Luzernerin bleibt mit Kindern alleine zurück

Vater abgeschoben: Was das für eine Familie bedeutet

Symbolbild: Trotz Familie droht Ausländern nach einer Haft oft die Ausschaffung.

(Bild: Emanuel Ammon/Aura)

Ausländer werden abgeschoben, obwohl ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch hängig ist: Dies ist einer Luzerner Familie vor zwei Jahren passiert. Die Kinder haben von einem Tag auf den anderen ihren Vater verloren – und ihn seither nicht mehr gesehen.

Wenn Ausländer straffällig werden, kennt das Schweizer Gesetz keine Gnade. Je nach Delikt droht die Ausschaffung. Selbst wenn dabei Frau und Kinder alleine zurückgelassen werden, ist das kein Grund für Milde.

Aktuell sorgt in Luzern ein Fall für Aufsehen, bei dem die Ausschaffung eines Nigerianers eine Luzerner Familie auseinanderreisst (zentralplus berichtete). Das Bundesgericht hatte zuletzt den Landesverweis gestützt. Eine Petition und ein politischer Vorstoss machten sich für die Familie stark – die Forderung: Der Vater müsse in der Schweiz bleiben dürfen, bis das definitive Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg vorliegt.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Strassburger Richter das Kindeswohl höher gewichten als das Bundesgericht. Aber bis zu einem Urteil kann es Jahre dauern. Die Luzerner Regierung jedoch hat die Ausschaffung kompromisslos vollzogen und der dreifache Familienvater muss die Schweiz verlassen (zentralplus berichtete).

Elfjähriges Einreiseverbot

Was ein plötzlicher Landesverweis für die Familie bedeutet, weiss die Luzernerin R. I.* Sie möchte ihren Namen zum Schutz der zwei Töchter – neun und vier Jahre alt – nicht öffentlich nennen. Ihr nigerianischer Mann hat gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen und musste die Schweiz vor fast zwei Jahren von einem auf den anderen Tag verlassen. Auch bei ihm steht das Urteil der Strassburger Richter noch aus.

«Er hatte nie die Chance, seine Unschuld zu beweisen.»

Frau des ausgeschafften Nigerianers

Seither lebt ihr Mann wieder in Nigeria bei einem Bekannten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat den 43-Jährigen mit einem Einreiseverbot für alle Schengen-Staaten bis 2028 belegt. Eine Beschwerde dagegen wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. «Bis dann ist meine älteste Tochter volljährig», sagt R. I. mit brüchiger Stimme. Immer wieder legt sie Pause ein, ihr Blick wirkt unsicher.

Sie kann sich noch an den Anruf im Mai 2017 erinnern mit dem Entscheid der Abschiebung. Ihr Mann war dran: «Entweder gehe ich jetzt oder ich komme in Untersuchungshaft.» Er hatte nicht mal Kleider bei sich, sie hatte gerade noch Zeit, ihm das Nötigste vorbeizubringen. Einen Tag später hat er die Schweiz verlassen – für einen Abschied von den Kindern blieb keine Zeit.

Besuch in Nigeria nicht möglich

Die Situation verunmöglicht ein intaktes Familienleben, der Kontakt ist auf regelmässige Telefon- und Skype-Gespräche beschränkt. Die Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit sind spürbar, wenn die 36-Jährige über ihre Familiensituation erzählt. «Es kann doch nicht sein, dass die Kinder kein Recht haben, ihren Vater zu sehen.»

Die Kinder und das Ehepaar leiden unter der Situation. Sie hatten gehofft, dass sie sich an die Situation gewöhnen würden, aber das Gegenteil ist der Fall: «Die Sehnsucht wird immer grösser.»

Eine Reise nach Nigeria ist für die Frau mit den Kindern zu teuer, sie lebt von der Sozialhilfe. Ihr Mann hat keinen Job mehr und kann ihnen die Reise auch nicht finanzieren. «Ich hätte ehrlich gesagt auch Angst, mit den Kindern nach Nigeria zu reisen», sagt R. I.

Gegen die Ausschaffung: Eine Petition fordert, dass die Einheit der Familie gewahrt wird.

Eine Petition in Luzern hatte gefordert, dass die Einheit der Familie gewahrt wird – ohne Erfolg.

(Bild: jwy)

Von der Unschuld überzeugt

Das erste Mal wurde ihr Mann 2013 verurteilt. Der Vorwurf: Drogenhandel. Das Urteil ging durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht, das ihn schliesslich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilte.

Er verbüsste ab 2015 eine Haft in der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos. Davor war er 2010 bereits einmal ein Jahr in Untersuchungshaft und kam gegen Kaution frei.

Es fällt R. I. schwer, darüber zu reden – sie will weder die Justiz noch die Behörden verurteilen. Aber sie ist überzeugt, dass ihr Mann unschuldig ist. «Ich weiss, dass mir keiner glaubt», sagt sie. «Mein Mann hat sicher Fehler gemacht und ist kein Heiliger, aber er ist auch kein Krimineller. Er hatte nie die Chance, seine Unschuld zu beweisen.»

Eine Situation eskalierte

Ihr Mann kam 2002 in die Schweiz, 2004 haben sie geheiratet. Er habe immer gearbeitet und privat Deutschunterricht genommen. «Er hat sich immer versucht zu integrieren und war im Geschäft sogar in der Feuerwehr», sagt sie.

Gleichzeitig sei ihr Mann immer wieder angehalten, kontrolliert und schikaniert worden. «Die Polizei hatte ihn unter Verdacht und überwacht», sagt sie. Wenn er sich am Wochenende mit seinen Landsleuten traf, sei er dauernd kontrolliert worden. Einmal habe er einen Polizisten gefragt: «Muss ich mich weiss anmalen, damit ich Ruhe habe?»

«Zwei kleine Kinder tragen doch keine Schuld – sie haben ein Recht auf ihren Vater.»

Im Frühling 2010 eskalierte eine Situation: Ihr Mann baute einen Verkehrsunfall nach einer Zahnoperation – zudem hatte er etwas getrunken. «Es war schlimm, sie haben ihn in Gewalt genommen und zurechtgewiesen», sagt sie, die später dazugestossen ist und die Szene hautnah und hochschwanger miterlebte. Aufgrund der Fäden im Mund konnte er nicht ins Röhrchen blasen.

Ihr Mann habe sich gewehrt und sei schliesslich in Handschellen abgeführt worden und in Untersuchungshaft gekommen. Es folgten Hausdurchsuchungen, Zeugenbefragungen – «gefunden wurde bei uns aber nie etwas», beteuert sie.

Es sei eine lange Geschichte, in der so vieles vorgefallen und schiefgelaufen sei. «Ich würde das wohl jemand anderem auch nicht glauben», sagt sie bitter. Abgesehen von ihrer Familie und der engsten Freundin hat sie das niemandem erzählt.

Die Kinder leiden

Sie sorgt sich vor allem um ihre beiden Töchter. Die psychische Belastung führt zu Krankheiten und Ausschlägen. Die Ältere sei wegen Stress und Verlustängsten in Behandlung. Sie sucht auf ihrem Handy Bilder von den Hautausschlägen.

Die jüngere Tochter wolle nicht mehr in die Spielgruppe, weine oft und sei nun ebenfalls in therapeutischer Behandlung. «Wir brauchen den persönlichen Kontakt zu meinem Mann, damit wir unser Familienleben pflegen können», sagt sie.

Die Wahrheit konnte sie ihren Töchtern noch nicht zumuten, sie sagte ihnen, dass ihr Mann seine Mutter in Nigeria besucht habe. Aber je länger es dauert, desto häufiger fragen sie nach ihm.

Öffentliche Sicherheit überwiegt

R. I. kämpft dafür, dass ihr Mann sie bis zu einem definitiven Urteil wenigstens besuchen kann – und stellte im vergangenen Januar ein sogenanntes Suspensionsgesuch aus humanitären Gründen gegen die «Fernhaltemassnahme» ans SEM. Dem Gesuch hat sie ein ärztliches Gutachten beigelegt – es nützte nichts.

Aus Bern kam ein negativer Bescheid: Die bisher vergangene Bewährungszeit im Ausland sei zu kurz für eine Suspension, heisst es im Schreiben, das zentralplus vorliegt.

Die familiäre Situation und somit die Trennung habe der Mann mit der schweren und wiederholten Straffälligkeit selbst verschuldet, darum gewichtet das SEM den Schutz der öffentlichen Sicherheit höher als die privaten Interessen.

Das Recht auf den Vater

Es bleibt R. I. und den Kindern nichts anderes übrig, als das Urteil zu akzeptieren und zu hoffen, dass die Strassburger Richter anders gewichten. «Lange war mein Hauptziel, seine Unschuld zu beweisen, aber jetzt hoffe ich einfach, dass er irgendwann wieder nach Hause kann und wir neu anfangen können», sagt sie.

Sie will weiterkämpfen für den persönlichen Kontakt, hat aber gleichzeitig resigniert. «Seit Jahren mache ich nichts anderes, die Entscheide sind immer nur negativ, ich habe ganz ehrlich keine Kraft mehr.»

Bisher hatte sie Angst, ihre Geschichte öffentlich zu erzählen. Die Berichterstattung im Zusammenhang mit der Petition hat sie bestärkt. Sie hat gemerkt, dass sie mit der Situation nicht alleine ist.

Bevor sie aufsteht sagt sie: «Zwei kleine Kinder tragen doch keine Schuld an all dem – sie haben ein Recht auf ihren Vater.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 01.06.2019, 16:02 Uhr

    Schade um die Kinder, aber vielleicht lernen die Frauen so endlich Schweizer zu schätzen. Auch da ist nicht alles Gold was glänzt. aber ich wage die Vermutung, das die Gefahr kleiner ist

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