Aufsichtsbeschwerde an Regierungsrat Beat Villiger

Escort-Service fühlt sich vom Zuger Strassenverkehrsamt schikaniert

Der Betreiber eines Zuger Escort-Service wähnt sich einem «Feldzug» des kantonalen Strassenverkehrsamtes ausgesetzt.

(Bild: fotolia)

Der Chef eines Zuger Escort-Unternehmens ist stinksauer. Das Zuger Strassenverkehrsamt will zwei seiner drei Fahrzeuge per Verfügung stilllegen, weil er nur einen Mietvertrag für einen Parkplatz im Kanton vorweisen kann. Er nimmt den Kampf gegen «die Schikane dieser Behörde» auf. 

Die scharf formulierte Aufsichtsbeschwerde hat Peter Steiner* diesen Donnerstag zur Post gebracht. zentralplus hat sie erhalten, beim Adressaten ist sie noch nicht eingetroffen. «Diese Beschwerde liegt mir nicht vor», sagt Zugs Sicherheitsdirektor Beat Villiger und entgegnet auf eine kurze Schilderung des Sachverhalts, dass er sich gleich mal beim Strassenverkehrsamt erkundigen werde.

Was ist los? Der Escort-Service in Zug, der nach eigenem Bekunden «korrekt, sauber und transparent» geschäftet (zentralplus berichtete), sein Business mit drei Fahrzeugen. «Diese werden von unseren Damen benutzt, um die Aufträge bei den Kunden in Zug und den angrenzenden Kantonen auszuführen. Selten liegt der Einsatzort noch weiter entfernt», erzählt Steiner, der sich als geschäftsführender Verwaltungsrat bezeichnet.

Eines davon benutzen seine Frau und er selber – für die abendliche Heimfahrt in eine am Vierwaldstättersee beheimatete Luzerner Gemeinde. «Welches Fahrzeug von wem verwendet wird, steht nicht fest, es findet eine permanente Rotation statt», sagt Steiner.

Was das Strassenverkehrsamt nichts angeht

Wo ein Auto nachts in aller Regel abgestellt wird, ist in der Schweiz relevant dafür, bei welchem Strassenverkehrsamt man das Fahrzeug einlösen und Steuern entrichten muss. «Das Gesetz geht auf einen Vorfall aus dem Jahre 1920 zurück. Das ist fast 100 Jahre her und schon längst überholt», findet Steiner.

«Das ebenfalls betroffene Luzerner Strassenverkehrsamt konnte nachvollziehen, dass sich alle drei Fahrzeuge überwiegend im Kanton Zug befinden.»

Peter Steiner, Betreiber des Zuger Escort-Service

Auf dieser Grundlage hat das Zuger Strassenverkehrsamt verlangt, dass es vom Zuger Escort-Service darüber informiert wird, wo sich die Fahrzeuge nachts genau befinden. Doch für Steiner kommt das nicht in Frage. In seiner Aufsichtsbeschwerde an Villiger hält er fest, dass sich die Autos nachts meist in unmittelbarer Nähe der vom Kunden angegebenen Adresse befänden. «Doch das geht das Strassenverkehrsamt Zug nichts an, wir werden niemals die Adressen unserer Kunden offenlegen.»

Zwei Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen

Doch das Zuger Strassenverkehrsamt stellt sich auf den Standpunkt, dass es nur solche Fahrzeuge im Kanton akzeptiere, für die der Halter auch den Nachweis eines dauerhaften Stellplatzes erbringen könne, wie in der Aufsichtsbeschwerde steht. Alle anderen Fahrzeuge seien ausserkantonal – und als Folge davon werden die Fahrzeugausweise und Kontrollschilder für zwei Autos entzogen. Dies wurde Steiner am 24. Mai mittels zweier Verfügungen mitgeteilt, die zentralplus ebenfalls vorliegen.

«Das Zuger Strassenverkehrsamt will meinen Escort-Service schliessen.»

Peter Steiner

Für den echauffierten Sex-Unternehmer bedeutet das nichts anderes, als dass «das Zuger Strassenverkehrsamt meinen Escort-Service schliessen will». Denn er kann nur einen Mietvertrag für einen Parkplatz an der Baarerstrasse vorweisen. «Das zweite steht auf einem Kurzzeitparkplatz in Zug, das dritte bei uns zu Hause in Luzern», sagt er und ergänzt: «Das ebenfalls betroffene Luzerner Strassenverkehrsamt konnte nachvollziehen, dass sich alle drei Fahrzeuge überwiegend im Kanton Zug befinden.»

Steiner, der in Deutschland jahrzehntelang eine eigene Kanzlei in steuerrechtlichen Angelegenheiten geführt hat, erachtet die Verfügungen des Zuger Strassenverkehrsamts als juristisch unhaltbar. «Im Ergebnis bedeutet das, dass ein Fahrzeughalter bereits bei der Einlösung eines neuen Fahrzeugs gleich den Mietvertrag für einen dauerhaften Stellplatz vorlegen muss.» Dass diese Auffassung rechtswidrig sei, brauche keiner weiteren Erläuterung, schreibt er an Villiger.

«Feldzug» gegen sein Sex-Business

Die Verfügungen erachtet Steiner als «Feldzug» gegen die Weiterführung seines Sex-Business. Denn mit bloss einem einsetzbaren Fahrzeug könne sein Unternehmen nicht weitergeführt werden, «und ich kann die Autos ja auch nicht in einem anderen Kanton einlösen, weil ja alle überwiegend im Kanton Zug unterwegs sind.»

Deshalb schliesst seine Aufsichtsbeschwerde mit der Aufforderung an Villiger, die beiden Verfügungen des Zuger Strassenverkehrsamtes zurückzunehmen. Doch Steiner glaubt nicht daran, dass er mit diesem Schritt einen Erfolg für sich erzielen wird.

Darum bereitet er nun eine Beschwerde zu Handen des Verwaltungsgerichts vor. Um diese einzureichen, bleiben ihm 30 Tage Zeit seit Erhalt der Verfügungen. Vor allem aber hat ein solcher Schritt auch aufschiebende Wirkung. Steiner kann sein Sex-Business also bis auf weiteres fortführen.

Was Beat Villiger über den Fall denkt, war noch nicht in Erfahrung zu bringen.

* Auf Wunsch des Betroffenen hat die Redaktion seinen Namen geändert.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von W. Schmid
    W. Schmid, 25.09.2019, 10:31 Uhr

    Das Thema interessiert mich, da ich zurzeit auch mit dem wiederholtem unzulässingem Parkieren auf privaten Grund von einer Dame mit schwarzen Porsche mit Kennzeichen ZG 107… konfrontiert werde.

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  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 07.06.2019, 11:44 Uhr

    Chancenlos ist die Aufsichtsbeschwerde nicht, hat doch der zuständige Regierungsrat immer wieder mal sein Verständnis für Verkehrssünderinnen aller Art zum Ausdruck gebracht.

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