Kantonsgericht Luzern überstimmt Migrationsamt

Bleibt die Frau zu Hause, darf sie rechtlich nicht bestraft werden

Ein traditionelles Familienmodell, in dem die Frau zu Haushalt und Kindern schaut, darf keine Rechtsnachteile verursachen, urteilt das Kantonsgericht Luzern. (Symbolbild: Emanuel Ammon/AURA)

Eine Ausländerin hat sechs Kinder und deshalb kaum Zeit, um Deutsch zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Dennoch dürfe man ihr nicht mangelnde Integration vorwerfen, urteilt das Luzerner Kantonsgericht. Es spricht der Familie eine Aufenthaltsbewilligung zu, obwohl der Kanton davon absehen wollte. Auch wegen der kriminellen Vorgeschichte des Vaters.

Er lebt seit über 20 Jahren in der Schweiz, sie seit neun Jahren, ihre gemeinsamen sechs Kinder sind hier geboren und gehen zur Schule: eine Familie aus dem Balkan, die im Luzerner Hinterland zuhause ist. Sie gehört zu den knapp 2’600 Menschen im Kanton Luzern, die als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz leben (siehe Box).

Und bald zählen sie zu den jährlich rund 2’000 vorläufig Aufgenommenen, die eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Das hat das Luzerner Kantonsgericht beschlossen. Dass sich die Richter mit ihrer Zukunft beschäftigen mussten, wurde nötig, weil das Amt für Migration ihr Gesuch ablehnte und die Familie gerichtlich dagegen vorging. Mit Erfolg: Im Urteil kommt das Kantonsgericht zum Schluss, dass hier ein Härtefall vorliegt.

Schlecht integriert oder nur konservativ?

Das Amt für Migration des Kantons Luzern verweigerte der Familie um eine Aufenthaltsbewilligung hauptsächlich aus zwei Gründen, wie dem Urteil des Kantonsgerichts zu entnehmen ist. Zum einen aufgrund der fehlenden Integration der Mutter.

Die heute 27-Jährige reiste 2009 in die Schweiz ein. Ein Jahr später bekam sie bereits das erste Kind, danach fünf weitere. Sie sind heute zwischen drei und acht Jahre alt. Die Kosovarin hat nie gearbeitet und die verlangten Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen. Für die Migrationsbehörde war damit klar, dass sie sich mangelhaft integriert hat.

«Die Beschwerdeführer müssen die Möglichkeit haben, eine traditionelle Rollenaufteilung innerhalb der Familie zu wahren, ohne daraus Rechtsnachteile gewärtigen zu müssen.»

Kantonsgericht Luzern im Urteil

Dagegen wehrte sich die betroffene Familie. Dass sich die Mutter zu wenig integriert habe, könne ihr nicht vorgeworfen werden, da sie mit der Erziehung der Kinder vollumfänglich ausgelastet sei. Das Kantonsgericht kommt nun zu einem ähnlichen Schluss. Und hält fest: «Die Beschwerdeführer müssen die Möglichkeit haben, eine traditionelle Rollenaufteilung innerhalb der Familie zu wahren, ohne daraus Rechtsnachteile gewärtigen zu müssen.» Oder anders gesagt: Wer ein konservatives Modell wählt, darf deswegen nicht rechtlich bestraft werden.

Die Richter sind zudem zuversichtlich, dass die Frau sich nun rascher integriere, weil die Kinder zur Schule gehen. Als Beweis wird die Aussage einer Kindergärtnerin angeführt, die bezeugt, dass die Mutter regelmässig Veranstaltungen des Kindergartens besuche und gut Deutsch spreche. Das Kantonsgericht spricht daher abschliessend von einer «knapp mittelmässigen» Integration.

Mehr als zehnmal in Konflikt mit dem Rechtsstaat

Auch beim zweiten Kritikpunkt der Luzerner Behörden kommt das Gericht zu einer anderen Einschätzung. Das Amt für Migration verweigerte die Aufenthaltsbewilligung auch, weil der Familienvater, ein 29-jähriger Serbe, wiederholt und erheblich straffällig geworden ist. Laut dem Urteil wurde insgesamt 13-mal ein Strafbefehl oder eine Strafverfügung gegen ihn erlassen.

So war er zum Beispiel einmal ausserorts über 40 Stundenkilometer zu schnell unterwegs. Weiter hat er ölverschmutzte Güter in Containern aufbewahrt und dadurch eine Verunreinigung des Wassers in Kauf genommen oder einem Arbeitnehmer ohne entsprechende Ausbildung eine gefährliche Arbeit übertragen, wofür er der fahrlässigen schweren Körperverletzung verurteilt wurde.

Vorläufig aufgenommen – lange hier

In der Schweiz leben über 46’000 Menschen mit dem Status «vorläufig aufgenommen». Es handelt sich um Menschen, welche nicht als Flüchtlinge mit einem B-Ausweis anerkannt werden und die Schweiz theoretisch verlassen müssten, aber nicht in ihre Heimat zurückreisen können, weil dies nicht zumutbar, nicht zulässig oder nicht möglich ist. Etwa, weil es sich um ein Konfliktgebiet handelt oder keine Zwangsrückführungen akzeptiert werden.

Deshalb werden sie hier geduldet – und bleiben oft dauerhaft. Wer länger als fünf Jahre in der Schweiz lebt, kann einen «persönlichen Härtefall» geltend machen und den B-Ausweis beantragen. Das betrifft beinahe die Hälfte aller Menschen mit diesem Status in der Schweiz. Weil es sich um einen der irreführendsten Begriffe in der Asylpolitik handelt, gibt die «vorläufige Aufnahme» seit Jahren zu reden. Letztes Jahr scheiterte indes der Versuch, den Status abzuschaffen.

Das Kantonsgericht spricht zwar von einer «fast regelmässigen Straffälligkeit, was negativ ins Gewicht fällt». Es handle sich aber nicht um schwerwiegende Verstösse. Und in den vergangenen Jahren sei eine Besserung festzustellen: Abgesehen von einer Busse 2018, als er ohne Führerausweis unterwegs war, habe er sich die letzten vier Jahre nichts zuschulden kommen lassen. Positiv würdigt das Gericht zudem, dass der Familienvater hier aufgewachsen und wirtschaftlich integriert sei. Mit seinem Monatslohn von knapp 7’000 Franken kann er seine Familie unterhalten, von staatlicher Sozialhilfe war er nie abhängig.

Wenn ein Status den Sinn verliert

Für das Kantonsgericht ist es letztlich eine Frage der Abwägung. In diesem Fall genüge es nicht, «die bisherige Entwicklung zu bewerten, sondern es ist eine Gesamtbetrachtung unter Einbezug der künftig absehbaren Situation vorzunehmen». Das heisst: Relevant ist die Situation der ganzen Familie. Sie lebe seit Jahren mit dem Status «vorläufig aufgenommen» ohne Perspektive auf eine Änderung. Und das ist gemäss Gericht unbefriedigend: «Eine Aufenthaltsregelung in der Schwebe, wie es die vorläufige Aufnahme darstellt, entleert sich ihres Sinns, wenn abzusehen ist, dass der Schwebezustand zu einer Dauerregelung verkommt», heisst es im Urteil. Eine Aussage, welche die Unzufriedenheit mit diesem Status treffend auf den Punkt bringt.

Für das Gericht steht auch fest: Je länger jemand hier ist, umso weniger gerechtfertigt ist es, die Betroffenen den rechtlichen Einschränkungen zu unterwerfen, die mit dem Status der vorläufigen Aufnahme verbunden sind. Mit dem F-Ausweis braucht es zum Beispiel eine Bewilligung, wenn man die Stelle oder den Wohnkanton wechseln will. Auch eine Reise ins Ausland ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn ein enges Familienmitglied stirbt. 

Das Kantonsgericht kommt daher zum Schluss, dass bei der Familie aus dem Luzerner Hinterland keine öffentlichen Interessen gegen eine Aufenthaltsbewilligung vorliegen. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei demnach gutzuheissen. Das Amt für Migration muss der Familie eine Aufenthaltsbewilligung erteilen und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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