Sechs Unfälle = kein Arbeitslosengeld

Luzerner verliert wegen Tollpatschigkeit den Job

Das Kantonsgericht ist davon überzeugt, dass der Mann die Unfälle nicht absichtlich herbeigeführt hat.

(Bild: zvg)

Der Mann stellte sich beim Lastwagenfahren dermassen ungeschickt an, dass sein neuer Arbeitgeber ihm noch in der Probezeit kündigte. Selber schuld, befand die Arbeitslosenkasse. Und verpasste ihm 26 Sperrtage.

Wer einen neuen Job anfängt, der ist schon mal ein bisschen nervös. Und wenn man dann einen Fehler macht, wird es nur schlimmer.

Kürzlich hatte sich das Kantonsgericht Luzern allerdings mit einem ganz besonderen Pechvogel auseinanderzusetzen.

Der 30-Jährige hatte nach über einem Jahr endlich einen neuen Job gefunden. Als Lastwagenchauffeur konnte er bei einem grösseren Lebensmittelhändler anfangen – und zwar, obwohl er wenig bis gar keine Erfahrung mit Sattelschleppern hatte.

Zwei Unfälle an nur einem Tag

Wenn man so lange arbeitslos ist, dann nimmt man, was man bekommt, und über die entsprechende Fahrberechtigung verfügte er ja. Es dauerte allerdings nicht lange, bis sich die mangelnde Fahrpraxis bemerkbar machte.

Schon in der zweiten Woche verursachte der Mann den ersten Unfall bei einem Spurwechsel. Nur drei Tage später beschädigte er den Spoiler bei der Durchfahrt einer Brücke.

Keine weitere Woche verging, da wurden die transportierten Waren beschädigt, weil der Mann die Ladung nicht richtig gesichert hatte. Gleichentags wurde durch eine Ungeschicklichkeit der Heckrahmen ausgerissen.

Beim Manövrieren die Lichter eingedrückt

Nach seinem fünften Unfall mit Sachschaden – wieder geschah es beim Spurwechsel – reichte es der Firma, für die er arbeitete. Sie verwarnte den Mann: Sollte es noch zu einem weiteren Schadensfall kommen, würde ihm gekündigt.

Es kam, wie es kommen musste: Zwei Wochen nach dem Gespräch geriet der Chauffeur beim Manövrieren in Schwierigkeiten. Die Lichter des Sattelschleppers wurden dabei eingedrückt. Die Arbeitgeberin machte ernst und entliess den Mann noch in der Probezeit.

Er hat die Unfälle nicht absichtlich verursacht

Der 30-Jährige meldete sich erneut bei der Arbeitslosenversicherung an. Diese jedoch glaubte nicht an Zufälle, sondern ging davon aus, dass der Mann seine Arbeitslosigkeit selber verschuldet habe. Für 26 Tage stellte sie die Anspruchsberechtigung ein. Das heisst: Es musste fast einen Monat ganz ohne Einkommen überbrücken.

Das war allerdings nicht rechtens, wie das Kantonsgericht jetzt entschied. Der Mann war schlicht nicht in der Lage, bereits nach wenigen Tagen alleine einen Sattelschlepper zu fahren, zumal er an seinem Einsatzort auch keine Ortskenntnisse hatte und kaum eingearbeitet wurde.

Aus Sicht des Gerichts bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass der Mann die Unfälle vorsätzlich verursacht hätte. Er sei offensichtlich den Anforderungen nicht gewachsen gewesen, die das Gefährt an ihn stellte. «Körperliche oder geistige Überforderung kann ihm jedoch nicht zum Vorwurf gemacht werden», heisst es im Urteil.

Anders ausgedrückt: Wenn das RAV einen Job vermittelt, der nicht zu den Qualifikationen des Arbeitsuchenden passt, dann ist damit zu rechnen, dass es nicht hinhaut. Das erkannte übrigens schon der französische Moralist Francois La Rochefoucauld (geb. 1613), dem folgendes Zitat zugeschrieben wird: «Wenn das Schicksal uns überraschend einen hohen Posten verleiht, ohne uns schrittweise hinaufgeführt zu haben (…), so ist es fast unmöglich, sich auf demselben zu behaupten.»

Die Arbeitslosenkasse muss für die 26 Sperrtage also aufkommen.

Gratis-Rechtsauskunft am Arbeitsgericht

Wer Probleme mit seinem Arbeitgeber hat und im Kanton Luzern wohnt, hat die Möglichkeit, sich von den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern des Arbeitsgerichts Luzern kostenlos beraten zu lassen. Die Auskünfte stützen sich dabei auf die Ausführungen der Betroffenen, das Gericht hingegen wird jeweils auch die Ausführungen der Gegenpartei mitberücksichtigen. Die Ratschläge sind also rechtlich nicht verbindlich. Ein Beratungsgespräch dauert maximal 15 Minuten. Bei ungenügenden Deutschkenntnissen wird dazu geraten, eine sprachkundige Begleitperson mitzunehmen. Persönliche Auskünfte werden jeden Dienstag und Donnerstag zwischen 9 und 11 Uhr in der Zentralstrasse 28 in Luzern erteilt. Telefonische Auskünfte gibt es jeweils Montag und Mittwoch zwischen 9 und 11 Uhr unter der Nummer 041 228 63 13.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 25.06.2019, 07:45 Uhr

    Die Arbeitslosenkasse (und das RAV) können von grossen Glück reden, dass nicht häufiger gegen sie prozessiert wird. Wie bei allen Versicherungen besteht die Taktik zu erst mal darin, den Leistungsanspruch zu verneinen und dann abzuwarten, was passiert. Auch die Anwaltskammer freut’s, wenn Hinz & Kunz vermehrt den Prozess wagen, bis die Funken spritzen!

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