Fall kommt nun vors Luzerner Kantonsgericht

Er spielte mit dem Revolver – plötzlich löste sich ein Schuss

Thieves parked in an ally waiting and planning the way they will rob their target.

Eine Gruppe junger Erwachsener besuchte 2015 einen gemeinsamen Freund in der Klinik St. Urban. Nach einem Schwatz im Café schossen sie bei einem nahegelegenen Waldstück mit einem Revolver und einer Pistole um sich. Zurück im Auto löste sich unerwartet ein Schuss.

Der junge Mann schob den Revolver weg, den sein Kollege auf ihn richtete. Er solle damit aufhören, so seine Worte. Man ziele doch auf keine Menschen. Doch der heute 25-Jährige legte den Revolver nicht weg, hörte nicht auf, damit herumzuspielen.

Er setzte ihn an den linken Oberarm seines Beifahrers. Zwei- oder dreimal betätigte er den Abzug, ohne dass sich ein Schuss löste. Doch plötzlich knallte es.

Aus Spass um sich geschossen

Diese Szene spielte sich 2015 im luzernischen St. Urban ab. Beim Spielen mit einem Revolver verletzte ein Mann damals seinen Bekannten mit einem Schuss in den Oberarm. Dafür wurde er nun vom Luzerner Kriminalgericht wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung verurteilt.

Was geschah vor der Tat? Laut dem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts habe der Beschuldigte den Revolver sowie eine Pistole tags zuvor von einem unbekannten Mann samt Munition in St. Gallen als Geschenk erhalten. Am Tag der Tat fuhr er gemeinsam mit drei Kollegen in die Klinik St. Urban, um den Bruder eines Kollegen zu besuchen, der sich stationär in der Klinik aufhielt. Beide nahmen die Waffen samt Munition bei dem Besuch mit. Der Beschuldigte habe den Revolver gar in die Klinik mitgenommen, um ihn seinem Kollegen zu zeigen.

Schon bald kommt die Truppe auf die Idee, das Geschenk zu testen. Gemeinsam fahren sie zu einem Waldstück in der Nähe der Klinik und geben mit den beiden Waffen mehrere Schüsse ab. Vom Revolver soll sich jedoch kein Schuss gelöst haben. Anschliessend fahren sie zur Klinik zurück, setzen sich seelenruhig ins Café. Nach einer Weile beschliessen sie jedoch, nochmals wegzufahren, um «Besorgungen zu machen».

Im Auto dann, noch bevor sie losfahren, richtet er den Revolver auf denjenigen Kollegen, der rechts neben ihm auf dem Beifahrersitz sitzt. Er habe nicht gewusst, dass der Revolver geladen sei, meinte der Beschuldigte später. Aber kontrolliert habe er es eben auch nicht. Überrascht dürfte er folglich gewesen sein, als sich nach drei oder vier Schussabgaben tatsächlich ein Schuss löste und den Oberarm seines Freundes durchbohrte.

Pistole ins Gebüsch geworfen

Es tue ihm «mega leid», habe der Beschuldigte daraufhin gesagt. Der 25-Jährige hatte zum damaligen Zeitpunkt bereits mehrere Einträge im Strafregister, darunter eine Vorstrafe wegen eines Vergehens gehen das Waffengesetz.

Nach der Schussabgabe fuhr er seine Truppe zu einer Tankstelle. Den Revolver sowie sein Handy übergab er einem seiner Kollegen. Er bat diese, ihn nicht zu verraten und machte sich aus dem Staub. Die Tatwaffe wurde vor Ort in ein Gebüsch geworfen, die zweite Pistole unterwegs entsorgt. 

Milder Urteilsspruch

Dafür musste er sich nun verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragte vor dem Luzerner Kriminalgericht, dass der Beschuldigte wegen grobfahrlässiger schwerer Körperverletzung sowie unberechtigten Erwerbs und des Besitzes und Tragens einer Waffe schuldig zu sprechen sei. Der 25-Jährige sei mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten zu bestrafen, wovon sechs Monate unbedingt zu vollziehen seien.

Der Urteilsspruch des Luzerner Kriminalgerichts fiel allerdings deutlich milder aus. Der Beschuldigte wurde wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Er habe nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt, so der Urteilsspruch.

Das Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig. Denn die Anwältin des Opfers legte Berufung ein. Nun kommt der Fall vors Kantonsgericht. Das Opfer wird sich nicht nur aufgrund der Wunde ein Leben lang an die Tat seines «Freundes» erinnern. Der Schuss verletzte seine Nerven stark, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Es müsse davon ausgegangen werden, dass er ein Leben lang bleibende Schäden haben werde.

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