In Luzern wohnhaftes Ehepaar verurteilt

Sozialhilfe-Empfänger verheimlichen Besitz von drei Häusern

Das Ehepaar blieb bis zuletzt dabei: Sie besitzen keine Liegenschaften in Bosnien (Symbolbild: AdobeStock).

Um höhere Sozialhilfe zu erhalten, hat ein Ehepaar gegenüber der Gemeinde Emmen verschwiegen, drei Liegenschaften in Bosnien zu besitzen. Wegen Betruges wurden sie deswegen vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt. Bis zuletzt beharrte das Ehepaar darauf, keine Häuser zu besitzen.

Von 2008 bis 2013 bezog ein Ehepaar von der Gemeinde Emmen knapp 140’000 Franken wirtschaftliche Sozialhilfe. Weil es das Sozialamt der Gemeinde Emmen bewusst arglistig getäuscht haben soll, musste es sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Denn um höhere Gelder zu erhalten, sollen sie dem Sozialamt verschwiegen haben, im Besitz mehrer Liegenschaften zu sein.

Der Sozialinspektor zu Besuch

Im Jahr 2003 und 2006 soll das Ehepaar drei Liegenschaft in Bosnien für insgesamt 60’000 Franken gekauft haben. Die Frau soll zudem einen Anteil an der Liegenschaft ihrer verstorbenen Mutter geerbt haben. Gegenüber dem Sozialamt der Gemeinde Emmen gab das Paar jedoch an, dass ihnen keine Häuser gehören würden, wie aus dem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts hervorgeht.

Bei einem Hausbesuch eines Sozialinspektors der Gemeinde Emmen schöpfte dieser dann Verdacht: Da das Ehepaar nicht zu Hause war, öffnete deren Sohn die Tür. Er sagte, dass seine Eltern seit einigen Wochen in Bosnien seien. Sie hätten da ein Haus. Zudem zeigte er dem Detektiv Fotos seiner Eltern in Bosnien.

In polizeilichen Einvernahmen sagte der heute 62-jährige Ehemann, der einst als Bau- und Waldarbeiter in Bosnien und temporär als Betriebsmitarbeiter in Luzern arbeitete, Anfang 2014 aus, dass sein Sohn behindert sei und dessen Aussagen nicht der Wahrheit entsprächen. Er und seine Frau seien zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung nicht in Bosnien gewesen, sondern hätten lediglich in der Schweiz ihre Einkäufe gemacht. Seit sie 1992 in die Schweiz eingereist sind, seien sie nie in Bosnien gewesen. Sie würden da auch keine Häuser besitzen.

Widersprüchliche Aussagen

Doch die Aussagen des 62-Jährigen waren stets widersprüchlich. Als man ihm einen von ihm unterschriebenen Vertrag für Fassadenarbeiten eines Hauses in Bosnien zeigte, gab er zu Protokoll, dass das Haus zwar auf seinen Namen laute. Er habe es von seiner Mutter geerbt, es sei ihm jedoch nie übertragen worden. Später sagte er aus, dass seine Aussage falsch übersetzt worden sei. Das Haus gehöre seinem Onkel mütterlicherseits. Den Vertrag habe er «einfach so» unterschrieben.

Seine Frau hingegen behauptete, dass ihr Mann mit Alkohol abgefüllt worden sei und ihm das Dokument in die Tasche gesteckt worden sei. Erst als ihm verschiedene Belege vorgelegt wurden, die bewiesen, dass sich das Ehepaar mehrmals in Bosnien befand, räumte der Beschuldigte ein, einmal im Jahr dahin zu reisen.

Liegenschaften erst nach Einvernahmen übertragen

Der Beschuldigte schien sich mehrmals erst an die Vergangenheit zu erinnern, wenn man ihm auch entsprechende Beweise zeigte. So gab er zu, dass seine beiden Söhne je ein Haus in Bosnien besitzen würden, nachdem ihm entsprechende Bilder davon gezeigt wurden. 

Nachdem der Beschuldigte von der Polizei einvernommen wurde, reiste er nach Bosnien, um die in den Jahren 2003 und 2006 erworbenen Liegenschaften an seine beiden Söhnen zu übertragen. Ende 2014 wurde der 62-Jährige erneut einvernommen – dieses Mal jedoch durch die Staatsanwaltschaft. Geschickt wie er war, legte der Beschuldigte seine im März 2014 ausgestellte Bestätigung eines bosnischen Amtsgerichts samt Übersetzung vor. In dieser wurde festgehalten, dass in Bosnien keine Immobilien auf seinen Namen registriert sind. Er beharrte auf seiner Meinung, dass er kein Haus in Bosnien besitze – und auch früher nie eines gehabt habe.

Auf dem Papier ist der Beschuldigte Eigentümer

Die Gemeinde Emmen liess jedoch nicht locker und erfuhr über die Schweizer Botschaft in Wien, dass der 62-Jährige damals, als er von der Gemeinde Emmen wirtschaftliche Sozialhilfe bezog, Eigentümer eines Grundstücks in Bosnien war.

Auf Druck hin gab der Beschuldigte an, 2003 und 2006 die drei Häuser gekauft zu haben. Er habe zwar sämtliche Häuser auf seinen Namen erworben – dies allerdings für seine beiden Söhne und mit deren Geld. Seine Kinder hätten selbst nicht nach Bosnien reisen können. Sein einer Sohn habe einen Kredit von der Credit Suisse in Höhe von 25’000 Franken aufgenommen, sein anderer Sohn habe das Haus mit Nachzahlungen aus der Invalidenversicherung finanziert.

Später habe er dann das Eigentum auf die Namen seiner beiden Söhne übertragen. Notabene: Erst nachdem Emmens Sozialamt bereits Verdacht schöpfte und das Ehepaar durch die Polizei bereits vernommen wurde, übertrug er die beiden Liegenschaften. Auf diese Frage hin beteuerte der Beschuldigte vor dem Luzerner Kriminalgericht folgendes: «Ich habe nicht realisiert, dass es auf meinen Namen lautete, weil ich mit dem Geld meines Sohnes bezahlt hatte. Ich habe alles mit dem Geld meiner Söhne bezahlt – nicht mit meinem Geld.»

Die Übertragung sei rein zufällig ausgerechnet kurz nach der polizeilichen Einvernahmen möglich geworden – weil das Ehepaar zuvor aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage gewesen sei. 

Söhne könnten Häuser finanziert haben

Das Ehepaar blieb bis zuletzt dabei: Sie besitzen keine Liegenschaften in Bosnien. Es ist jedoch erwiesen, dass die beiden Liegenschaften 2006 im Namen des Beschuldigten gekauft wurden und somit in dessen Eigentum standen. Erwiesen ist auch, dass sie dies gegenüber dem Sozialamt der Gemeinde Emmen verschwiegen haben.

Dennoch legt das Luzerner Kriminalgericht den Schluss nahe, dass die Käufe durch die beiden Söhne finanziert worden sein könnten. Denn in den Akten liegt das Darlehensschreiben der Credit Suisse in Höhe von 25’000 Franken bei, welches der eine Sohn beantragt hatte. Bankauszüge des anderen Sohnes beweisen, dass dieser 2006 von seinem Privatkonto 26’000 Franken abhob. Das Darlehen sowie die Bankauszüge korrespondieren zeitlich eng mit den Käufen der beiden bosnischen Liegenschaften.

Urteil wird weitergezogen

Der Beschuldigte soll jedoch laut Gericht nicht nur auf den Papieren als Eigentümer fungieren, sondern auch in der Realität. Das zumindest bei einem der drei Häuser. Bei einer Hausdurchsuchung wurde beispielsweise eine Kaufquittung eines Schwedenofens für das eine Haus in Bosnien gefunden. Das Kriminalgericht hegte Zweifel an den Aussagen des Beschuldigten: «Wären tatsächlich sämtliche Liegenschaften von den Söhnen finanziert worden, hätte kein vernünftiger Grund bestanden, die Einträge im Grundbuch gegenüber dem Sozialamt und den Strafverfolgungsbehörden zu leugnen.» Der Deliktsbetrag beläuft sich auf rund 22’500 Franken.

Das Luzerner Kriminalgericht sprach das Ehepaar wegen mehrfachen Betrugs schuldig. Der 62-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 8’400 Franken verurteilt, die 58-Jährige zu einer Geldstrafe von insgesamt 6’000 Franken. Beides bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Gegen das Urteil wurde Berufung eingereicht. Nun gelangt der Fall vors Kantonsgericht.

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