Zug: Aufschlag von über 50 Prozent in fünf Jahren

So viel teurer wurde die Fahrt mit dem Krankenwagen

Ein Fahrzeug des Rettungsdienstes Zug vor dem Kantonsspital. Wer mitfährt, zahlt heute deutlich mehr als vor kurzem noch.

(Bild: wia)

Wer in Zug mit der Ambulanz transportiert wird, dem dürfte bei Erhalt der Rechnung später kurz das Herz stehen bleiben. So jedenfalls ist es einem zentralplus-Leser ergangen. Dieser zahlte für eine fast identische Leistung des Rettungsdienstes kürzlich fast 500 Franken mehr als vor fünf Jahren.

Grosse Augen machte ein zentralplus-Leser, der kürzlich die Rechnung erhielt für den Transport im Ambulanzfahrzeug. Die Kosten für den Transport von Zug Nord ins Kantonsspital nach Baar: 1’241 Franken.

Nun gut, mag man sich nun denken. Bei der Abholung durch den Rettungsdienst geht es nicht selten um Leben und Tod. Dass innert weniger Minuten die entsprechende medizinische Versorgung geleistet wird, darf also durchaus etwas kosten.

Das stimmt. Nur hat sich dasselbe Szenario beim selben Leser fünf Jahre zuvor bereits ganz ähnlich abgespielt. Gleiche Strecke, ähnliche medizinische Versorgung. Mit dem Unterschied, dass die Rechnung 2014 mit rund 750 Franken deutlich weniger saftig ausfiel als 2019.

Zahlen Privatversicherte höhere Ambulanz-Preise?

Ob es daran lag, dass der Betroffene vor fünf Jahren noch allgemein versichert war und heute privat? Dieser Vermutung widerspricht Aurel Köpfli von der Zuger Gesundheitsdirektion. «Die anfallenden Kosten unterscheiden sich nicht. Unterschiede kann es aber darin geben, welche Kosten die versicherte Person selbst übernehmen muss.» Sprich, welchen Anteil die Krankenkasse bezahle. Wenn eine Person bestimmte Zusatzversicherungen abschliesse, könne sie gegebenenfalls einen höheren Teil der Transportkosten auf den Versicherer überwälzen.

Im vorliegenden Fall hat sich in Sachen Zusatzversicherungen nichts geändert. «Die anfallenden Kosten für einen Transport mit dem Rettungsdienst hängen von verschiedenen Faktoren ab», erklärt Köpfli weiter. Wurde zusätzlich ein Anästhesiefahrzeug benötigt? Handelte es sich um einen Notfalleinsatz oder einen planbaren Einsatz? Wie lange dauerte dieser? Fand er am Wochenende statt? Tagsüber oder am Abend?

Notfalleinsatz kostet heute 100 Franken mehr

Nur waren die beiden Einsätze hier nahezu identisch. Der Grund ist vielmehr in einer saftigen Gebührenerhöhung zu finden, welche Anfang 2016 umgesetzt wurde, und somit mitten in der Zuger Sparära. Wie ein Vergleich der alten und neuen Gebührenverordnung beweist, wurde in den letzten fünf Jahren zünftig an den Preisen geschraubt.

Kostete bis 2016 ein Notfalleinsatz 400 Franken (Grundtaxe 250 Franken plus Pauschalzuschlag 150 Franken), sind es heute 500 Franken. Dauert ein Einsatz länger als eine Stunde, zahlt man neu für die zusätzlich angebrochene Viertelstunde 35 Franken im Vergleich zu früher 25 Franken.

Gratis Blutdruckmessung? Das war gestern

Der Einsatz eines Notfallfahrzeuges schlug damals mit 300 Franken zu Buche, heute zahlt man mit 500 Franken gleich 200 Franken mehr. Wurden Blutdruckmessung sowie Pulsoxymetrie (zur Messung der Sauerstoffsättigung im Blut) früher nicht berechnet, fallen hier neu je 10 Franken Gebühren an.

Aurel Köpfli von der Gesundheitsdirektion erklärt zu der Erhöhung um bis zu 50 Prozent: «Per 1. Januar 2016 wurde der Tarif nach mehr als zehn Jahren angepasst.»

Zuger kommen gut davon

Unerhört? Nicht, wenn man über die Kantonsgrenzen blickt. In Luzern etwa gilt eine Grundpauschale von satten 900 Franken, also 400 Franken mehr als in Zug. Darin ist der Einsatz des Notarztes noch nicht einberechnet.

In der Stadt Zürich liegt zwar die Grundtaxe für Notfälle mit 470 Franken pro Einsatz etwas tiefer als in Zug, doch werden signifikante Faktoren, wie beispielsweise der Einsatz der Rettungssanitäter, separat zugerechnet.

Die Frage, wie viel Prozent der Kosten am Patienten hängenbleibt, erklärt Silvia Schnidrig, die Medienverantwortliche der Krankenkasse Swica. «In der Schweiz wird aus der Grundversicherung 50 Prozent an die Kosten eines medizinisch indizierten Krankentransports bezahlt.» Dazu kommt jedoch ein grosses Aber. Denn die Krankenkassen zahlen maximal 500 Franken im Jahr.

Wer sich also gleich zweimal im Jahr das Bein bricht, dürfte sich beim zweiten Mal überlegen, ob ein Taxi nicht doch die bessere Option ist.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Sebastian
    Sebastian, 11.03.2019, 16:32 Uhr

    Bei einem gebrochenem Bein handelt es sich nach UVG um einen Unfall. Alle Heilkosten werden von der Unfallversicherung übernommenen. Auch der Transport mit dem Rettungswagen.

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