Luzerner Bauunternehmer klagt erfolgreich

Emmen hat Herdschwand-Abriss falsch vergeben

Das alte Betagtenzentrum Herdschwand in Emmen wird abgerissen.

(Bild: hch)

Der Abriss des ehemaligen Betagtenzentrums Herdschwand verzögert sich weiter. Grund: Das Kantonsgericht pfeift die Gemeinde Emmen zurück. Sie vergab den Auftrag an eine Firma, die am obligatorischen Besichtigungstermin fehlte. Der Kläger hofft nun, selbst zum Zug zu kommen.

Am 4. März 2018 gab die Emmer Bevölkerung grünes Licht für den Abriss des Betagtenzentrums Herdschwand (zentralplus berichtete). Bis September sollte dieser vonstattengehen – wegen Asbest gab es jedoch Verzögerungen. Die Asbestsanierung ist zwar bald abgeschlossen, der Abriss aber zieht sich hin. Ja, es ist noch nicht einmal klar, wer den Abriss durchführen wird.

Was ist passiert? Aus einem aktuellen Gerichtsurteil geht hervor, dass die Gemeinde Emmen bei der Abrissvergabe geschlampt hat. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde gutgeheissen, die Zuschlagsverfügung aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Gemeinde Emmen zurückgewiesen.

Die Gemeinde Emmen vergab den Zuschlag für den Abriss zu einem Nettopreis von 975’000 Franken an die Lötscher AG. Und dies, obwohl die Firma beim obligatorischen Besichtigungstermin nicht anwesend war. Lediglich zwei von vier Bewerbern nahmen diesen Termin am 19. Juli 2018 wahr. Weiter kritisiert das Gericht, dass man bei den Bewertungskriterien dem Preis zu viel Gewicht gab. Die Gewinnerin offerierte am günstigsten. 

Urteil ist rechtskräftig

Die Gemeinde Emmen akzeptiert das Urteil, wie Bauvorsteher Josef Schmidli (CVP) gegenüber zentralplus erklärt. Die Einsprachefrist liess man verstreichen. «Wir werden nun die Vergabe neu beurteilen.» Was dies konkret bedeutet, kann er wegen des laufenden Verfahrens noch nicht sagen. «Nach Neujahr werden wir aber schnell entscheiden», so Schmidli. Die beiden Bewerber, die dem obligatorischen Besichtigungstermin fernblieben, werden möglicherweise ausgeschlossen. Schmidli selbstkritisch: «Es ist uns eine Lehre, wir haben die Bedeutung des obligatorischen Termins falsch eingeschätzt.»

Aktuell ist der Zugang zu den alten Gebäuden abgesperrt.

Aktuell ist der Zugang zu den alten Gebäuden abgesperrt.

(Bild: hch)

Das Gericht schreibt im Urteil: «Der Wortlaut der Ausschreibung und der Ausschreibungsunterlagen ist klar und unmissverständlich. Es handelt sich beim obligatorischen Besichtigungstermin weder um ein formales Eignungskriterium noch um ein Zuschlagskriterium, sondern um eine allgemeine Teilnahmebedingung.»

«Ein bisschen obligatorisch gibt es nicht»

Geklagt hat die Aregger AG Bauunternehmung aus Buttisholz. Inhaber Hans Aregger ist erfreut über das Gerichtsurteil: «Die Begehung wurde als obligatorisch deklariert, der Fall ist eindeutig.» Alles andere als ein Ausschluss der beiden Bewerber, die nicht vor Ort waren, könnte er nicht nachvollziehen. «Ein bisschen obligatorisch gibt es nicht.»

Seine Firma habe bei solchen Vergaben auch schon formelle Anforderungen nicht erfüllt und sei deshalb ausgeschlossen worden. «Eigentlich sollte das die Gemeinde Emmen wissen», sagt Aregger, der den Abriss der Herdschwand als interessanten Auftrag bezeichnet. Der ehemalige CVP-Kantonsrat geht davon aus, dass seine Firma nun den Zuschlag erhalten wird.

Weitere Prozesse drohen

Nebst den Gerichtskosten von 5’000 Franken und einer Entschädigung von 4’000 Franken an die Aregger AG hat die Gemeinde Emmen mit dem Urteil auch Verzögerungen hinzunehmen. Schmidli erklärt: «Logisch haben wir daran keine Freude.» Er hofft, dass der nächste Entscheid endgültig sei. Aber der Rechtsweg steht auch bei der neuen Vergabe allen Parteien offen.

Die Emmer Herdschwand – eine lange Geschichte. Nachdem der Abriss nach langem Hin und Her vom Volk beschlossen wurde, nun die Probleme bei der Abrissvergabe. Und auch danach ist die Angelegenheit nicht ausgestanden. Gegen den Bebauungsplan sind zahlreiche Beschwerden hängig. Gut möglich, dass sich nebst dem Gemeinderat auch die Gerichte noch länger mit der Herdschwand auseinandersetzen müssen.

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