SBB nehmen Kontrollen ganz genau

Das Billett zwei Minuten zu spät gelöst – in Luzern von der Polizei abgeholt

Auch die Onlinetickets müssen vor Abfahrt des Zuges gelöst werden. (Symbolbild)

 

(Bild: sah)

Drei dunkelhäutige Männer rennen auf den Interregio, einer löst sein Online-Ticket zwei Minuten nach der Abfahrt. Eine halbe Stunde später wird der Bahnfahrer kontrolliert, in Luzern nimmt ihn die Polizei in Empfang. Haben die SBB überreagiert – womöglich gar aufgrund der Hautfarbe?

Es ist Samstagabend am Hauptbahnhof Zürich. Drei dunkelhäutige Personen rennen auf den Zug von Zürich nach Luzern. Sie erreichen knapp den Zug, der um 19.35 Uhr abfährt. Zwei der Personen lösen per Online-Ticket eine Minute vor Abfahrt ihr Billett, einer der drei erst um 19.37 Uhr, zwei Minuten nach Abfahrt. Als nach Rotkreuz die Billettkontrolle kommt, erstellt der Kontrolleur eine Busse von 90 Franken. Das Ticket sei zu spät gelöst worden. Da sich der Passagier verweigert, wird die Polizei alarmiert. Diese wartet in Luzern am Bahnhof und nimmt den dunkelhäutige Mann in Empfang.

Diskriminierung oder ein Grenzfall

Diese Situation von letzter Woche berichtet eine Augenzeugin gegenüber zentralplus. Die Situation wirft Fragen auf: Weshalb zeigt man in dieser Situation keine Kulanz, da offenbar kein versuchter Missbrauch vorliegt, sondern lediglich das Ticket zwei Minuten zu spät gelöst wurde? Hat man möglicherweise nur aufgrund der dunklen Hautfarbe des Passagiers derartige Mittel herangezogen?

Ob hier ein Fall von sogenanntem Racial Profiling vorliegt, sei schwer zu sagen, meint Beat Gerber, Mediensprecher bei Amnesty International. Bei Racial Profiling handelt es sich um ein auf äusseren Merkmalen begründetes Agieren von zum Beispiel Sicherheitsbehörden. «Grundsätzlich liegt ein Fall von Diskriminierung vor, wenn eine Person allein aufgrund ihres Aussehens anders behandelt wird», so Gerber.

Er fügt an: «Wenn sich herausstellt, dass zum Beispiel dunkelhäutige Menschen schneller kontrolliert, mit weniger Kulanz und schliesslich häufiger mit Bussen belegt werden, wäre das klar diskriminierend.» Besonders in Grenzgebieten käme es vermehrt zu solchen Fällen, wo dunkelhäutige Personen im Bus, Zug oder an Bahnhöfe aufgrund ihrer Hautfarbe einer Personenkontrolle unterzogen würden, so Gerber. Dies jedoch eher durch die Polizei als von SBB-Kontrolleuren.

Da aus seiner Erfahrung jedoch auch regelmässig Schweizer wegen zu spät gelöster Online-Tickets gebüsst werden, sei dies wohl ein Grenzfall, der auf der Unwissenheit des Passagiers basiert.

«Es erstaunt mich oft selbst, wie mit Personen umgegangen wird, die offensichtlich nicht wissen, wie das System funktioniert.»

Beat Gerber, Mediensprecher Amnesty International

Doch auch dies sei spannend, denn: «Es erstaunt mich oft selbst, wie mit Personen umgegangen wird, die offensichtlich nicht wissen, wie das System funktioniert. Hier wäre für mich oftmals mehr Kulanz angebracht», so Gerber. Diese Unwissenheit betreffe sowohl Schweizer, als auch Ausländer. So würde es viele Beispiele geben, wo Personen aus Unwissenheit eine falsche Zone für den Bus lösen oder in der ersten, statt in der zweiten Klasse im Zug sitzen.

Auch im beobachteten Beispiel war sich der Passagier offenbar nicht bewusst, dass er trotz eines kurz nach Abfahrt gelösten Online-Tickets bereits als Schwarzfahrer gilt. Doch: Unwissen schützt vor Strafe nicht – so auch bei den SBB.

Kaufvorgang muss vor der Abfahrt abgeschlossen sein

Offenbar reagierte der Kontrolleur also standardgemäss und zog, ebenfalls standardgemäss nach Verweigerung der Personalangaben die Polizei hinzu. Die SBB berufen sich dabei auf die Organisation des öffentlichen Verkehrs «ch-direkt», der neben den SBB über 200 Transportunternehmen der Schweiz angehören.

«Die Regeln für Fahrausweise und Kontrollen sind schweizweit vereinheitlicht.»

Daniele Pallecchi, Mediensprecher SBB

«Die Regeln für Fahrausweise und Kontrollen sind schweizweit vereinheitlicht», so SBB-Mediensprecher Daniele Pallecchi. «Die Kundinnen und Kunden müssen vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt des Kurses) im Besitz eines E-Tickets sein. Der Kaufvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Kurses vollständig abgeschlossen sein», so die Bestimmungen von «ch-direkt». Kurz gesagt: Sobald sich der Zug in Bewegung setzt, muss ein gültiger Fahrausweis gelöst sein.

Fehlt ein gültiger Fahrausweis, wird dabei ein voller Zuschlag von 90 Franken erhoben. Dieser Betrag erhöht sich bei mehrfachem Vergehen. «Weigert sich ein Fahrgast, die Gebühr zu bezahlen, ist in erster Linie betriebliche Hilfe oder die Polizei anzufordern», so Pallecchini mit Bezug auf die schweizweiten Vorschriften.

Polizei häufig zur Personalienabfrage herangezogen

Dies bestätigt auch der Mediensprecher der Luzerner Polizei, Christian Bertschi. Die Polizei würde des Öfteren hinzugezogen, um Personalien von sogenannten «Schwarzfahrern» aufzunehmen oder Ordnungsbussen zu verteilen. Denn die Transportunternehmen dürfen selbst keine Personalüberprüfungen machen.

Es scheint also tatsächlich alles ordnungsgemäss abgelaufen zu sein. Ob bei anderen Fahrgästen mit mehr Kulanz vorgegangen worden wäre, kann nur spekuliert werden. Hier zeigen sich die SBB kurz und knapp: «Nein», meint Daniele Pallecchi auf die Frage, ob möglicherweise nur aufgrund dunkler Hautfarbe des Passagiers derart durchgegriffen wurde. Auch auf die Frage, ob Kontrolleure in ihrer Ausbildung auf das Thema Racial Profiling sensibilisiert werden, heisst es von den SBB knapp: «Nein.»

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 17.02.2019, 13:44 Uhr

    Was wäre passiert, wenn der Mann sein E-Billet erst in Thalwil gelöst hätte (Thalwil-Luzern)? Wahrscheinlich nichts, denn der Kontrolleur hätte annehmen müssen, dass der Fahrgast erst in Thalwil zugestiegen und das Billett rechtzeitig gelöst worden war. Die kleinlichen Transportregeln haben offenbar Löcher, was auf eine grosszügigere Neuregelung hoffen lässt.

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  • Profilfoto von lulu
    lulu, 15.02.2019, 11:13 Uhr

    Ein solch stures Vorgehen der SBB ist beschämend, meine ich (bin seit 1974 GA-Besitzer)

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  • Profilfoto von Wooshkaa
    Wooshkaa, 14.02.2019, 12:55 Uhr

    … und was passiert, wenn ich im Zug ein Klassenwechsel billet kaufen wird?

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  • Profilfoto von bjornsen
    bjornsen, 14.02.2019, 09:32 Uhr

    wird das bereits gelöste Ticket denn immerhin von der Busse abgezogen? oder ergibt sich daraus eine mildernde Massnahme?

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  • Profilfoto von M
    M, 13.02.2019, 20:49 Uhr

    Dann wäre es wahrscheinlich korrekt, in einem solchen Fall kein Ticket mehr zu lösen.

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  • Profilfoto von Cho
    Cho, 13.02.2019, 19:34 Uhr

    Ist mir schon häufiger passert, bisher haben die Kontrolleure stets kulant reagiert. Bisher einfach Glück gehabt, oder liegt’s doch an meinem typisch schweizerischem Aussehen?

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