Petition für Nigerianer in Ausschaffungshaft

Der Europäische Gerichtshof als letzte Hoffnung für Luzerner Familie

Nicht nur online, auch an Anlässen wie bei der Demo vom Samstag beim Pavillon, wird die Petition unterschrieben.

(Bild: Herbert Fischer/lu-wahlen.ch)

Ein Nigerianer aus Luzern soll ausgeschafft werden – so will es der Kanton Luzern, und so hat es das Bundesgericht bestätigt. Seine Frau und drei Kinder hoffen nun auf die Richter in Strassburg. Es wäre nicht das erste Mal, dass diese zugunsten einer Familie entscheiden.

Die Familie wohnt in einem Quartier in der Stadt Luzern. Sie ist Schweizerin, er Nigerianer. Die drei Kinder sind hier geboren und aufgewachsen. Die zwei Älteren gehen zur Schule. «Wir führen ein intaktes Familienleben und pflegen eine enge Beziehung», sagt die Frau. Die Lehrerin schwärmt vom Ältesten als einem engagierten Schüler, der «aus ganzem Herzen um Austausch bemüht» sei.

Doch mit dem Familienleben ist vorläufig Schluss: Seit Februar sitzt der 40-jährige Vater A.* in Ausschaffungshaft und wartet auf seine Auslieferung. Die Familie ist verzweifelt, darf ihn nur sechs Mal im Monat für jeweils eine Stunde sehen. Die Kinder haben eine sehr enge Beziehung zum Vater. «Sie können die Situation nicht verstehen. Sie fragen jeden Tag nach dem Vater, beten, dass er nach Hause kommt», erzählt die Frau des Betroffenen gegenüber zentralplus.

Was ist passiert? Vor vier Jahren kam A. mit dem Gesetz in Konflikt, im Februar 2016 wurde er in Luzern schliesslich zu einer zweijährigen Strafe auf Bewährung verurteilt. Der Vorwurf: Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Strafe wurde jedoch nicht vollzogen, stattdessen wurde eine Probezeit von drei Jahren auferlegt.

Aufgrund der Strafe hat das kantonale Amt für Migration entschieden, seine Aufenthaltsbewilligung B (Familiennachzug als Angehöriger einer Schweizer Bürgerin) nicht zu verlängern. Das Kantonsgericht und das Bundesgericht haben den Entscheid gestützt.

Auswirkung auf Schule und Gesundheit

Die Familie wehrt sich mit Unterstützung aus dem Umfeld. Sie haben eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eingereicht.

Aus Sicht der Familie verstösst der Fall gegen die Menschenrechtskonventionen, welche die Achtung des Familienlebens garantiert (Art. 8 EMRK). Seit der Verurteilung habe sich der Mann nichts mehr zuschulden kommen lassen. Die Trennung zwischen Vater und Kindern könnte eine Verletzung der Kinderrechtskonvention bedeuten, argumentiert die Familie.

«Rechtskräftige Wegweisungsverfügungen müssten vollzogen werden.»

Amt für Migration

Dem Vater geht es psychisch schlecht, die Familie leidet unter der Trennung. «Der Schule ist ein verändertes Verhalten aufgefallen. Auch unsere Kinderärztin zeigt sich besorgt über die Auswirkungen auf die Kinder», sagt die Frau.

Der Schüler sei nicht mehr derselbe, halten die Lehrerin und die Schulleitung über einen der Söhne in einem Schreiben an das Amt für Migration fest: «Er ist still geworden.» Sie appellieren im Bericht, dass A. «bei seinen Kindern lebt und sie, so wie er es bis jetzt getan hat, als liebevoller und engagierter Vater begleitet».

Petition: Keine Ausschaffung vor Entscheid

Eine laufende Online-Petition von Asylnetz fordert: «Wartet mit der Ausschaffung – für einen Hauch Menschlichkeit». Der Mann dürfe nicht ausgeschafft werden, bis der europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt hat. Das Ziel sind 1’000 Unterschriften.

«Das Amt für Migration hätte den Spielraum gemäss kantonalem Gesetz im Sinne von vorsorglichen Verfügungen im Verwaltungsverfahren zu erlauben, dass der Entscheid des EGMR in der Schweiz abgewartet werden darf», ist die Familie überzeugt. Dies um die übergeordneten Kinderrechte zu schützen.

Das Luzerner Amt für Migration (Amigra) habe offiziell noch keine Kenntnis von der Beschwerde beim EGMR. «Eine Beschwerde ändert nichts an der Tatsache, dass ein vollstreckbarer Bundesgerichtsentscheid vorliegt», heisst es auf Anfrage. Ob es bereits einen Ausschaffungstermin gibt, teilt das Amigra nicht mit.

Gegen die Ausschaffung: Eine Petition fordert, dass die Einheit der Familie gewahrt wird.

Gegen die Ausschaffung: Eine Petition fordert, dass die Einheit der Familie gewahrt wird.

(Bild: jwy)

Welches Interesse überwiegt?

Als Folge der 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative der SVP gelten heute strengere Regeln für straffällige Ausländer, zumindest bei schwerwiegenden Delikten wie Raub, Körperverletzung – oder eben auch Drogenhandel.

Die Umsetzung des Bundesrats, die im Oktober 2016 in Kraft getreten ist, sieht eine Härtefallklausel vor. Darin wird abgewogen, ob das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung oder das private Interesse am Verbleib in der Schweiz überwiegt.

Für die Schweizer Richter ist die Sache klar. «Die vom Amt für Migration aufgeführten Ausschaffungshaftgründe wurden durch das Zwangsmassnahmengericht zweimal bestätigt», heisst es beim Amigra. Rechtskräftige Wegweisungsverfügungen müssten vollzogen werden.

Die Familie hält dagegen: Im konkreten Fall überwiegen die privaten Interessen am Verbleib in der Schweiz die öffentlichen Interessen an der Wegweisung.

Die Vorgeschichte

Ein Blick ins öffentliche Bundesgerichtsurteil vom Juli 2018 zeigt, dass der Ausschaffungsentscheid eine juristische Vorgeschichte hat. A. war bereits im März 2008 einmal in die Schweiz eingereist und beantragte unter falscher Identität Asyl. Er kam mit dem Gesetz in Konflikt, weil er mit Kokain handelte. Im Kanton St. Gallen wurde er deshalb zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Im April 2009 doppelte die Staatsanwaltschaft Zürich nach und verurteilte den Mann ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe (60 Tage). Der Bund lehnte daraufhin das Asylgesuch und eine Beschwerde ab – A. musste die Schweiz Ende 2009 verlassen. Kurz darauf hat er seine heutige Frau aus der Schweiz geheiratet – er erhielt eine Aufenthaltsbewilligung und kehrte im November 2010 zurück in die Schweiz.

«Wir wollen und müssen alles dafür versuchen, dass wir nicht getrennt werden!»

Frau des verurteilten Nigerianers

In der Zeit zwischen 2011 und 2014 gelang es A., sich sozial und beruflich zu integrieren. Seine beiden ersten Kinder kamen zur Welt und A. fing an zu arbeiten. Er absolvierte mehrere Temporäreinsätze und arbeitete auf dem Bau, bezog aber auch wirtschaftliche Sozialhilfe.

Trotz stabilen Umständen wurde er wieder straffällig: Im Februar 2016 hat ihn das Luzerner Kriminalgericht der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Folge: Das Amt für Migration verfügte im März 2017 die Ausschaffung.

Schwere des Delikts überwiege

Die Lausanner Richter sind in ihrem Urteil deutlich: «In Übereinstimmung mit der Praxis des EGMR stuft das Bundesgericht Drogendelikte aus rein finanziellen Motiven als schwere Straftaten und das damit verbundene öffentliche Interesse an einer Wegweisung des Straftäters als hoch ein.» Will heissen: Die Schwere des Delikts überwiege seine persönlichen Gründe und die drohenden Nachteile der Familie.

Entscheidend war für das Bundesgericht, dass A. bereits bei seiner ersten Einreise als 30-Jähriger (und nicht etwa als Jugendlicher) während des Asylverfahrens mit Kokain handelte und verurteilt wurde. Seine spätere Ehefrau habe nicht damit rechnen können, «ihr Familienleben mit ihrem für Betäubungsmittelhandel in der Schweiz verurteilten Ehemann in der Schweiz zu pflegen», so die Richter.

Trotz Familie und Job hatte A. im November 2014 angefangen, mit Kokain zu handeln. Ohne Notlage und aus rein finanziellen Motiven habe er eine Vielzahl von Menschen «schwer gefährdet».

Ähnlicher Fall gibt der Familie Hoffnung

Der Ehefrau stehe es frei, «ihrem Ehemann mit den sich noch im anpassungsfähigen Alter befindlichen Kindern nach Nigeria zu folgen oder mit diesen in der Schweiz zu bleiben», so das Bundesgerichtsurteil.

Die Ehefrau hingegen sieht die Zukunft für die Familie in der Schweiz – und hofft auf die Europäischen Richter: «Für uns war immer klar, dass wir als Familie zusammengehören! Es ist anders gar nicht vorstellbar und wir wollen und müssen deshalb alles dafür versuchen, dass wir nicht getrennt werden!»

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Strassburger Richter das Recht auf Familienleben höher gewichten: In einem ähnlichen Fall hat das EGMR 2013 zugunsten eines straffälligen Nigerianers mit Familie in der Schweiz entschieden – und damit ein Bundesgerichtsurteil vier Jahre zuvor korrigiert.

Zudem hat der jetzige Fall Parallelen zu einem Bundesgerichtsurteil von 2016: Ein Nigerianer in Luzern wurde wegen Drogenhandels zu fünf Jahren Haft verurteilt und muss die Schweiz ebenfalls verlassen. Ein Entscheid des EGMR ist noch hängig.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Till Hofstetter
    Till Hofstetter, 30.04.2019, 18:31 Uhr

    Die Petition fordert dass die Klärung der mutmasslichen Verletzung der durch die Schweiz ratifizierten Kinderrechtskonvention abgewartet wird. Wie vergangene Beispiele zeigen werden die Kinderrechte durch das Bundesgericht ungenügend beachtet.
    Ich dachte wir leben in einem Land indem die Menschenrechte geachtet werden. Es geht um irreversible Schäden für kleine Kinder unseres Landes.
    Bitte Petition unterschreiben:
    https://www.openpetition.eu/ch/petition/online/wartet-mit-der-ausschaffung-fuer-einen-hauch-menschlichkeit

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