Schläger kassieren Gefängnisstrafe

Prügelei am Zuger Seeufer: Drei Jahre Haft für Hauptangeklagten

Am Zuger Strafgericht wurde am Dienstag ein Fall verhandelt, der seinen Lauf in mehrerlei Hinsicht in einer besonderen Zeit nahm. (Bild: mbe.)

Mit grosser Spannung wurde das Urteil im Fall der Schlägerei am Zuger Alpenquai erwartet. Das Zuger Strafgericht hat nun gegen die drei Schläger Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sowie gegen zwei von ihnen Landesverweise ausgesprochen.

Die Urteilseröffnung begann gleich mit einem ersten kleinen Aufreger. Der angeklagte Shaip* liess sich kurzfristig entschuldigen – er sei krank. Ansonsten waren sämtliche Beteiligten gekommen, um zu erfahren, wie das Zuger Strafgericht im Falle der brutalen Schlägerei am Zugersee befinden würde (zentralplus berichtete).

Die Anspannung war den Beteiligten ins Gesicht geschrieben, die Nervosität spürbar. Immerhin drohten den Angeklagten Bajrush*, Djevat* und Shaip teils happige Freiheitsstrafen.

Nicht geschafft, sich zu integrieren

Der zuständige Richter liess die Katze denn sogleich aus dem Sack: Der Hauptangeklagte Bajrush wird zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verdonnert. Damit bleibt das Gericht nur wenig unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, welche vier Jahre forderte.

Hinzu kommen Verfahrenskosten von 5’000 Franken und ein achtjähriger Landesverweis. Der Richter war der Meinung, bei Bajrush handle es sich nicht um einen Härtefall. So hat der Kosovare mehr als die Hälfte seines Lebens in seiner Heimat verbracht und habe es in zwölf Jahren in der Schweiz nicht geschafft, sich wirklich zu integrieren.

Zuwebe-Mitarbeiter erpresst

Bajrush wurde in einem einzelnen Fall der fortgesetzten Erpressung freigesprochen. Bezüglich versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter einfacher Körperverletzung, Raufhandel, fortgesetzter Erpressung, Hehlerei sowie versuchter Hehlerei hat das Strafgericht den 26-Jährigen schuldig gesprochen.

«Sie haben sich gezielt ein unterlegenes Opfer ausgesucht.»

Zuständiger Richter zu Bajrush*

Zur Erinnerung in Bezug auf die Erpressung: Bajrush hat einen körperlich und geistig beeinträchtigten Zuwebe-Mitarbeiter wiederholt dazu gezwungen, ihm Geld zu geben – direkt und via Mittelsmann.

Der Richter richtete deutliche Worte an Bajrush: «Sie haben sich gezielt ein unterlegenes Opfer ausgesucht und wussten um seine schwache Widerstandskraft.» Der Deliktsbetrag von 1’700 Franken möge als nicht sonderlich hoch erscheinen. Doch: «Die fortgesetzte Erpressung spielte sich innert zwei Monaten ab. Der Geschädigte hatte in dieser Zeit ein Einkommen von 2’400 Franken – rund 70 Prozent davon gingen also an Bajrush.»

Blutspuren am Boden

Anschliessend kam der Richter auf die Geschehnisse vom 15. April und somit auf die Schlägerei zu sprechen. Der genaue Verlauf sei umstritten, so das Gericht. Doch es habe «massive Gewaltanwendung» gegeben, wovon auch diverse Blutspuren am Boden gezeugt hätten.

Ebenso unbestritten sei, dass auf den Kläger Fabian* massiv eingetreten worden sei. Bajrush und Djevat hätten ihn geschlagen und getreten. Auch die massive Gewaltausübung am zweiten Opfer Reto* bestätigte das Gericht. Unter anderem habe Djevat ihn gegen den Kopf getreten.

Alle vorbestraft

Den Tatbestand des Raufhandels sah das Gericht als erwiesen, weil auch Fabian geschlagen habe – dies jedoch bloss zur Verteidigung. Deswegen wurden sowohl er als auch Reto vom Vorwurf des Raufhandels freigesprochen.

«Bei Ihnen schauen wir genau hin – es mag nicht viel leiden.»

Zuständiger Richter zu Bajrush

Davon kann bei Bajrush, Djevat und Shaip – alle sind sie vorbestraft – nicht die Rede sein. Letzterer wurde neben dem Raufhandel auch der versuchten einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen. Dies wegen eines Faustschlags gegen Fabian. Auf den 27-Jährigen kommen neun Monate Freiheitsstrafe plus Verfahrenskosten von 2’000 Franken zu. 

Sieben Jahre Landesverweis

Härter trifft es Djevat. Der 24-jährige wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung gegen Reto, versuchter einfacher Körperverletzung gegen Fabian sowie Raufhandels zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Davon zwölf Monate unbedingt. Hinzu kommen die Verfahrenskosten (3’000 Franken).

Zudem wurde gegen Djevat ein Landesverweis von sieben Jahren ausgesprochen. Auch bei ihm liege kein Härtefall vor, befinde er sich doch erst seit sieben Jahren in der Schweiz. Zwar bestehe für ihn Gefahr für Leib und Leben im Kosovo – dies müsse jedoch im Vollzug geprüft werden.

Genugtuung kommt hinzu

Damit war die Sache für die drei Kosovaren jedoch noch nicht ausgestanden. Denn Reto, Fabian und der geschädigte Zuwebe-Mitarbeiter haben Zivilklage eingereicht. Der Zuwebe-Mitarbeiter verklagte Bajrush auf 1’100 Franken. Diese Klage wurde gutgeheissen.

Fabian und Reto hatten zudem Zivilklagen gegen die drei Schläger eingereicht. Bajrush, Djevat und Shaip müssen Reto 3’000 Franken Genugtuung und 800 Franken Aufwandsentschädigung sowie Fabian Schadenersatz von gut 500 Franken für den Rettungsdienst-Transport zahlen. Was die restlichen Zivilklagen anbelangt, verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Bajrush muss Alkohol entsagen

Zum Schluss nahm der Richter Bajrush noch einmal ins Gebet. Denn für ihn hat das Gericht eine Gewalttherapie und Alkoholabstinenz angeordnet. «Bei Ihnen schauen wir genau hin – es mag nicht viel leiden. Sie haben selbst gesagt, Sie seien eine andere Person, wenn Sie betrunken sind.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Anwälte von Bajrush und Djevat haben bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Der Anwalt von Shaip konnte dies noch nicht sagen – sein Mandant war ja nicht anwesend.

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