Gericht spricht siebenjährigen Landesverweis aus

Cham: Eritreer attackiert Landsmann gleich zweimal an einer Party

Putziges kleines Zug: Weil am Obergericht nicht alle Angeklagten mit Anwälten nebeneinander sitzen können, findet der Berufungsprozess im Gebäude des Strafgerichts statt (Bild).

(Bild: mbe)

Als ein eigentlich harmloser Streit an einer Party in Cham eskalierte, griff ein eritreischer Flüchtling zu einer Bierflasche und schlug damit auf einen Landsmann ein. Kurze Zeit später attackierte er ihn draussen noch einmal. Das Zuger Strafgericht verurteilte den Angeklagten zu 27 Monaten Haft.

Begleitet von zwei Polizisten und mit Fussfesseln um die Knöchel kam der junge Mann in den Gerichtssaal. Mit versteinerter Miene nahm er Platz. Der Eritreer wurde beschuldigt, an einer Party in Cham einen Landsmann zuerst mit einer Bierflasche und später mit einer Eisenstange attackiert zu haben.

Die Vorwürfe gegen den 20-Jährigen wogen schwer. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf mehrfach versuchte schwere Körperverletzung sowie mehrfachen Angriff und forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Landesverweisung von zwölf Jahren.

Aktuell sitzt der 20-Jährige bereits in der Strafanstalt Zug. Dies im Rahmen eines vorzeitigen Strafvollzugs seit gut einem Jahr. Davor sass er 71 Tage in Untersuchungshaft. Als «stressig» bezeichnet er seinen Alltag in der Strafanstalt. Einer der anwesenden Polizisten konnte sich daraufhin ein Schmunzeln nicht verkneifen.

Die Schule abgebrochen

Aufgewachsen ist der schmächtige junge Mann mit seiner Familie in Eritrea. In der achten Klasse brach er die Schule ab, um seine kranke Mutter zu pflegen und beim landwirtschaftlichen Betrieb zuhause mitzuhelfen. Sein Vater war Soldat.

«Ich habe mich angetrunken gefühlt, wusste jedoch immer, was ich tat.»

Angeklagter

Die Flucht aus dem Land begann, als er in eine Razzia geriet. Man habe ihn gesucht, weil er ins Militär hätte einrücken müssen. Er flüchtete über die Grenze nach Äthiopien und von dort weiter via Sudan, Libyen und Italien in die Schweiz. Hierher kam er, weil bereits ein Bruder von ihm in Hünenberg lebte. Den Kontakt zum Rest seiner Familie pflege er vor allem via Telefon.

Abschiebung wurde aufgeschoben

In der Schweiz hat er mehrmals Deutschkurse besucht. Trotzdem war ein Dolmetscher bei der Verhandlung anwesend. Offensichtlich verstand der Beschuldigte einiges, antwortete vereinzelt auf Deutsch.

Seit August 2015 weilt er in der Schweiz. Im Dezember 2016 wurde sein Asylgesuch abgelehnt, die Abschiebung jedoch aufgeschoben aufgrund von «Unzumutbarkeit». Aktuell besitzt er in der Schweiz den Status F, sprich, er ist «vorläufig aufgenommen».

Auf der Tanzfläche hat’s begonnen

Doch was war genau geschehen? Die Vorfälle ereigneten sich in der Nacht auf den 2. Dezember 2017 in einem Partyraum an der Hünenbergerstrasse in Cham. An einem Fest für Eritreer gerieten mehrere Personen auf der Tanzfläche aneinander.

Über den Grund dafür gehen die Meinungen auseinander. An der Verhandlung argumentierte der Beschuldigte mit einer Verwechslung. Das spätere Opfer habe gedacht, der Angeklagte sei ihm beim Tanzen mehrmals auf die Füsse getreten. Daraufhin sei es zu Beleidigungen gekommen, das Opfer habe den Angeklagten am Kragen gepackt. Gekannt hätten sie sich zuvor nicht. Auch im Anschluss an diesen Abend hätten sie keinen Kontakt mehr gehabt, so der Angeklagte.

Reichlich Alkohol war im Spiel

Alkohol scheint bei der Auseinandersetzung eine nicht unwesentliche Rolle gespielt zu haben. Der Angeklagte gab bei der Verhandlung an, im Vorfeld der Party rund zwei Deziliter Wodka und fünf bis sechs Bier getrunken zu haben. An der Party seien noch einmal drei bis vier Biere hinzugekommen. «Ich habe mich angetrunken gefühlt, wusste jedoch immer, was ich tat», so seine Aussage.

Eskaliert ist die Situation dann auf der Toilette im Untergeschoss. Angeklagter und Opfer begegneten sich dort. Nach Aussage des Opfers sowie eines Freundes und eines Sicherheitsmanns kam der Angeklagte in Begleitung mehrerer Männer in die Toilette.

Einigkeit bei der Bierflasche

Die Gruppe habe auf das Opfer eingeschlagen. Dann habe der Angeklagte dem Opfer mit einer Bierflasche gegen die Stirn geschlagen. Das Resultat: eine vier Zentimeter lange Rissquetschwunde.

«Ich habe nichts gemacht und sitze im Gefängnis.»

Angeklagter

Der Angeklagte gab den Schlag mit der Bierflasche zu. Dieser sei im Affekt passiert, er sei nicht mit der Absicht auf die Toilette gegangen, dies zu tun. Das sei jedoch das Einzige gewesen, was er sich zu Schulden habe kommen lassen. Schläge oder Tritte habe es keine gegeben. Auch das Gericht fand schlussendlich keine Beweise dafür.

Wen hat er geschlagen?

Mit dem Hieb mittels Bierflasche gegen den Kopf des Opfers war die Auseinandersetzung an besagtem Abend jedoch noch nicht vorbei. Denn Angeklagter und Opfer trafen draussen wieder aufeinander. Auch hier klafften die Beschreibungen zu den Geschehnissen weit auseinander.

Laut Version des Angeklagten habe er mit einem Holzstück einmal einen Kollegen des Opfers geschlagen. Als er dann die Polizei gesehen habe, sei er weggegangen. Früher sagte er, er habe mit dem Ast das Opfer selbst einmal geschlagen. Mehrmals verstrickte sich der Angeklagte in Widersprüche zu einst getätigten Aussagen.

Der Griff zur Eisenstange

Das Opfer, dessen Freund sowie der Sicherheitsmann widersprachen den Schilderungen, als sie sich im Vorfeld bei der Einvernahme dazu äusserten. Anwesend bei der Verhandlung war übrigens keiner davon. Der Angeklagte sowie der Rest seiner Gruppe, zwischen sechs und acht Personen, seien draussen wieder auf das Opfer losgegangen.

«Wer weiss, wie diese Desinteresseerklärung zustande gekommen ist.»

Staatsanwaltschaft

Der Angeklagte habe dabei gar zu einer Eisenstange gegriffen und auf den Oberkörper des Opfers eingeschlagen. So will es zumindest der Sicherheitsmann gesehen haben. Das Opfer zog sich eine zweite Rissquetschwunde am Hinterkopf zu. Längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen ergaben sich dadurch für das Opfer nicht.

Täter ist vorbestraft

Dass der Angeklagte sich möglichst als Einzeltäter darzustellen versuchte und darauf bestand, immer alleine gehandelt zu haben, sei eine reine Schutzbehauptung, so argumentierte der Staatsanwalt.

Zudem zeigte er sich mehr als skeptisch gegenüber der Desinteresseerklärung vom März 2018 von Seiten des Opfers. Darin erklärt es, nicht gegen den Täter strafrechtlich vorgehen zu wollen. «Wer weiss, wie diese Erklärung zustandegekommen ist», so der Staatsanwalt.

Er wies auch darauf hin, dass der 20-Jährige kein unbeschriebenes Blatt sei und schon in der Vergangenheit negativ aufgefallen sei: Der Beschuldigte trägt eine Vorstrafe wegen Raufhandels aus dem Jahr 2017 mit sich herum.

«Abschiebung zumutbar»

Eine Abschiebung nach Eritrea sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft zumutbar. Der Angeklagte lebe noch nicht so lange in der Schweiz, sei somit auch noch nicht so stark verwurzelt hierzulande. Und von Eritrea entfremdet habe er sich auch noch nicht, zumal der Grossteil seiner Familie immer noch dort lebe. Genauso wenig sei er ein Härtefall, befand die Staatsanwaltschaft.

«Der Angeklagte war wutentbrannt und stark alkoholisiert.»

Anwalt

Der Angeklagte hingegen fürchtet bei einer Rückkehr in sein Heimatland Verfolgung und Vergeltung gegen seine Person, wie er sagte.

Wie heftig war der Schlag?

Ein eher diffuses Motiv, dazu Widersprüche bei den eigenen Aussagen sowie mehrere Personen, welche gegen den Angeklagten aussagten – der Anwalt des Angeklagten hatte somit einen schweren Stand.

Er argumentierte unter anderem damit, dass sein Mandant «wutentbrannt und stark alkoholisiert» gewesen sei. Zudem beharrte er auf der Version, dass es nur einen Schlag mit der Bierflasche gegeben habe. Von schwerer Körperverletzung und Angriff könne also keine Rede sein. Die Glasflasche sei nicht einmal zerbrochen. Das Opfer habe zudem nicht das Bewusstsein verloren und sei nicht einmal zu Boden gegangen. So hart könne der Schlag also nicht gewesen sein.

Sein Mandant sei infolgedessen von der mehrfach versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen. Stattdessen soll er unverzüglich auf freien Fuss gesetzt und angemessen für die Untersuchungshaft entschädigt werden. Die geforderte Landesverweisung sprach der Anwalt in seinem Plädoyer nicht an.

Schlag nicht im Affekt

Einige Stunden später lud das Gericht dann zur Urteilsverkündung. Der Beschuldigte wurde vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung bezüglich der Vorfälle draussen freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Angeklagte das Opfer mit einer Eisenstange attackiert hatte. Es taxierte die Geschehnisse deswegen als Raufhandel.

Bezüglich des Schlags mit der Bierflasche, sprachen die Richter den Angeklagten vom Vorwurf des Angriffs frei. Der Eritreer wurde hierbei jedoch der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Schlag mit der Flasche sei nicht im Affekt geschehen. Der Alkoholkonsum führt hier nur zu einer leichten Strafminderung.

Angeklagter kommt per sofort frei

In der Summe ergibt dies eine Freiheitsstrafe von 27 Monaten, davon zwölf Monate unbedingt. Da der Angeklagte jedoch bereits über 14 Monate in Haft sass, wird er umgehend auf freien Fuss gelassen.

Des Weiteren entschied sich das Strafgericht für einen Landesverweis von sieben Jahren. Denn: Um einen Härtefall handle es sich hier nicht. Der Angeklagte sei weder in der Schweiz geboren, noch hier besonders verwurzelt.

Dieser Landesverweis wird in nächster Zeit jedoch kaum über die Bühne gehen. Es sei dies Sache des Vollzugs, wie der Richter betonte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon