Gemeinde Emmen schickte keine Sozialinspektoren

Vierfache Mutter betrog Sozialhilfe um 45’000 Franken

Zahlt der Kanton sogar die Bussen von Sozialhilfe-Bezügern?

(Bild: Adobe Stock)

Während mehr als zwei Jahren bezog eine 39-Jährige 45’000 Franken zu viel Sozialhilfe von der Gemeinde Emmen. Laut Gericht verschwieg sie, dass ihr Lebenspartner bei ihr wohnte und sie finanziell unterstützte. Pikant: Sie flog nicht etwa durch Sozialinspektoren auf, sondern wurde von ihrem Partner verpfiffen.

In den Medien liest man oftmals von Betrügern, die arglistig und zu Unrecht wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen. Der Fall einer 39-Jährigen, die sich kürzlich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten musste, zeigt jedoch einmal mehr, dass die Grenze häufig nicht so einfach zu ziehen ist.

Seit mehr als zwölf Jahren bezieht die vierfache Familienmutter von der Gemeinde Emmen wirtschaftliche Sozialhilfe. Dabei soll sie laut Gericht während zwei Jahren verschwiegen haben, dass ihr Lebenspartner nach wie vor bei ihr wohnte und ihr Geld dafür bezahlte. «Wir waren kein Paar mehr», sagte sie vor Gericht. «Nicht, nachdem ich herausgefunden hatte, dass er mich mit einer anderen betrogen hat. Und er mir während eines Streits ein blaues Auge verpasste.»

Lebte der Mann bei ihr oder nicht?

Die Verurteilte und ihr Lebenspartner waren bereits seit Schulzeiten ein Paar. Als sie mehrheitlich mit ihm und den vier Kindern in der Wohnung in Emmen lebte, wandten sie sich ans Sozialamt, um der Gemeinde die Umstände zu schildern. Das Sozialamt kürzte daraufhin die Sozialhilfe der 39-Jährigen. Nach Gesprächen habe sich ihr Partner dazu bereit erklärt, ihr monatlich einen Beitrag in Höhe von 870 Franken zu überweisen. Das quasi als Gegenleistung, dass er bei der Beschuldigten wohnen durfte, sie für ihn kochte und seine Wäsche wusch.

Ein Jahr später soll laut Angaben der Beschuldigten die Trennung erfolgt sein. Die Verurteilte gab der Gemeinde seinen Auszug bekannt – und dass sie kein Geld mehr von ihm erhalte. So sprach ihr das Sozialamt wieder höhere Sozialleistungen zu.

Weiterhin Bargeld gefordert

Der Staatsanwalt warf der Beschuldigten vor Gericht vor, dass ihr Partner jedoch zwischen 2012 bis 2014 weiterhin bei ihr gewohnt und ihr monatlich Geld übergeben habe. So soll die Beschuldigte die Gemeinde Emmen «arglistig getäuscht» und insgesamt um mehr als 45’000 Franken geschädigt haben.

Aufgeflogen ist sie, weil sich der Lebenspartner der Verurteilten im September 2014 mit einem Schreiben an das Sozialamt wandte, um seinen Auszug mitzuteilen. Erst da soll er erfahren haben, dass das Sozialamt davon ausging, das er schon längst die Wohnung verlassen habe.

«Die Chatverläufe korrespondieren mit den Bargeldauszügen des Lebenspartners.»

Der Staatsanwalt vor Gericht

Auch Chatverläufe aus Whatsapp-Unterhaltungen wurden bei der Gerichtsverhandlung als Beweise miteinbezogen. «Die Beschuldigte bat ihren Lebenspartner um Geld», so der Staatsanwalt. Laut ihm ging die Beschuldigte weiterhin davon aus, dass sie Anspruch auf sein Geld hatte. «Die Chatverläufe korrespondieren zudem mit den Bargeldauszügen des Lebenspartners.» Das Geld soll dieser jeweils abgehoben und der Beschuldigten in bar übergeben haben.

War er ein Pädophiler?

Die Verurteilte beharrte vor Gericht darauf, dass sie seit der Trennung 2012 den Mann nur noch «ab und zu getroffen» habe. Erst zwei Jahre später sollen sich die beiden wieder näher gekommen sein. Sie wagten einen Neuanfang und die Verlobung wurde geplant. Bis die 39-Jährige den Inhalt eines Laptops genauer betrachtete und auf «unschöne und komische Dinge» gestossen sei. Ihr Lebenspartner soll sich auf «Kinderseiten» herumgetrieben haben, «pädophilische Sachen halt». Es folgte die Trennung.

Von der Schwester hintergangen

Belastend wirkten sich auch die Aussagen der eigenen Schwester aus. Zuerst sagte diese in früheren Vernehmungen aus, dass ihre Schwester getrennt von ihrem Lebenspartner wohne. 2016 machte sie jedoch eine Kehrtwendung. Fortan sagte sie, dass der Lebenspartner während der ganzen Zeit bei der Beschuldigten gewohnt habe. «Meine Schwester war schon immer eifersüchtig auf mich», versuchte sich die Beschuldigte, die diesen Sommer ihre Weiterbildung im Bereich Pflege abschliessen möchte, vor Gericht zu rechtfertigen.

«Ich bin fix und fertig.»

Die Verurteilte vor Gericht

Als sie ihren Lebenspartner wegen der pädophilen Inhalte angeklagt hatte, habe sich ihre Schwester gegen sie gestellt, um ihren eigenen Mann – den Bruder des Lebenspartners der Verurteilten – zu schützen. «Sie sagt mir immer, ich sei nichts wert. Seit Jahren mobbt und schikaniert sie mich. Ich bin fix und fertig», so die Beschuldigte vor Gericht. Mit jedem Wort wurde sie leiser, bis sie zu weinen begann. «Meine Schwester hat gelogen. Für ihren Mann und gegen mich.»

Keine Sozialinspektoren losgeschickt

Doch weder der frühere Partner der Angeklagten noch die Schwester oder die Kinder der Beschuldigten wurden vor Gericht geladen. Es stand Aussage gegen Aussage – die Verteidigung plädierte im Zweifel für die Angeklagte, dass seine Mandantin von Schuld und Strafe freizusprechen sei. Das Sozialamt hätte sie befragen müssen – nicht zuletzt aufgrund der blauen Flecken.

Und gerade in Emmen hätte die Beschuldigte mit Nachforschungen rechnen müssen. Die Gemeinde gilt als Pionierin der Sozialinspektoren (zentralplus berichtete). «Es wäre durch einen einzigen Hausbesuch oder ein Gespräch überprüfbar gewesen, ob der Mann noch bei ihr wohnte», so die Verteidigung während der Gerichtsverhandlung. Nach wie vor sei unklar, ob der Mann bei der Beschuldigten wohnte. Es sei durchaus plausibel, dass das Geld des Partners als Geschenk für die Kinder gedacht gewesen sei.

Strafe leicht reduziert

«Sie passt ihre eigenen Aussagen so an, wie es ihr gerade gelegen kommt», hielt der Staatsanwalt dagegen. Jedes Mal, wenn die Beschuldigte befragt werde, komme eine andere Version zum Vorgefallenen ans Licht. Die Gemeinde hat zwar Sozialinspektoren, aber dies sei kein Riesenapparat, um alle Sozialhilfebezüger kontrollieren zu können. Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken.

Das Luzerner Kriminalgericht kommt den Anträgen des Staatsanwaltes nach, verringert jedoch die Geldstrafe. Das Gericht verurteilt die 39-Jährige wegen mehrfachen Betrugs zu einer Geldstrafe von insgesamt 1’600 Franken. Zudem hat sie dem Kriminalgericht insgesamt knapp 6’000 Franken Verfahrenskosten sowie eine Busse von 300 Franken zu bezahlen. Auf die Zivilforderung der Gemeinde Emmen in Höhe von 45’000 Franken trat das Strafgericht nicht ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon