Gegner erhalten Recht, obwohl sie im Unrecht sind

Zermürbungstaktik gegen Zuger Kinderkrippe

Gehören Kinderkrippen in Wohnzonen? Das Grundsatzurteil dazu ist längst gefällt. (Symbolbild: Fasphotographic)

 

Anwohner haben mit Einsprachen gegen eine Umnutzung eines Reiheneinfamilienhauses in Zug erreicht, dass die Kita Zauber-Rank im Riedmatt-Quartier sich ein neues Heim suchen muss. Dies, obwohl der Kanton Zug die Einrichtung von Kinderkrippen in der Wohnzone ausdrücklich befürwortet.

Eigentlich ist es nicht vorgesehen, dass Kinderkrippen aus Wohnsiedlungen vertrieben werden, wie es bei der Kita Zauber-Rank in Zug passiert (zentralplus berichtete). Zuger Politiker haben für diesen Fall vorgesorgt.

Die neue Regelung im Zuger Planungs- und Baugesetz, die den Betrieb einer Kindertagesstätte ausdrücklich mit einer Wohnnutzung gleichsetzt, ist zwar erst seit Neujahr in Kraft.

Es braucht immer mehr Kinderkrippen

Die beiden FDP-Kantonsrätinnen Alice Landtwing und Cornelia Stocker hatten den Vorstoss dazu aber bereits vor fünf Jahren eingereicht. Denn schon damals war absehbar, dass die Nachfrage nach Kinderbetreuung und Kindertagesstätten immer grösser wird.

Es sei sinnvoll, wenn die Betreuungseinrichtungen nicht nur in der Nähe der Arbeitsplätze, sondern auch in Wohnzonen erstellt würden, argumentierten die beiden. Das ermögliche kurze Wege für Eltern und Kinder. Betreuungseinrichtungen sollten zur Quartierversorgung gehören. Das sahen auch der Zuger Regierungsrat und die meisten anderen Kantonsparlamentarier so.

Bundesgericht hat Grundsatzurteil längst gefällt

Bereits vorher waren Kitas in Wohnzonen absolut normal. So hatte der Zuger Regierungsrat in einem baurechtlichen Beschwerdeentscheid im Frühjahr 2013 festgehalten, dass kleine Kindertagesstätten mit oder ohne Primarschulbetrieb für 20 bis 30 Kinder noch unter den Begriff «Wohnnutzung» fallen würden.

«Aus Sicht des Zuger Stadtrats erfüllte die Kinderkrippe die gesetzlichen Voraussetzungen.»

Eliane Birchmeier (FDP), Stadträtin

Das Schweizerische Bundesgericht hatte bereits vor mehreren Jahren in einem Grundsatzurteil zu einem Fall aus dem Aargau entschieden, dass Kindertagesstätten und ihre Geräuschemissionen «wohnzonenkonform» sind (Urteil 1C_148/2010).

Wie also kann es sein, dass Anwohner, die der Lärm durch eine Kita im Rank störte, erreichten, dass die Zuger Kita sich innerhalb von eineinhalb Jahren ein neues Heim suchen muss?

Zuger Stadtrat wollte Zauber-Rank

Zumal im Zauber-Rank vorab Kinder aus dem Quartier betreut werden. Und Kinderlärm rechtlich als Alltagsgeräusch gilt. «Ausserdem befürwortet die Stadt Zug eine Kinderkrippe im fraglichen Quartier», sagt Eliane Birchmeier (FDP), Vorsteherin des städtischen Baudepartements. «Aus Sicht des Zuger Stadtrats erfüllte die Kinderkrippe im Rank die gesetzlichen Voraussetzungen», sagt sie.

Und warum durfte die Kita mit 21 Plätzen während eines halben Jahrs nur drei Kinder betreuen? Bekanntlich hat sich die Kita mit den Anwohnern in einem Vergleich geeinigt und darf nun doch 21 Kinder betreuen, bis sie einen neuen Ort gefunden hat.

Anwohner gelangen an Regierungsrat

Die Antwort überrascht. Denn das Baudepartement der Stadt Zug hatte der Krippe die Baubewilligung zur Umnutzung eigentlich bewilligt – und das Projekt nachträglich öffentlich aufgelegt.

Doch Anwohner vom Rank erhoben gegen den Umbau Beschwerde beim Zuger Regierungsrat. Sie beantragten am 20. Juli, die Bauarbeiten an der Liegenschaft und die Nutzung durch die Kita sofort einzustellen – und zwar als einstweilige Verfügung und ohne Anhörung der Parteien.

Recht zur Stilllegung

Das tat die verantwortliche Person in der kantonalen Baudirektion denn auch – und besiegelte so das Schicksal der Kita. Obwohl sie auf lange Sicht wohl Recht erhalten hätte, war die Kita Zauber-Rank blockiert. Sie durfte ein halbes Jahr lang nur drei Kinder betreuen und musste den Rest der Riedmatt-Kinder jeden Tag in Partner-Kitas an andere Orte transportieren lassen.

«Die einen wollten viel Ruhe, die anderen möglichst viel Zeit im Freien verbringen.»

Frank Kleiner, Zuger Polizeisprecher

Das angerufene Zuger Verwaltungsgericht mochte den Fall nicht materiell prüfen, aber es bejahte, dass die kantonale Baudirektion das Recht hat, die Verfügung zu erlassen – und die Kita lahmzulegen.

Stadt oder Kanton –  wer ist schuld?

Der Kanton schiebt den Schwarzen Peter wieder zurück an die Stadt Zug. Man habe zwar im Sommer 2018 die Verfügung erlassen, tönt es aus der Zuger Baudirektion. Jedoch keineswegs ohne Anhörung der Parteien.

«Alle Parteien haben sich vor dem Erlass der schriftlichen Verfügung geäussert», teilte die Baudirektion auf Anfrage von zentralplus mit. «Die Stadt Zug hat in Ihrer Vernehmlassung unter anderem ausgeführt, dass derzeit nur eine Nutzung der Kita mit höchstens drei Kindern erlaubt sei.» So hat man einfach diesen Zustand einfach fortgeschrieben.

Drohkulisse mit Rechtsmitteln

Die Stillegung drohte also zum Dauerzustand zu werden. Denn für einen Rechtsstreit, der bis vor Bundesgericht ausgefochten wird, müssen zwei Jahre veranschlagt werden. Was die Betreiber des Zauber-Ranks offenbar dazu bewogen hat, in den Vergleich einzuwilligen und sich mithilfe der Stadt Zug auf die Suche nach einer neuen Lokalität im Riedmatt-Quartier zu machen.

Die kinderfeindlichen Anwohner im Rank indes haben sich durchgesetzt, ohne eigentlich Recht zu haben – nur weil sie entschlossen waren, die Rechtsmittel auszuschöpfen und ihre Kontrahenten zu zermürben.

Kein alltägliches Problem

Nun stellt sich die Frage, ob Lärmkonflikte in Wohnquartieren wegen spielender Kinder ein häufiges Problem für Kindertagesstätten sind. Urs Brügger vom Zauber-Rank, der in anderen Kantonen auch weitere Kitas betreibt, sagte gegenüber zentralplus, dies sei für ihn der erste Fall.

Urs Raschle, Zuger Stadtrat im Departement für Soziales, Umwelt, Sicherheit und damit verantwortlich für Betriebsbewilligungen für Kitas, sagt, Lärm sei kaum ein Thema. Was die Stadt Zug am häufigsten beschäftige, sei die Frage, ob Kitas genügendes und qualifiziertes Personal zur Betreuung der Kleinen einsetzten.

Öffentliche Parkplätze

Eine Recherche zeigt indes, dass Kinder in Schweizer Wohngebieten nicht immer willkommen sind. Die «Schaffhauser Nachrichten» berichteten vergangenes Jahr über einen Fall im Zürcher Weinland. In Dachsen brachte der massive Widerstand von Anwohnern die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit 40 Plätzen zu Fall – in Erwartung von massiven Problemen und langen Verzögerungen zogen die zwei Initiantinnen ihr Projekt zurück.

Neben dem befürchteten Lärm durch spielende Kinder war in Dachsen aber auch das Parkierchaos durch die Eltern ein Thema. Dies wäre im Zuger Riedmatt-Quartier kein Problem, wo die Kinder in der Nachbarschaft wohnen – und ausserdem mehrere öffentliche Parkplätze an der Zubringerstrasse zur Verfügung stehen.

Ruhebedürfnis gegen Freude im Freien

Übrigens finden die meisten Auseinandersetzungen um Lärm bereits vorgängig statt – nicht erst, wenn er auftritt. Der Zuger Polizeisprecher Frank Kleiner sagt auf Anfrage, man führe zwar keine entsprechende Statistik. Aber Polizisten würden ab und zu wegen Lärmklagen gerufen.

«Die Toleranz im Zusammenleben hat eindeutig abgenommen.»

Urs Raschle, Zuger Stadtrat

Die Gründe dafür seien ganz unterschiedlich. «Eine Häufung von solchen Lärmklagen stellen wir vor allem in den schönen und warmen Sommernächten fest», so Kleiner. «Die einen wollten viel Ruhe, die anderen möglichst viel Zeit im Freien verbringen.»

Zwist im Gespräch beilegen

«Das Wichtigste unter Nachbarn ist und bleibt die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz», so Kleiner. Sollte es zu Spannungen kommen, empfiehlt die Zuger Polizei, «mit den Nachbarn ein offenes und sachliches Gespräch zu führen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen».

Doch Respekt und Toleranz sind auf dem Rückzug. «Das ist ein grosses Thema für uns bei der Verwaltung», sagt der Zuger Stadtrat Urs Raschle. «Die Toleranz im Zusammenleben hat eindeutig abgenommen.» Auch die Kleinsten bekommen das zu spüren.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Frapedi
    Frapedi, 25.01.2019, 15:28 Uhr

    Die Kläger haben offenbar Angst, der fröhliche Kinderlärm könnte den Flug- und Verkehrslärm, den Lärm von Traktoren und Baumaschinen usw. übertönen.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 24.01.2019, 16:14 Uhr

    Wir müssen endlich aufhöre uns dem Terror gesellschaftsfeindlicher Mimosen zu zu unterwerfen!

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