unzucht als öffentliche Dirnen, bzw. Vorschubleistung zu Unzucht.»

Gefährliches «Todsündengässli»

Ebenfalls in aller Munde war um 1850 das sogenannte «Todsündengässli», das heutige Werchlaubengässli. Die Gasse war ganz in der Nähe des Gasthauses «Löwen», welches an der Kapellgasse 24 lag. Wer das Gasthaus nicht in Richtung Kapellgasse verliess, sondern durch einen Hinterausgang, gelangte in das «Todsündegässli». Was dort ganz genau geschah, darüber schweigen die Quellen.

Der Name aber lässt auf «Unsittliches» schliessen. Barbara Spähni, die verurteilte Prostituierte, sprach in ihrem Prozess mehrmals von der Gasse. Sie versuchte sich auch zu verteidigen, als sie sagte, dass ein junger Bursche sie in einer Nacht in die Gasse hineingezogen habe um ihr Geld zu stehlen.

 

Das Werchlaubengässli hiess um 1850 «Todsündengässli». Heute sieht es ganz anständig aus.

Das Werchlaubengässli hiess um 1850 «Todsündengässli». Heute sieht es ganz anständig aus.

(Bild: anm)

Die Magd Burri vom St. Magdalena

An der Eisengasse 5 geriet in den 1850er Jahren ein auch heute noch bekannter Gasthof in Verruf. Das Gasthaus Sankt Magdalena. Die Magd Burri wurde «wegen notorischer Unsittlichkeit» aus Luzern fortgewiesen, weil sich der Stadtpfarrer über ihr Verhalten empört hatte. Die Wirte hingegen, kamen ohne jegliche Strafe davon. Sie bekamen nur eine Schelte, weil «das Haus auch bei Tage und Nacht bekannten liederlichen Weibspersonen der Stadt und Umgebung» offenstand.

Bestraft wurde, wie damals meistens, nur die «liederliche» Frau. Das Urteil kam jedoch keineswegs aufgrund überzeugender Beweise zustande, sondern einzig aufgrund einstimmiger «Wahrnehmungen» mehrerer Personen. Für die Situation der Frauen interessierte sich damals niemand. Auch noch viel später nicht, 1916, als die Kellnerinnen im Magdalena angeblich «unten ohne» servieren mussten. 

Denn schliesslich war es Aufgabe der Kellnerinnen, dem fast ausschliesslich männlichen Publikum zu gefallen und sich dementsprechend herzurichten. Trotz harscher Kritik durch andere Wirte wegen «gewerbsmässiger Unzucht», entzog die Polizei den Wirten des St. Magdalena ein einziges Mal das «Mostschenkrecht» Ende des 19. Jahrhunderts. 

Das Restaurant St. Magdalena. Irgendwie scheint es, dass die Zeit hier stehen geblieben ist.

Das Restaurant St. Magdalena. Irgendwie scheint es, dass die Zeit hier stehen geblieben ist.

(Bild: anm)

Heute wirtet im Restaurant St. Magdalena Carlos Eichmann. Er weiss vom Hörensagen, dass seine Beiz als Milieu-Stätte bekannt war: «Als meine Vorgänger hier noch wirtschafteten, gab es im Magdi jeweils zwei Zimmer, welche gewisse Damen nutzen konnten. Die hatten damals Beziehungen ins Milieu. Das ging so bis ungefähr in die 80er Jahre. Seit 1988 bin ich nun hier der Beizer.»

Freier fündig auf der Kapellbrücke

Nicht nur in Gasthäusern, sondern auch auf der Strasse hielten sich die Prostituierten auf. In Luzern etablierte sich die Strassenprostitution im 19. Jahrhundert. Der Standort Eisengasse war aufgrund der vielen Beizen ideal, laut Quellen mindestens bis in die 1910er Jahre. Ebenso gab es einen «Strich» auf der Kapellbrücke. Auf dieser Brücke waren um 1850 käufliche Frauen anzutreffen. Handwerker sollen in jenem Jahr mit Ritzen auf einer Holzlatte festgehalten haben, wie viel Brot, Most und die Prostituierten auf der Kapellbrücke gekostet hatten.

Die unterschiedlichen Standorte im Freien kamen aber auch den Ordnungshütern zu Ohren. Im Paradiesgässchen hielten sich gemäss Polizeidepartement um 1861 «mehrere öffentliche Dirnen auf.» Ausserdem seien dort die Vorbeigehenden aufgefordert worden, in die nahe gelegenen Bordelle einzutreten. Die Existenz solcher Bordelle ist schwer zu belegen, die Betreiber mussten sich im Untergrund bewegen.

Bordelle waren (eigentlich) verboten

Denn seit der Ankunft der Jesuiten im 16. Jahrhundert waren die offizielle Bordelle, damals «Frauenhäuser» genannt, verboten. Und die Prostitution war in der Schweiz bis 1942 nicht nur «sittenwidrig» sondern auch illegal. Im Paradiesgässchen wurde um 1860 ein Schreiner fortgewiesen, weil er «unsittlichen Dirnen Unterschlaf» gewährt hatte.

Bis 1879 erhielten Prostituierte, die von der Polizei aufgegriffen wurden, auch eine körperliche Bestrafung. Bevor sie in ihre Heimatgemeinde geschickt wurden, straften die Polizisten sie mit Rutenhieben auf dem nackten Rücken. Die Männer hingegen, kamen recht gut davon. Für sei gab es keine Rutenhiebe, sondern wenn überhaupt, wurden sie ebenfalls in ihre Heimatgemeinde fortgewiesen. 

Die armen Männer und ihre Triebe

«Letztlich bestand wohl kaum ein behördliches Interesse, gegen den männlichen Part im Geschäft mit der Sexualität vorzugehen», schreibt Evelyn Boesch. Und obwohl Prostitution in der öffentlichen Meinung sittenwidrig war, trugen die Männer keine Schuld. 1891 lautete es in einem Zürcher Gutachten über die Prostitution: «Der Geschlechtstrieb bei den Männern ist der mächtigste Trieb, den nur Männer mit seltener Charakterstärke zügeln können.»

Ab 1900 verfolgte die Polizei in Luzern die Prostitution vermehrt und erstellte auch Listen mit verdächtigen Wirtshäusern und Zigarrenläden. Alle Adressen, die mit dem Verdacht auf Prostitution verbunden waren, lagen im Zentrum der Stadt.

Um die Jahrhundertwende sorgten sich die Leute um die Bewahrung von Sitte und Ordnung und es gab Bedenken, dass die heimliche Prostitution sich ausdehnen könnte. So übernahmen in Luzern um 1920 die Zivilpolizisten die verdeckte Überwachung. 

Stadtplan von 1890. Das Quartier rund um die Eisengasse war Luzerns «Vergnügungsmilieu». Quelle: Staatsarchiv Luzern

Stadtplan von 1890. Das Quartier rund um die Eisengasse war Luzerns «Vergnügungsmilieu». Quelle: Staatsarchiv Luzern

Attraktive Touristenstadt oder konservatives Kaff?

Zudem kontrollierte die Sittenpolizei die Bars und Weinstuben auf «unsittliches Verhalten» und deckte Verstösse gegen die Wirtschaftsgesetzgebung auf. Dieses Gesetz aus dem Jahr 1910 wies in Paragraph 46 darauf hin «weder unzüchtige Handlungen zu dulden, noch zu solchen Vorschub zu leisten.»

Dennoch, in Luzern bestand stets Uneinigkeit bezüglich den «neuen» Vergnügungsmöglichkeiten wie Varietés und Tanzveranstaltungen in Weinstuben. Denn einerseits war Luzern um 1900 bereits eine Touristenstadt und deshalb wollten  Hoteliers und Wirtshausbesitzer den Besuchern Attraktionen bieten und sie mit Veranstaltungen anlocken. Auf der anderen Seite aber stand stets die katholisch-konservative Gesellschaft und die Politiker, die – zumindest offiziell – jegliche Bedrohung der Sittlichkeit zu verhindern versuchten.

Der nächste Teil der Serie «Der zentral+ Rotlicht-Report» widmet sich wieder dem aktuellen Jahrhundert und berichtet über politische Auseinandersetzungen rund um das Thema Prostitution und über die gesellschaftlichen Hintergründe des Sexgewerbes.

Quellen und Buchtipps:

Boesch, Evelyn (1996): Behörden und Prostitution im 19. Jahrhundert: Im Interesse der guten Sitten. In: Verein Frauenstadtrundgang Luzern (Hg.): «Hautnah: Zur Körpergeschichte von Frauen». Stuttgart: Komm. Rex-Verlag.

Businger, Susanne (2012): Prostitution, Falschspielerei und Völlerei sind in diesen Betrieben keine Seltenheit: «Champagnerboxen» und Kellnerinnen in Luzerner Weinstuben und Bars der Zwischenkriegszeit. In: Historische Gesellschaft, Luzern. Geschichte, Kultur, Gesellschaft: Jahrbuch. Luzern, 55-66.

  

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