Kritische Punkte im externen Untersuchungsbericht

Fall Villiger: Erstaunliche Erinnerungslücken des Staatsanwalts

Oberstaatsanwalt Daniel Burri nimmt Stellung zur Untersuchung betreffend Fall Villiger.

(Bild: jal)

Die Luzerner Staatsanwälte haben sich im Fall von Beat Villiger nicht strafbar gemacht. Im Untersuchungsbericht, den zentralplus einsehen konnte, werden aber auch kritische Punkte angesprochen. So traten beim fallführenden Staatsanwalt erstaunliche Erinnerungslücken auf. Ebenso bestanden offensichtlich auch Argumente für eine Anklage des Zuger Regierungsrats. Oberstaatsanwalt Daniel Burri nimmt Stellung.

Die externe Untersuchung gegen die zwei involvierten Luzerner Staatsanwälte im Fall Villiger wurde eingestellt. Der ausserkantonale Staatsanwalt ist zum Schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für Begünstigung oder Amtsmissbrauch vorlägen, wie letzte Woche bekannt wurde. Die Untersuchung wurde initiiert, nachdem eine Privatperson Anzeige erstattete (zentralplus berichtete).

Inzwischen konnten Journalisten auf Gesuch hin die begründete Einstellungsverfügung einsehen. Das 29-seitige Dokument legt dar, wieso der externe Ermittler Ulrich Weder die beiden Staatsanwälte entlastet und weder einen Vorsatz noch ein Motiv für eine Bevorzugung des Zuger Regierungsrats im Strafverfahren sieht.

Gleichzeitig geht aus den Unterlagen hervor, dass es durchaus Punkte gab, die offensichtlich intensiverer Abklärung bedurft hätten – oder womöglich auch hätten angeführt werden können, um gegen eine Einstellung des Verfahrens zu argumentieren. Experten hatten bereits letzten Herbst kritisiert, dass im Fall Villiger Anklage hätte erhoben werden müssen (zentralplus berichtete).

Kritische Punkte

Auslöser der ganzen Sache war, dass Beat Villiger sein Auto zweimal einer Frau überliess, die keine gültige Fahrberechtigung besass. Wer jemandem bewusst sein Auto leiht, der keinen erforderlichen Ausweis hat, macht sich strafbar. Später tauchten ein ominöser Kaufvertrag und der Vorwurf der Urkundenfälschung auf, was angesichts Villigers Amt als Justiz- und Sicherheitsdirektor Brisanz besass. Die Luzerner Staatsanwälte stellten das Verfahren indes ein (siehe Box).

Trotz der klaren Entlastung der Staatsanwälte: Die Untersuchung lässt auch den Schluss zu, dass ihre Argumentation – unabhängig vom strafrechtlich relevanten Verhalten – nicht immer über alle Zweifel erhaben war. So etwa betreffend Kaufvertrag: «Es bestanden (…) sehr wohl Anhaltspunkte für eine Simulation und vor allem für eine Rückdatierung dieses Kaufvertrags», schreibt Weder in seinem Bericht. Das genannte Datum sei «wenig plausibel» und die Haltung des Staatsanwalts in der «apodiktischen Formulierung zusammenfassend nicht nachvollziehbar».

Allerdings lasse sich eine Rückdatierung des Vertrags «nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen», und Beat Villiger habe nie bestritten, grundsätzlich strafrechtlich verantwortlicher Halter des Wagens zu sein. Dazu kommen formaljuristische Gründe, welche die Luzerner Behörden – trotz aller Kritik – entlasten.

Erinnerungslücken und andere Leerstellen

Ebenfalls aufhorchen lässt, dass der fallführende Staatsanwalt sich im Nachhinein nicht mehr an alles erinnern mochte. So etwa zur Frage, ob Villiger wusste, dass die Frau im Herbst 2017 sein Auto aus der Garage abholen wird oder nicht. Das ist deshalb relevant, weil die Einstellung unter anderem damit begründet wurde, dass Villiger nicht davon ausgehen konnte, dass die Frau ihn so täuschen würde. Ohnehin ist es laut Weder «fraglich», ob deren vorgelogene Bestätigungen über ihren Fahrausweis reichten, «um den für eine Anklage erforderlichen Tatverdacht gegen Beat Villiger» auszuschliessen, zumindest im Sinne des fahrlässigen Handelns.

Auch an ein angebliches Telefongespräch mit dem stellvertretenden Oberstaatsanwalt konnte sich der Staatsanwalt – im Gegensatz zu seinem Vorgesetzten – nachträglich nicht mehr erinnern. Darin soll er angekündigt haben, das Verfahren gegen Villiger einzustellen. Gleichzeitig habe er darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen Zuger Regierungsrat sowie den leiblichen Vater des Kindes der Frau am Steuer handle. Die beiden Involvierten machten im Laufe der Untersuchung teils widersprüchliche Angaben, sodass Ulrich Weder sie diesen März zu einer Konfrontationseinvernahme vorlud.

Aus den Unterlagen geht weiter hervor, dass der Staatsanwalt Beat Villiger in den beiden Einvernahmen nie auf die aussereheliche Vaterschaft ansprach. Dabei war für das Delikt massgebend, in welchem Vertrauensverhältnis der Autobesitzer und die Fahrerin stehen. Das gemeinsame Kind wurde in der Einstellungsverfügung zudem absichtlich nicht erwähnt. Der Experte, der diese Aspekte ebenfalls beleuchtete, kam allerdings zum Schluss, dass das Verhältnis zwischen Villiger und der Frau für die in Frage gestandenen Delikte genügend abgeklärt worden sei.

Was beurteilt wurde – und was nicht

Ob die zuständigen Staatsanwälte auch korrekt handelten, bleibt im Bericht letztlich offen. Weder hält darin mehrfach fest, dass die Frage der Untersuchung nicht lautete, ob man retrospektiv anders hätte entscheiden sollen, sondern ob der Entscheid im Ermessensbereich liegt oder nicht. «Meine Aufgabe war es zu prüfen, ob Begünstigung oder Amtsmissbrauch vorliegt», hält er auf Anfrage von zentralplus fest. Die Arbeit der Staatsanwälte habe er nur soweit bewertet, wie sie für die Beurteilung des Ermessensmissbrauchs relevant gewesen seien.

Im Interview nimmt der Luzerner Oberstaatsanwalt Daniel Burri Stellung zur Untersuchung und sagt, welche Lehren die Staatsanwaltschaft daraus zieht.

zentralplus: Daniel Burri, wie beurteilen Sie das Resultat der Untersuchung von Ulrich Weder?

Daniel Burri: Für mich als Dienststellenleiter und Oberstaatsanwalt ist das Resultat eine Entlastung und für die gesamte Dienststelle eine Erleichterung. Der ausserordentliche externe Staatsanwalt hat den Fall völlig unabhängig und von Grund auf sehr genau untersucht. Er kam klar zum Schluss, dass die beiden Involvierten innerhalb ihres Ermessens entschieden haben. Der Vorwurf wegen Begünstigung und Amtsmissbrauch konnte ausgeräumt werden. Das Resultat kommt daher einem Freispruch gleich.

«Das heisst nicht, dass ein anderer Staatsanwalt nicht zu einem anderen Entscheid gekommen wäre.»

zentralplus: Der Freispruch betrifft die strafrechtliche Ebene, doch es gibt auch eine Ebene darunter. Experten äusserten im Vorfeld die Meinung, der Entscheid im Fall Villiger hätte anders ausfallen können. Wie sehen Sie das als Vorgesetzter?

Burri: Ein Staatsanwalt entscheidet jeweils unabhängig und innerhalb seiner Kompetenzen und des ihm zustehenden Ermessens. Dieser Entscheid unterliegt der Prüfung durch die Fachaufsicht. Die Untersuchung von Ulrich Weder hat bestätigt, dass auf beiden Ebenen keine Überschreitung vorliegt und unser «Vier-Augen-Prinzip» funktioniert. Das heisst nicht, dass ein anderer Staatsanwalt nicht zu einem anderen Entscheid gekommen wäre. Aber die Frage ist: Hätte man einen Herrn Meier oder Müller gleichbehandelt wie den Regierungsrat Villiger? Und da würde ich klar sagen: Ja, das hätte man.

zentralplus: Das heisst, Beat Villiger ist nicht geschont worden, weil er Regierungsrat ist? 

Burri: Aufgrund des Entscheids von Ulrich Weder hat keine Bevorzugung stattgefunden. Die berufliche Funktion von Beat Villiger hat keine Rolle gespielt. Wir behandeln alle Beschuldigten gleich.

Der Fall Villiger

Im Oktober 2018 wurde bekannt, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft gegen Beat Villiger (CVP) ermittelt hatte (zentralplus berichtete). Der Zuger Regierungsrat wehrte sich gegen die Berichterstattung. Ins Visier der Ermittler geriet er, nachdem er einer Frau sein Auto überliess, die keinen gültigen Führerausweis hatte. Zweimal – im Juli sowie im November 2017 – wurde sie beim Fahren ohne gültigen Ausweis erwischt. Später kam der Vorwurf der Urkundenfälschung dazu, weil ein angeblicher Kaufvertrag auftauchte, von dem nicht klar war, ob er nachträglich rückdatiert wurde. 

Die Untersuchung gegen Villiger wurde bereits im Februar 2018 eingestellt, was mehrere Experten kritisierten. Im Raum stand die Frage, ob Villiger aufgrund seines öffentlichen Amtes bevorzugt behandelt wurde. Nachdem der Luzerner Kantonsrat von einer Untersuchung absah, reichte eine Privatperson Anzeige ein. Daraufhin beauftragte das Luzerner Kantonsgericht Ulrich Weder und Andreas Eckert aus Zürich mit der Untersuchung.

Am Tag der Wahlen letzten Oktober gestand Beat Villiger, dass es sich bei der Frau um eine ehemalige Geliebte handelt, mit der er eine gemeinsame aussereheliche Tochter hat (zentralplus berichtete).

zentralplus: Dennoch fällt auf: Der zuständige Staatsanwalt hat Beat Villiger oft direkt informiert, wenn etwas vorgefallen ist. Ist ein solcher direkter Draht zu Beschuldigten üblich?

Burri: Dass man Parteien über den Verlauf eines Verfahrens orientiert, ist normal und gesetzlich so vorgesehen.

zentralplus: Aus der begründeten Einstellungsverfügung geht hervor, dass es sich trotzdem um einen speziellen Fall handelte. Als der Staatsanwalt erfuhr, wer Beat Villiger ist, hat er den stellvertretenden Oberstaatsanwalt informiert.

Burri: Das entspricht einer internen Weisung. Gegen oben informiert wird in allen Fällen mit einer gewissen Schwere, also beispielsweise bei einem Tötungsdelikt, aber auch bei besonders brisanten Fällen oder wenn eine öffentliche Person betroffen ist. Dabei geht es keineswegs um eine Ungleichbehandlung, aber bei der Ausübung der Fachaufsicht muss die Oberstaatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Verantwortung über solche Fälle informiert sein.

zentralplus: Damit eine Begünstigung vorliegt, braucht es ein Motiv und eine Absicht. Eine Ungleichbehandlung ist aber theoretisch auch subtiler möglich, etwa wenn eine Kultur vorherrscht, die Mächtigen mit Samthandschuhen anzufassen.

Burri: Dies weise ich dezidiert zurück. Von dem kann keine Rede sein. Wir halten uns an das Gesetz, das vorsieht, dass jeder gleich zu behandeln ist.

zentralplus: Herr Weder lässt an mehreren Stellen Kritik durchblicken. So habe zum Beispiel gemäss Aussagen des stellvertretenden Oberstaatsanwalts der zuständige Staatsanwalt angekündigt, die aussereheliche Vaterschaft in der Verfügung explizit nicht erwähnen zu wollen. Dies geschah aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes. Finden Sie das in Ordnung?

Burri: Dies ist Sache des zuständigen Staatsanwalts. Dies muss nicht gewertet werden. Auf diesen Persönlichkeitsschutz hat jede Person den gleichen Anspruch. Dieser hängt nicht vom Bekanntheitsgrad einer Person ab.

zentralplus: Es gibt noch andere Auffälligkeiten: Es war zum Beispiel aktenkundig, dass die Frau, die mit Villigers Auto fuhr, den Regierungsrat in der Vergangenheit offensichtlich schon mehrfach angelogen hat. Dennoch wurde die Einstellung des Verfahrens unter anderem damit begründet, dass Villiger nicht damit rechnen musste, dass die Person sein Vertrauen derart enttäuschen würde (zentralplus berichtete). Hätte man da nicht kritischer nachfragen müssen?

Burri: Der ausserordentliche Staatsanwalt ist zum Schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für eine Begünstigung oder Amtsmissbrauch vorliegen. Das ist wichtig und entscheidend. Es ist aber auch wichtig, dass man solche Fälle zum Anlass nimmt, um sie zu reflektieren und allenfalls Lehren daraus zu ziehen.

zentralplus: Es gab auch etliche Punkte, in der sich der zuständige Staatsanwalt nachträglich nicht mehr an bestimmte Dinge erinnern konnte. Das fand der ausserordentliche Staatsanwalt, wie er in seiner Einstellungsverfügung schreibt, teilweise «wenig überzeugend».

Burri: Im beruflichen Alltag eines Staatsanwalts, der sich mit so vielen Fällen und Sachverhalten befassen muss, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass er sich nach einem Jahr unter Umständen nicht mehr an jedes Detail erinnern kann.

«Wir werden den Fall sicher im Rahmen einer unserer halbjährigen Weiterbildungen noch kritisch analysieren.»

zentralplus: Sie sagen, Sie wollen den Fall nicht beurteilen. Sehen Sie es nicht als Ihre Aufgabe, nun zu schauen, was – abgesehen von der strafrechtlich relevanten Ebene – falsch gelaufen ist. 

Burri: Die Untersuchung von Herrn Weder zeigt klar, dass strafrechtlich nichts falsch gelaufen ist. «Falsch gelaufen» ist für mich die falsche Formulierung. Wir werden den Fall sicher im Rahmen einer unserer halbjährigen Weiterbildungen noch kritisch analysieren. Dies tun wir auch mit anderen Fällen, welche eine gewisse Öffentlichkeit hatten.

zentralplus: Das heisst, welche Lehren ziehen Sie aus dem Fall?

Burri: Wir ziehen daraus die Erkenntnis, dass wir die einzelnen Staatsanwälte für den Spielraum sensibilisieren, den sie haben, um ans Gericht zu gelangen.

zentralplus: Es liefen auch zwei Untersuchungen wegen Amtsgeheimnisverletzung, eine wurde eingestellt, eine sistiert. Es ist nicht das erste Mal, dass die Luzerner Behörden mit einem Leck zu kämpfen haben.

Burri: Fakt ist: Die Untersuchung konnte nicht aufzeigen, ob es ein Informationsleck gab und wer dafür verantwortlich gewesen ist.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 20.05.2019, 10:29 Uhr

    Art. 95 Abs. 1 Bst. e des Strassenverkehrsgesetzes besagt: «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat.» Obschon der Sachverhalt von der Polizei eindeutig festgestellt werden konnte, wurde die Untersuchung von der Luzerner Staatsanwaltschaft eingestellt. Dies mit dem «Ermessensspielraum» der zuständigen Behörde zu begründen, ist eines Rechtsstaates unwürdig!

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  • Profilfoto von David Meyer
    David Meyer, 15.05.2019, 08:12 Uhr

    Eine hervorragende Arbeit von Zentral+, dass sie der Sache nachgehen. Eine miserable Arbeit hingegen von der Anwaltschaft bis Regierungsrat. Als Hüter unseres Rechtsstaates treten sie diesen mit Füssen, haben Erinnerungslücken und stellen die einfachsten Fragen nicht, wie sie in jedem «Tatort» am Sonntagabend als erstes aufkommen. Solche Angestellte gehören abgesetzt.

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